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Merkblatt

M 100

Ausgabe 11.2009

 

 

Hautschutz


Vorbemerkung

Hautkrankheiten stehen an erster Stelle bei allen der BGHW - Bereich Einzelhandel angezeigten Fällen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Sie bedingen oft eine langwierige ärztliche Behandlung und können zum Wechsel des Arbeitsplatzes zwingen. Dieses Merkblatt beschreibt vorbeugende Maßnahmen zum Hautschutz, erläutert die Erstellung eines Hautschutzplans und gibt Hinweise, was im Falle einer beruflichen Hauterkrankung zu tun ist.


Die Haut

Die Haut ist ein lebenswichtiges Organ und hat beim erwachsenen Menschen

eine Fläche von ca. 2 m2,
ein Gewicht von ca. 1/6 des Körpergewichts,
eine Dicke von 1 - 4 mm.

Grob eingeteilt besteht die Haut aus Oberhaut, Lederhaut und Unterhaut (siehe Titelbild).

Das, was wir allgemein als Haut bezeichnen, ist lediglich die Oberhaut. Sie besteht aus mehreren Lagen von lebenden Zellen, auf denen außen die 0,02 - 0,5 mm dicke Hornschicht ruht. Die Hornschicht besteht aus mehreren Lagen von Hornschüppchen, die sich kontinuierlich aus den lebenden Zellen entwickeln und nach Verschleiß abgestoßen werden. Verfügt die Hornschicht über einen ausreichenden Gehalt an Feuchtigkeit und Fett, liegen die Hornschüppchen in einem geordneten Verband: Die Haut ist glatt und elastisch und wirkt so als Barriere gegen äußere, schädigende Einflüsse.

Die Haut hat im wesentlichen folgende Funktionen:

Schutzfunktion

Die Haut schützt das Körperinnere gegen chemische, physikalische und biologische Einwirkungen von außen. Das Unterhautfettgewebe dient zusätzlich als elastisches Polster bei Stoß und Druck.

Regulierung der Körpertemperatur

Die Haut kann Wasser und Fett in ihren lebenden Zellen speichern und so ein Austrocknen des Körpers sowie Wärmeverluste verhindern. Eine Überhitzung des Körpers kann durch verstärkte Hautdurchblutung und die Bildung von Schweiß vermieden werden. Die Körpertemperatur wird durch diese Regelmechanismen in engen Grenzen konstant gehalten.

Reizaufnahme

Die zahlreichen in der Haut vorhandenen Nervenendigungen können Wärme, Kälte, Berührung, Druck, Schmerz und andere Reize aufnehmen und zur Wahrnehmung an das Gehirn weiterleiten.

Immunfunktion

Die Haut ist nicht nur die passive Hülle unseres Organismus, sondern ein aktives Organ im Verbund des körpereigenen Immunsystems zur Abwehr eingedrungener Krankheitserreger.

Die Haut ist wichtig für unser Leben und Wohlbefinden. Nur eine gesunde Haut kann die vielfältigen Funktionen erfüllen. Voraussetzung für eine gesunde Haut sind Schutz, Reinigung und Pflege.

Foto: Erkrankte Haut
Bild 1: Erkrankte Haut

Hauterkrankungen

Die Erscheinungsformen von Hauterkrankungen sind vielfältig. Bei 90 % aller beruflichen Hauterkrankungen handelt es sich um Ekzeme. Man unterscheidet drei Arten von Ekzemen:

Toxisches Kontaktekzem:

Es entsteht durch direkten intensiven Kontakt der Haut mit dem schädigenden Stoff, z. B. durch Verätzung der Haut mit Säure oder Lauge.

Toxisch-degeneratives Kontaktekzem:

Die Abnutzungsdermatose entsteht durch langandauernde Einwirkung - oft über mehrere Jahre - eines hautschädigenden Stoffes in einer Konzentration, die für sich allein nicht sofort eine Haut - erkrankung hervorruft.

Allergisches Kontaktekzem:

Bei einer Allergie reagiert die Haut auf einen bestimmten Stoff, z. B. Epoxidharz, Chrom oder Nickel (s. Merkblatt „Nickelallergie“ Bestell-Nr. M 104 als PDF), gegen den sie im Laufe der Zeit übermäßig empfindlich geworden ist.


