Raubüberfälle im Einzelhandel
- Systematische Untersuchung und präventive Maßnahmen
Eine erschreckend hohe Zahl - nämlich 49 Menschen - sind im Zeitraum von 1995 - 1999 bei ihrer Tätigkeit im Einzelhandel ums Leben gekommen. Und dies nicht, weil die betriebliche Tätigkeit besonders risikobehaftet ist. Vielmehr ist es die Gewaltanwendung bei Raubüberfällen, die in 27 Fällen (55%) ursächlich für den Tod der Versicherten war.
Allein 1993 mussten 12 Tote durch Überfälle beklagt werden. Dies war Anlass für die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel, Informationen über Schutzmaßnahmen für Unternehmer und Beschäftigte erarbeiten zu lassen. Ein Arbeitskreis der Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) begleitete konstruktiv und kritisch die Arbeiten und achtete darauf, dass praxisgerechte Schutzmaßnahmen entwickelt wurden. Zusätzlich wurden Beratungsstellen der Kriminalpolizei beteiligt.
Die erarbeiteten Unterlagen bestehen aus
| · | dem Video "Überfall an der Ladenkasse - Vorbeugen ist der beste Schutz!" (Bestell-Nr. V 9), |
| · | den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen" (R 3), |
| · | dem Merkblatt "Umgang mit der Tageseinnahme" (M 3), |
| · | dem Übungsheft zum Video (A 7) und |
| · | einer Unterweisungshilfe für betriebliche Vorgesetzte (A 8). |
In diesen Medien werden technische Maßnahmen vorgestellt, insbesondere aber auch Hilfen gegeben für das richtige Verhalten der Beschäftigten vor, während und nach einem Überfall.
Bisherige Maßnahmen der Berufsgenossenschaft
Auf Tagungen bei Einzelhandelsverbänden und Gewerkschaften, bei Vorträgen in Berufsschulen, in innerbetrieblichen Schulungen von Einzelhandelsunternehmen, durch Artikel in diesem Mitteilungsblatt und insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Besichtigungen der Betriebsstätten durch die Technischen Aufsichtsbeamten wurden und werden sowohl Unternehmer als auch Beschäftigte beraten.
Systematische Untersuchung von 240 Raubüberfällen
Um Ansatzpunkte für eine weitergehende zielgerichtete Präventionsarbeit zu erhalten, wurde eine systematische Untersuchung von 240 Raubüberfällen in der Zeit vom September 1998 bis Dezember 1999 durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt.
In welchen Branchen des Einzelhandels geschehen die meisten Überfalle?
Die Auswertung nach Branchen zeigt, dass 44 % der untersuchten Überfalle in Lebensmittelbetrieben geschahen; es folgen Tankstellen mit 17 %, Drogerien mit 13 % und Kioske mit 6 %. Es handelte sich hierbei vielfach um Betriebsstätten mit einer geringen Anzahl von gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Die hohe Anzahl für die Lebensmittelbetriebe relativiert sich dadurch, dass sie die Branche mit den meisten Betriebsstätten im Einzelhandel ist. (Siehe Abb. 1: Raubüberfälle nach Geschäftszweigen)

Abbildung 1

Abbildung 2
Wann geschehen die Raubüberfälle?
Erwartungsgemäß ereigneten sich die meisten Raububerfälle kurz vor bzw. nach der offiziellen Ladenschlußzeit (18.00 bis 20.30 Uhr). Die zeitliche Verteilung über den gesamten Tagesverlauf hinweg ist der Abbildung 2 zu entnehmen. Für Tankstellen ergab die Auswertung nicht, wie erwartet wurde, eine Häufung der Raubüberfalle in der Nacht, vielmehr verteilten sie sich über die ganze Tageszeit. (Siehe Abb 2: Zeitliche Verteilung)
Wo finden Raubüberfälle statt?
Die erfassten Raubüberfälle ereigneten sich fast ausschließlich am Arbeitsplatz (97 %) und nur in geringer Anzahl beim Geldtransport. Hierzu hat sicherlich mit beigetragen, dass für das Entsorgen der Tageseinnahmen verstärkt Fachunternehmen beauftragt werden.