Einfluss der individuellen Veranlagung und der Vorschädigung

Da unter gleichen Arbeitsbedingungen nur ein Teil der Beschäftigten Hauterkrankungen erwirbt, spielt die persönliche Bereitschaft (genetische Veranlagung), überempfindlich auf Umgebungseinflüsse zu reagieren, eine wichtige Rolle.

Eine ausgeprägte Belastungsschwäche der Haut bzw. Allergieneigung ist bei fast jedem Dritten in der Bevölkerung erblich bedingt.

Bei Personen mit einer individuellen Belastungsschwäche treten häufig folgende Hauterscheinungen auf:

  • trockene, raue Haut
  • Hautschuppung
  • Hautentzündungen
  • vermehrte Schweißabsonderung (z. B. feuchte Hände)

Weitere Indizien einer individuellen Belastungsschwäche sind z. B.: Heuschnupfen, Bindehautentzündung, Asthma, Lebensmittel- und Arzneimittelallergien.

Wenn die Haut durch Verletzungen oder Einwirkungen schon vorgeschädigt ist, kann sie zusätzlichen Belastungen nur wenig Widerstand leisten und erkrankt leichter.


Hinweise zur Berufswahl und Aufnahme einer Tätigkeit

Personen mit vorgeschädigter Haut oder individueller Belastungsschwäche sollten keine hautgefährdende Tätigkeit ausüben (auch keine atemwegsbelastende).

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz § 32, Abs. 1, darf ein Jugendlicher, der ins Berufsleben einsteigt, nur beschäftigt werden, wenn er einer Erstuntersuchung unterzogen wurde. Einige Menschen haben eine angeborene Hautempfindlichkeit und neigen eher als andere dazu, beim Umgang mit Blumen und Pflanzen oder beim Umgang mit Lebensmitteln eine Hautkrankheit zu entwickeln. Wer an Allergien (Blütenpollen, Tierhaare, Hausstaubmilben, Schimmelpilze) leidet oder in der Kindheit an Milchschorf erkrankte, gehört möglicherweise zu diesem Personenkreis. Diesen Menschen sei zusätzlich empfohlen, sich vor der Wahl einer hautgefährdenden Tätigkeit einer speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (beim Betriebsarzt oder Hautarzt) zu unterziehen.

Anhaltspunkte für den Untersuchungsumfang liefert der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 24. Damit kann festgestellt werden, ob arbeitsmedizinische Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen.


Verhalten bei Hautveränderungen

Treten bei Beschäftigten Hautveränderungen auf, ist sofort ein Arzt, möglichst Betriebsarzt oder Hautarzt, aufzusuchen, der bei begründetem Verdacht das berufsgenossenschaftliche Hautarztverfahren einleitet.
Durch das spezielle berufsgenossenschaftliche Hautarztverfahren sollen berufsbedingte Hauterkrankungen so früh wie möglich erkannt werden, damit die Berufsgenossenschaft mit allen geeigneten Mitteln einer arbeitsbedingten Hauterkrankung entgegenwirken und der Erkrankte wiederhergestellt werden kann.
Die Hautveränderungen bei Beschäftigten müssen Anlass sein, die betrieblichen Hautschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. den Erfordernissen anzupassen.

Hautbelastungen

Was auch immer von außen auf den menschlichen Körper einwirkt, es trifft zunächst auf die Haut, die daher durch äußere Einflüsse in besonderem Maße belastet wird.

Foto: Händewaschen
Bild 2: Hautbelastung durch häufiges Händewaschen

Physikalische Einwirkungen wie Hitze, Kälte oder Reibung können die Haut beschädigen. Arbeiten im feuchten Milieu (siehe TRGS 401) beeinträchtigen den Säureschutzmantel; ölige, fettige Flüssigkeiten tragen die Fettschutzschicht ab, und Chemikalien können zu Reizungen, Entzündungen oder zur Zerstörung der Haut führen. Pilze, Bakterien und Viren können unterschiedlichste Hautkrankheiten verursachen.

Viele im Einzelhandel Beschäftigte sind solchen Hautbelastungen ausgesetzt (siehe Übersicht 1):

Übersicht 1: Branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Hautgefährdungen (Beispiele)

Branche/Tätigkeit Hautgefährdung durch
Umgang mit Obst und Gemüse, Frischfleisch/Fisch wässrige, ölig-fettige Flüssigkeiten, Obst- und Gemüseinhaltsstoffe, Enzyme, Gewürze, feuchtigkeitsdichte Handschuhe
  Blumen und Pflanzen Pflanzeninhaltsstoffe (Allergene), Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Dornen
in Zoohandlungen Parasiten, Tierhaare
in Küchen/Kantinen Desinfektionsmittel, Reiniger, häufiges Händewaschen, Hitze
im Bereich Haustechnik Rohrreiniger
an Tankstellen Öle, Kraftstoffe, Säuren
in Dekorationsabteilungen, Werkstätten Lacke, Lösemittel, Verdünner, scharfkantige oder grathaltige Gegenstände
in Bäckereien Mehl, Backhilfsstoffe
Auffüllen von Tiefkühltruhen Kälte
in Baumärkten Industrieklebstoffe, Bauprodukte (Zement)

Hinzu kommt, dass nicht selten Fehler beim Umgang mit der Haut gemacht werden, z. B.:

zu häufiges Waschen (siehe Bild 2),
Verwendung von zu scharfen Hautreinigungsmitteln,
fehlende oder falsche Hautpflege,
fehlender oder falscher Hautschutz.


Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit § 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 401 Abschnitt 4 eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber muss ermitteln, welche hautgefährdenden Tätigkeiten vorliegen. Hierbei sind die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften der Gefahrstoffe, die Tätigkeiten und Arbeitsverfahren und die sonstigen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

Schutzmaßnahmen sind mit dem Ziel auszuwählen, die Handgefährdung zu vermeiden bzw. minimieren

Foto: Tragen von Schutzhandschuhen
Bild 3: Reinigungsarbeiten in der Fleischerei mit Schutzhandschuhen

Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können z. B. „vorbeugende Maßnahmen“ in Betracht kommen.

Für den Einsatz von Hautschutz-, Desinfektionsmitteln und Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den richtigen Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung und die Verhaltensregeln enthält. (Die Merkblätter „Hautschutz beim Umgang mit Lebensmitteln“ Bestell-Nr. M 101, „Hautschutz in Werkstätten“ Bestell-Nr. M 106 enthalten Muster-Betriebsanweisungen).

Es wird empfohlen, die ausgewählten Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel in einem Hautschutzplan festzulegen und diesen an geeigneten Stellen, z. B. an Handwaschplätzen, auszuhängen.

Der Hautschutzplan umfasst drei Stufen:

  • Hautschutz,
  • Hautreinigung und
  • Hautpflege.

Bei der Auswahl der jeweils geeigneten Hautschutz- bzw. Reinigungs- und Pflegepräparate sollte der Unternehmer den Rat erfahrener Betriebsärzte oder Fachberater der Hersteller einholen. Die meisten Hersteller helfen bei der Erstellung eines Hautschutzplanes. Ein Hautschutzplan-Schema ist weiter unten abgebildet. (Bezugsquellen für Hautmittel siehe Auswahlliste 2).

Hautschutz

Hautschutz beruht nicht auf einer isolierenden Abdeckung der Haut, sondern auf dem Zusammenwirken von Struktur und Funktion der Haut mit der schützenden Salbe. Es gilt, die Haut durch die Anwendung geeigneter Schutzsalben so viel wie möglich zu entlasten, damit sich ihre natürlichen Schutzfunktionen nicht vorzeitig erschöpfen.

Da es keine universell verwendbaren Hautschutzcremes oder -schäume gibt, muss sich der Unternehmer bei der Beschaffung von Hautschutzpräparaten am Arbeitsverfahren und an den hautschädigenden Stoffen orientieren. Aufgrund praktischer Erfahrungen lassen sich Hautschutzpräparate in folgende zwei Gruppen einteilen:

Wasserlösliche Hautschutzpräparate (Öl in Wasser-Emulsionen):

Geeignet zum Schutz bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und -fetten, Ölfarben und Lacken, nicht wassergemischten Metallbearbeitungsölen und Kunstharzen (Mehrkomponentenharzen).

Wasserunlösliche Hautschutzpräparate (Wasser in Öl-Emulsionen):

Geeignet zum Schutz bei Arbeiten mit wässrigen Lösungen, Säuren, Laugen, Salzen, wassergemischten Metallbearbeitungsölen, Kühlmitteln, Abbeizmitteln, Holzstaub, Kohlenstaub, Wasch- und Reinigungsmitteln, emulgierten bituminösen Anstrichmitteln.