Besonders gefährdet erscheinen Betriebsstätten an einer belebten Straße oder im Innenstadtbereich. Diese ermöglichen den Tätern das schnelle Untertauchen in der Menge. Der gleiche Sachverhalt trifft auch auf Betriebsstätten, z. B. SB-Warenhäuser, mit großem Parkplatz aufgrund der Unübersichtlichkeit zu. Bei der Ermittlung der Lage der Betriebsstätte waren Mehrfachnennungen (belebte Straße + Innenstadtbereich bzw. Randlage + Einzelgebäude + mit großem Parkplatz) möglich. (Siehe Abb. 3: Lage der Betriebsstätte)
Die vom Überfall betroffenen Bereiche innerhalb der Betriebsstätte waren mehrheitlich der Kassenbereich bzw. der Kundenein- und -ausgang (siehe Abb. 4). Diese grenzen häufig aneinander an, was auch zu Mehrfachnennungen in den Untersuchungsberichten führte. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Personalein- und -ausgang. (Siehe Abb. 4: Lage des Überfallortes in der Betriebsstätte)
In 77 % aller Fälle ereigneten sich die Überfälle bei heller Beleuchtung oder bei Tageslicht im Freien.
Welche Sicherheitseinrichtungen waren vorhanden?
Die überfallenen Unternehmen verfügten in der Regel über einen Geldschrank (63 %). Weiterhin wurde bei fast der Hälfte der Betriebsstätten (47 %) eine regelmäßige Kassenabschöpfüng vorgenommen. Eine Videoüberwachung bzw. eine Videoattrappe war nur zu 17 % vorhanden. Alle weiteren möglichen Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Zeitverschlußbehältnisse, Nachtschalter und durchschusshemmende Abtrennungen spielten nur eine untergeordnete Rolle (zusammen 12 %).
Die Alarmierung erfolgte bei 59 % der untersuchten Raubüberfälle über das Telefon. 24 % hatten stillen Alarm ausgelöst.

Abbildung 3
Tabelle 1:
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(z. T. auch Mehrfachnennungen, z.T. keine Angaben)
Lagen Betriebsanweisungen vor? Wurden die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen?
Betriebsanweisungen zum Umgang mit Zahlungsmitteln lagen in 56 % und Betriebsanweisungen zum Verhalten bei Raubüberfällen in 45 % der untersuchten Fälle vor.
Regelmäßige Unterweisungen wurden in 55 % der betroffenen Betriebe durchgeführt, wobei 96 % dieser Betriebe die Unterweisungen mindestens einmal jährlich wiederholten. (Siehe Abb. 5: Betriebsanweisungen vorhanden / Unterweisungen durchgeführt)
Tabelle 2: Häufigkeit der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten über
das Verhalten bei Raubüberfällen
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Abbildung 4

Abbildung 5
Wie verhielten sich die Überfallenen?
Rückschlüsse auf das Verhalten des "Opfers" beim Raubüberfall können aus der folgenden Tabelle 3 gezogen werden. In der Regel hatten die Opfer Ruhe bewahrt und sind den Weisungen des Täters widerspruchslos gefolgt. Auffällig ist trotzdem der relativ hohe Prozentsatz der Opfer, die den Tätern Gegenwehr geleistet oder um Hilfe gerufen haben (zusammen 22 %).
Tabelle 3: Verhalten des Opfers während des Raubüberfalls
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(z. T. auch Mehrfachnennungen, z. T. keine Angaben)
Bemerkenswert ist, dass in den 49 Fällen, in denen Gegenwehr geleistet wurde, etwa in der Hälfte der Fälle die Beschäftigten nicht unterwiesen waren und nur in einem Drittel der Betriebe eine Betriebsanweisung zum Verhalten bei Raubüberfällen vorlag. Der Bedarf an entsprechenden organisatorischen Maßnahmen wird durch die vorliegenden Zahlen offensichtlich.
Was kann über den Täter gesagt werden?
Von den untersuchten Raubüberfällen wurden 73 % bewaffnet durchgeführt, wovon wiederum bei 74 % Schusswaffen (Pistole, Gewehr) mitgeführt wurden.
Auch die hohe Anzahl der gleichzeitig vermummten Täter (44 %) lässt auf "ernste", nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckende Absichten schließen. (Siehe Abb. 6: Bewaffnung der Täter)
Zusammenfassung!