Hautschutzsalben müssen vor jedem Arbeitsbeginn - also auch nach jeder Pause - auf die saubere Haut aufgetragen werden; dabei ist sorgfältiges Einreiben, auch zwischen den Fingern und an den Nägeln, unbedingt notwendig. Hautschutzpräparate erleichtern bei konsequenter Anwendung wesentlich die anschließende Hautreinigung (siehe Bild 4).

Foto: Verwendung von Handschutzmitteln
Bild 4: Verwendung von Handschutzmitteln

Hautreinigung

Grundsätzlich gilt, dass die Hautreinigung zwar gründlich, gleichzeitig aber auch hautschonend sein soll (siehe Bild 5).
Dies erfordert eine Hautreinigung nach Maß, wobei die Zusammensetzung des Reinigungsmittels und die Häufigkeit der Waschvorgänge, der Art und dem Grad der jeweiligen Verschmutzung angepasst sein muss.

Abbildung: Hautreinigung
Bild 5: Hautreinigung

Ein Hautreinigungsmittel muss die Verschmutzung restlos ablösen: Auf der Haut verbleibende Schmutzreste können sonst leicht zu Hauterkrankungen führen. Die gewünschte Ablösung der Verschmutzung wird durch waschaktive Substanzen, Seifen oder synthetische Detergentien (Syndets) erreicht. Es hat sich gezeigt, dass Syndets den herkömmlichen Seifen prinzipiell überlegen sind. Lassen sich Verschmutzungen durch waschaktive Substanzen allein nicht entfernen, so muss der Schmutz zusätzlich durch ein mechanisch wirkendes Reibmittel gelockert werden.

Vorsicht:
Produkte, die als Reibmittel scharfkantige Inhaltsstoffe, z. B. Sand, enthalten, können zu kleinsten Verletzungen der Haut führen, die deren Widerstandskraft gegen äußere Einflüsse deutlich herabsetzen.
Die heute angebotenen Handreiniger in Pasten- oder Pulverform enthalten deshalb meist Reibmittel, die nicht scharfkantig sind (z. B. Holzmehl oder Kunststoffmehl) und damit die Hautstruktur nicht schädigen, aber trotzdem einen wirksamen Reinigungseffekt haben.
Es gibt Verschmutzungen (z. B. Lackverschmutzungen), die so stark auf der Haut haften, dass sie nur durch Zusatz eines Lösemittels entfernt werden können. Manch einer greift dann zur Verdünnung, zu Waschbenzin, Vergaserkraftstoff oder ähnlichen Lösemitteln (Bild 6).

Abbildung: Verdünnung, Waschbenzin, Tri, Per, Kaltreiniger nicht zur Hautreinigung benutzen
Bild 6: Diese Mittel sind zur Hautreinigung unzulässig, da sie Haut und Körper schädigen.

Damit beseitigt er zwar seine Verschmutzung, aber auf höchst gefährliche Art. Diese Lösemittel entziehen der Haut nicht nur sehr viel Fett, sondern schädigen sie noch zusätzlich. Die Haut wird spröde und rissig, Hauterkrankungen durch Abnutzung nehmen ihren Anfang. Ottokraftstoff enthält zudem Benzol (krebserzeugend) und zum Teil auch noch Bleitetraethyl (sehr giftig). Als Bestandteil von Hautreinigungsmitteln kommen deshalb nur solche Lösemittel in Betracht, die weder die Haut noch den übrigen Körper unnötig belasten.

Bitte bedenken Sie:

Je schneller ein Reinigungsmittel wirkt, desto schädlicher ist es für die Haut.

Um eine Verschmutzung möglichst schonend von der Haut entfernen zu können, ist ein Hautreiniger zu wählen, der die "Bausteine"

waschaktive Substanzen,
Reibmittel und
Lösemittel

in der jeweils zweckmäßigsten Kombination enthält.

Zum Händewaschen eignet sich am besten körperwarmes fließendes Wasser. Das Reinigungsmittel wird - zunächst mit nur wenig Wasser - auf den Händen gründlich verrieben. Erst danach werden unter fließendem Wasser Schmutz und Reinigungsmittel abgewaschen. Die Haut muss dann sorgfältig - auch zwischen den Fingern - abgetrocknet werden.


Hautpflege

Nicht nur der Hautschutz vor der Arbeit und die hautschonende Reinigung danach sind von großer Wichtigkeit, auch in der arbeitsfreien Zeit sollte der beanspruchten Haut besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Laufe eines Arbeitstages werden der Haut natürliche Schutzstoffe entzogen, die nach der Arbeit durch eine geeignete Pflegecreme ersetzt werden sollten, damit so die Spanne bis zur Neubildung der natürlichen Schutzstoffe überbrückt wird (siehe Bild 7).

Abbildung: Pflegecreme gibt Schutzstoffe zurück
Bild 7: Die regelmäßige Hautpflege unterstützt die natürliche Regeneration der Haut.


Unterweisung

Anhand der Betriebsanweisung hat der Unternehmer die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Hautgefährdungen sowie über die Hautschutzmaßnahmen vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Inhalte der Unterweisung sind z. B. die bestimmungsgemäße Benutzung der Hautschutz-, Desinfektionsmittel und Schutzhandschuhe, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung und das Feststellen von Beschädigungen. Unterstützend dabei können auch das Medienpaket „Hautsache gesund“ und die Hautschutz-Mappe eingesetzt werden.


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Nach §§ 4 und 5 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der TRGS 401 Abschnitt 8 hat der Arbeitgeber bei ausgewählten Tätigkeiten oder Umgang mit besonderen Gefahrstoffen, z. B. Benzol, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen oder den Beschäftigten anzubieten.

Für die im Einzelhandel öfters anzutreffende Feuchtarbeit sind die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

  • anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden und beim Auftreten/Bekanntwerden einer Hauterkrankung. Es steht den Beschäftigten frei, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
  • zu veranlassen, bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag.

Foto: Hautschutz
Bild 9: Auswahl von Hautschutzmittel, -reinigungsmittel, -pflegecreme und Schutzhandschuhen.


Vorbeugende Maßnahmen

Zur Vermeidung oder Verminderung von Hautbelastungen im Betrieb sollten folgende Maßnahmen vorbeugend getroffen werden:

Ermittlung hautschädigender Arbeitsstoffe und deren Austausch gegen weniger oder unschädliche Stoffe,

z. B. Ersatz eines lösemittelhaltigen Lackes gegen einen Dispersionslack auf Wasserbasis.

Vermeidung des Kontaktes mit einem Schadstoff durch Änderung der Arbeitsmethode,

z. B. Umstieg von der Hand-Dosierung eines Geschirrspülmittels auf eine automatische Dosieranlage.

Bereitstellung zweckmäßiger Schutzkleidung,

z. B. von Schutzhandschuhen für Reinigungsarbeiten in der Fleischerei.

Anwendung eines wirkungsvollen Hautschutzes,

z. B. einer wasserlöslichen Hautschutzcreme in Kfz-Werkstätten.

Ausschaltung hautaggressiver Reinigungsmethoden,

z. B. durch die Bereitstellung einer hautschonenden Reinigungspaste.

Verbesserung der hygienischen Verhältnisse,

z. B. durch konsequente Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz.


 


Abbildung: Hautschutzplan Schema
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Abbildung: Orientierungshilfe für das Erstellen eines Hautschutzplans
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Rechtsquellen, Schriften und Medien

Arbeitsschutzgesetz (enthalten in der Broschüre B 1)*
Jugendarbeitsschutzgesetz (enthalten in der Broschüre B 1)*
Berufskrankheitenverordnung (BeKV)
BGV A 1 "Grundsätze der Prävention"*
BG-Information "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung" (BGI 8620)
Gefahrstoffverordnung (enthalten in der Broschüre B 1)*
"Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" (TRGS 401)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (enthalten in der Broschüre B 1)
Merkblatt "Blumen und Pflanzen" (Bestell-Nr. M 57)*
Merkblatt "Hautschutz beim Umgang mit Lebensmitteln" (Bestell-Nr. M 101)*
Merkblatt "Nickelallergie" (Bestell-Nr. M 104)* nur noch als PDF-Datei erhältlich
Merkblatt "Hautschutz in Werkstätten" (Bestell-Nr. M 106)*
DVD "Hautsache gesund" (Bestell-Nr. DVD 2)
Flyer „Gesunde Haut am Arbeitsplatz“ (Bestell-Nr. F 9)**
Gefährdungsbeurteilung „Hautbelastung beim Umgang mit Lebensmitteln“ (Bestell-Nr. A 120)*
Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung (Bestell-Nr. A 238)*
Broschüre "Unterweisungen/Betriebsanweisungen" (Bestell-Nr. B36)*