Durch den Technisehen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel wurden 240 Raubüberfälle aus den Jahren 1998 und 1999 systematisch untersucht. Aus den statistischen Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen lassen sich eine Reihe von Tendenzen erkennen, die auch wichtige Hinweise für die Prävention von Raubüberfällen, aber insbesondere für die Minderung der daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschäftigten liefern können.
Raubüberfälle ereigneten sich fast ausschließlich im Betrieb und nur zu einem geringen Prozentsatz auf dem Weg zur Bank. Zeitlich lag der zahlenmäßige Schwerpunkt der Raubüberfälle kurz vor bzw. kurz nach der offiziellen Ladenschlusszeit. Die meisten Überfälle wurden auf Geschäfte verübt, die an belebten Straßen im Innenstadtbereich liegen.
Defizite bei den Schutzmaßnahmen lagen im Bereich der Vorbeugung. Nur in etwas mehr als der Hälfte der Betriebe wurden regelmäßige Unterweisungen durchgeführt. In der gleichen Größenordnung liegt auch die Anzahl der Betriebe, in denen spezifische Betriebsanweisungen vorlagen. Dies führte dazu, dass ein relativ großer Prozentsatz von Opfern den Tätern beim Raubüberfall Gegenwehr geleistet haben.
Schutzmaßnahmen
Um auf einen evtl. "Wiederholungsfall besser vorbereitet zu sein, waren in 66 % der untersuchten Fälle zum Zeitpunkt der Unfalluntersuchung Maßnahmen durchgeführt bzw. in Planung.

Abbildung 6
Welche Maßnahmen sind zu ergreifen
Nützliche Hinweise für bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sind in den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen" (Bestell-Nr. R 3) enthalten. Es sollte großer Wert auf die Übersichtlichkeit der Verkaufsstätte und auf eine ausreichende Beleuchtung gelegt werden. Ein Telefon sollte heutzutage selbstverständlich sein. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die Anschlussleitungen des Telefons auch außerhalb des Gebäudes gegen Beschädigungen geschützt verlegt sind. Geldbestände, die den erforderlichen Wechselgeldbetrag übersteigen, müssen gesichert aufbewahrt werden. Zur Entsorgung der Kassen haben sich Rohrpostsysteme bewährt.
Auch organisatorische Maßnahmen sind zu ergreifen. Die Beschäftigten sind über das richtige Verhalten vor, während und nach einem Überfall zu unterweisen. Hilfreich hierzu ist eine Betriebsanweisung nach beigefügtem Muster. Bei der Unterweisung der Beschäftigten unterstützt Sie das Medienpaket der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel.
Der Geldtransport sollte spezialisierten Fachunternehmen überlassen werden.
Liegt ein erhöhtes Überfallrisiko, z.B. durch die Lage des Geschäftes, vor, sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen.
Nutzen Sie die Hilfe durch die Beratungsstellen der Polizei und/oder wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft.
Muster einer Betriebsanweisung zum sicheren Umgang mit Zahlungsmitteln:
| An alle Mitarbeiter, die Umgang mit Zahlungsmitteln haben | ||
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Bei Raubüberfällen auf Einzelhandelsbetriebe
haben Täter es insbesondere auf Geld abgesehen.