* für Mitgliedsbetriebe kostenlos zu beziehen bei der BGHW (siehe Impressum)

 


 

Auswahlliste 1: Hersteller von Schutzhandschuhen**
(1) Ansell GmbH Lehrer-Wirth-Str. 2 81829 München Tel.: 089-45118-0
Fax: 089-45118-140
www.anselleurope.com/industrial
(2) Kächele CAMA Latex GmbH Industriepark Rhön
Am Kreuzacker 9
36124 Eichenzell Tel.: 06659-87–300
Fax: 06659-87-155
www.kcl.de
(3) Semperit Technische Produkte GmbH Mühlenstr. 25 58285 Gevelsberg Tel.: 02332-70-090
Fax: 02332-700922
www.semperit.de
(4) MAPA GmbH Industriestr. 21-25 27404 Zeven Tel.: 04281-73-0
Fax: 04281-73-241
www.mapa-professionnel.com

** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Auswahlliste 2: Hersteller und Vertreiber von Hautmitteln**
AZETT-GmbH & Co KG Gutenbergstr. 8 87781 Ungerhausen Tel.: 08393-922700
Fax.: 08331-9227022
Elysee GmbH Hans-Nagel-Gasse 6 86152 Augsburg Tel.: 0821-3493216
Fax.: 0821-3494116
Feilbach Chemie GmbH & Co KG Eleonorenstr. 129 55252 Wiesbaden Tel.: 06134-3264
Fax.: 06134-25219
Peter Greven KG Physioderm GmbH & Co Procter& Gamble-Str. 26 53881 Euskirchen Tel.: 02253-77 617-61
Fax.: 02253-77 617-44
hebro chemie GmbH Rostocker Str. 40 41199 Mönchengladbach Tel.: 02166-60090
Fax.: 02166-600999
Herwe chemisch-
technische Erzeugnisse GmbH
Kleines - Feldlein 16-20 74889 Sinsheim-Dühren Tel.: 07261-9281-0
Fax.: 07261-9281-30
Diversey
Deutschland GmbH & Co. oHG
Mallaustr. 50-56 68219 Mannheim Tel.: 0621-8757-0
Fax.: 0621-8757-266
Merz Hygiene GmbH Eckenheimer Landstraße 100 60318 Frankfurt/Main Tel.: 0691503-424
Fax.: 0691503-406
Plum Hautschutz Norden Am Dorf 4 A 27476 Cuxhaven Tel.: 04721-681-801
Fax.: 04721-681-802
Ursula Rath GmbH Messingweg 11 48308 Senden Tel.: 02597-9624-0
Fax.: 02597-9624-50
Spirig Pharma GmbH Messerschmittring 54 86343 Königsbrunn Tel.: 08231-96430
Fax.: 08231-964320
Evonik Stockhausen GmbH Postfach 100452 47704 Krefeld Tel.: 02151-381827-28/29
Fax.: 02151-381502

** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Liste von Lieferanten von Kleinstmengen**:
Sandbosteler
Industrie- &
Arbeitsschutzbedarf
Selsinger Str. 2 27446 Sandbostel Telefon: 04764 / 921000
Fax: 04764 / 921001
www.siab.de
mail@siab.de
Konrad Stiepani e.K. Dr. Otto-Bößner-Weg 6 85521 Ottobrunn bei München Tel: 089 / 608 56945
Fax: 089 / 608 56946
Handy: 0172 / 682 06 63
www.stiepani.de/
shop@stiepani.de
Heiko Pfaff
Arbeitsschutz
& Betriebsbedarf
Fuggerstraße 15 48165 Münster Telefon: 02501/441522
Fax: 02501/441524
www.hpa-muenster.de
HPA-Muenster@t-online.de
(Keine Verpackungskosten)
Rala GmbH & Co KG
PF 217349
Maudacher Str. 109 67065 Ludwigshafen Telefon: 0621-5701-0
Fax: 0621-5701-222
www.rala.de
info@rala.de
(Mindestmenge: 25 Stück)
AUGUSTUS
Vertriebs GmbH
Friedberger Str. 71 86161 Augsburg Tel. 0821/560990
Fax. 0821/5609925
www.augustus-gmbh.de
vertrieb@augustus-gmbh.de

** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.