Diese Betriebsanweisung dient dazu, Ihr Verletzungsrisiko und gleichzeitig das von Kollegen und Kunden dadurch zu vermindern, dass Sie auf die Ausnahmesituation eines Raubüberfalles vorbereitet sind. Denn falsches oder ungeschicktes Verhalten kann einerseits leicht ungewollt zu unüberlegten Handlungen des Täters führen, andererseits kann Ihre richtige und geschickte Verhaltensweise das Risiko einer Körperverletzung verringern. Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen als Maßnahmen zum Schutz gegen Raubüberfälle sind zu nutzen. Ebenfalls wichtig ist das richtige Verhalten nach einem Raubüberfall, um die Erste Hilfe für Verletzte sicherzustellen und die Ermittlungsarbeit der Polizei zu erleichtern. Der Erfolg polizeilicher Maßnahmen, der im allgemeinen in der Tagespresse veröffentlicht wird, dient neben technischen Maßnahmen ebenfalls der Abschreckung. Vorbeugendes Verhalten: Sichern Sie angenommene Zahlungsmittel unverzüglich vor dem Zugriff Unbefugter, z. B. durch Schließen der Kassenschublade. Verwahren Sie angenommene Zahlungsmittel einschließlich Wechselgeld nur in der Registrierkasse. Achten Sie darauf, den festgelegten Höchstbetrag von DM ............. nicht zu überschreiten. Bringen Sie die angenommenen Zahlungsmittel bei Überschreiten des für Ihre Registrierkasse festgelegten Höchstbetrages an den hierfür bestimmten Aufbewahrungsort, oder lassen Sie diese abholen. Führen Sie die Geldbearbeitung, z. B. Zählen, Bündeln, hinter verschlossenen Türen durch und verhindern Sie die Einsicht von außen. Nehmen Sie angenommene Zahlungsmittel nicht mit nach Hause. Verändern Sie nicht ohne Anweisung die Programmierung der Sperrzeiten von Zeitverschlusssystemen. Verwahren Sie Hilfsmittel, mit denen die Sperrzeiten verändert werden können, im Geldschrank. Prägen Sie sich den nächsten Standort des Telefons bzw. Alarmknopfes ein, und achten Sie darauf, dass dieser für Sie zugänglich ist. Verhalten während eines Raubüberfalls: Beachten Sie, dass der Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen Vorrang vor dem Schutz materieller Werte hat. Benutzen Sie zu Ihrer Verteidigung keine Waffen, auch keine erlaubnisfreien, waffenähnlichen Gegenstände (Abwehrwaffen). Bewahren Sie Ruhe. |
Handeln Sie überlegt. Gegenwehr
und Hilfeschreie können dazu führen, dass der Täter möglicherweise
entgegen seiner ursprünglichen Absicht Gewalt anwendet.
Folgen Sie widerspruchslos Weisungen, die unter vorgehaltener Waffe gegeben werden. Versuchen Sie bei einer Geiselnahme den Täter in ein Gespräch zu ziehen und die Geiseln zu beruhigen. Verlassen Sie keinesfalls einen gesicherten Bereich. Lösen Sie Alarm nur aus, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist. Eine zusätzliche Gefährdung ist insbesondere dann zu erwarten, wenn die Auslösung nicht unauffällig erfolgen kann und der Alarm optisch oder akustisch zu bemerken ist. Prägen Sie sich das Äußere des Täters und den Tatablauf ein. Eine gute Täterbeschreibung unterstützt die Fahndung der Polizei. Verhalten nach einem Raubüberfall: Bewahren Sie Ruhe und beruhigen Sie alle Betroffenen und Zeugen. Leisten Sie Erste Hilfe für Verletzte oder benachrichtigen Sie den Ersthelfer. Rufen Sie ggf. einen Arzt oder Krankenwagen. Alarmieren Sie die Polizei. Geben Sie der Polizei den Ort des Überfalls, die Fluchtrichtung und eine Beschreibung des Taters und warten Sie auf weitere Anweisungen der Polizei. Vergewissem Sie sich, ob der vorher ausgelöste Alarm angekommen ist. Stellen Sie den Geschäftsbetrieb ein; berühren Sie nichts, und sorgen Sie dafür, dass alle Anwesenden den Tatraum verlassen. Veranlassen Sie Zeugen, das Eintreffen der Polizei abzuwarten, oder notieren Sie sich deren Namen und Anschrift. Machen Sie sich vor dem Eintreffen der Polizei Notizen, damit Sie nichts vergessen oder verwechseln. Fertigen Sie für jeden Täter ein eigenes Fahndungsblatt. Vermeiden Sie unnötige Gespräche, damit die Eindrücke nicht verwischt werden. Geben Sie keine Auskünfte oder Fotoerlaubnis an die Presse. Vorschnell gegebene Informationen erhöhen das Sicherheitsrisiko der Beteiligten und erschweren die Fahndung der Polizei. Halten Sie sich an den Ihnen zur Seite gestellten betrieblichen Betreuer und stellen Sie sich nach Aufforderung beim Durchgangsarzt vor. ............................................................. Ort, Datum Unterschrift |
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