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BGE hilft Opfern von Raubüberfällen

Fotos: Raubüberfall

Wiederholt haben wir in dieser Zeitschrift das Thema Raubüberfälle aufgegriffen.Wir haben berichtet über Möglichkeiten der Prävention und über richtiges Verhalten bei einem Raubüberfall.Was aber ist mit den Opfern von Raubüberfällen? Wie können die Verkäuferinnen und Verkäufer, die Kassiererinnen und Kassierer die schrecklichen Erlebnisse, die Bedrohungssituation "wegstecken", "psychisch verarbeiten" und wer hilft ihnen dabei?

Fallbeispiel 1:

Bei einem bewaffneten Überfall in einer Discount-Filiale wird die 25-jährige Kassiererin erheblich bedroht. Die BGE erfährt hierdurch erstmals gut zwei Monate später durch einen Bericht des erst zu diesem Zeitpunkt aufgesuchten D-Arztes.

Die BGE leitet nach entsprechenden Ermittlungen und auf Empfehlung eines anerkanntes Facharztes stationäre Behandlung ein, die knapp sechs Wochen später beginnen kann und gut einen Monat andauert. Nach fünfeinhalb Monaten ist die Kassiererin wieder arbeitsfähig.




Um es vorwegzunehmen: Ein Raubüberfall auch ohne körperliche Verletzungen ist auf Grund der Bedrohungssituation für das Opfer ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft bietet, soweit notwendig und gewünscht, Hilfe durch Psychologen und Psychiater an, die Schrecken zu überwinden und Dauerschäden auf psychischem Gebiet zu vermeiden.


Fallbeispiel 2:

Eine 47-jährige Verkäuferin wird bei einem bewaffneten Überfall gezwungen, den Tresor zu öffnen. Die BGE erfährt von diesem Überfall erst gut vier Monate später durch die Meldung des Unternehmers. Trotz intensiver ambulanter und später stationärer Behandlung in einer Tagesklinik ist keine durchgreifende Besserung festzustellen. Zwei Arbeitsversuche werden abgebrochen. Die BGE bemüht sich intensiv, auch durch Einschaltung privater Vermittler, die Versicherte in eine andere Tätigkeit zu vermitteln, gleichzeitig werden Ansprüche auf Rente geprüft.





Raubüberfälle sofort an die BGE melden

Bevor wir hier auf Einzelheiten eingehen: Wir können Hilfe nur anbieten und leisten, wenn wir von dem Überfall auch erfahren. Und hier liegt leider häufig das Problem: Viele Unternehmer wissen nicht, dass auch ein Raubüberfall als Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft zu melden ist und die Mitarbeiter anzuhalten sind, sich bei einem Durchgangsarzt vorzustellen. Deshalb unser Appell noch einmal an alle Unternehmer: Melden Sie Raubüberfälle sofort an die Berufsgenossenschaft, selbst dann, wenn noch nicht feststeht, dass eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen eintreten wird.

Wie hilft nun die Berufsgenossenschaft, wenn sie von einem Unfall erfahren hat? Eine allgemeine Antwort darauf ist schwierig, weil die Menschen ganz verschieden auf solche Bedrohungssituationen reagieren. Während die einen im Familienkreis oder allein den Schrecken überwinden und externe Hilfe weder benötigen noch wollen, können sich bei anderen ohne psychiatrische oder psychologische Behandlung zum Teil lang andauernde psychiatrische Krankheiten entwickeln. Alle Erfahrungen zeigen, dass es wichtig ist, schnell Hilfe anzubieten und jedem einzelnen Opfer das Bewusstsein zu geben, dass sie / er nicht allein gelassen wird, vielmehr unverzüglich Hilfe erhält, wenn dies gewünscht wird. Deshalb erhalten die Opfer von Raubüberfällen unmittelbar nach Meldung des Unfalls ein individuelles Schreiben, in denen unter Angaben der Telefonnummer und E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters die Hilfe durch die BGE angeboten und beschrieben wird. Nur hierfür besonders qualifizierte Mitarbeiter/innen der BGE werden mit der Betreuung der Opfer von Raubüberfällen beauftragt.


Was kann der Arbeitgeber tun?

Wie bereits erwähnt, ist es besonders wichtig, dass sich Opfer von Raubüberfällen nicht allein gelassen fühlen. Hier kann der Arbeitgeber und können die Arbeitskollegen entscheidend dazu beitragen, dass Angstzustände überwunden und der Weg in die berufliche und private Normalität gefunden wird. Ein Lob für das Verhalten während des Überfalls, ein Nachfragen einige Tage nach dem Unfall und symbolische Anerkennungen, wie zum Beispiel ein Strauß Blumen, können dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter die Erlebnisse schneller und besser verarbeiten. Demgegenüber wirken sich jede Art von Vorwürfen besonders negativ aus und können den Heilverlauf empfindlich stören und verlängern.

Wie bei Unfällen mit körperlichen Schäden gilt auch hier: eine (Rettungs-)kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied. Deshalb kommt auch bei Raubüberfällen der Erstbetreuung der Opfer eine besondere Bedeutung zu.Aus diesem Grund haben Vorstand und Vertreterversammlung unserer Berufsgenossenschaft einen Arbeitskreis gebildet, um die Organisation der Akuthilfe nach Raubüberfällen zu verbessern.

Fallbeispiel 3:

Eine 23-jährige Angestellte wird innerhalb eines halben Jahres zweimal Opfer eines bewaffneten Überfalls. Der zweite Überfall wird uns noch am gleichen Tag vom D-Arzt gemeldet. Wie häufig bei mehrfachen Überfällen, hat sich auch hier leider eine sehr schwere posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, die trotz andauernder Psychotherapie nur eine leichte Besserung erfahren hat. Leider wurde auch das Arbeitsverhältnis beendet, so dass die BGE intensiv nach beruflichen Alternativen suchen wird, sobald die noch andauernden Beeinträchtigungen eine Wiederaufnahme einer Beschäftigung zulassen.




Neben der bereits erwähnten persönlichen Betreuung und der Meldung an die Berufsgenossenschaft ist eine Vorstellung beim Durchgangsarzt wichtig. Hierbei sollte unbedingt eine Begleitung durch Sie selbst oder eine Kollegin/einen Kollegen angeboten werden.

Vielleicht haben Sie jetzt den Eindruck, hier würde ein Randproblem hochgespielt und aufgebauscht. Dem ist leider nicht so. Die Zahl der Raubüberfälle liegt leider seit Jahren auf hohem Niveau: zwischen 900 und 1000 Fälle pro Jahr. Die seit einigen Jahren durchgeführte intensive Betreuung durch die Berufsgenossenschaft führte zwar zu einer schnelleren und besseren Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und half bei der Bewältigung der Ängste im täglichen Leben, doch müssen die Anstrengungen aller weiter intensiviert werden. Welches Leid und welche Ängste die Betroffenen durchmachen, mag man erahnen, wenn man sich die geschilderten Fallbeispiele anschaut.

Fallbeispiel 4:

Eine 22-jährige Angestellte in einer Postfiliale wird Opfer eines bewaffneten Überfalls. Noch bevor die BGE rund eineinhalb Monate später von dem Überfall erfährt, hatte sich die Versicherte auf Rat der Polizei beim Deutschen Institut für Psychotraumatologie in Köln vorgestellt, von der ihr weitere psychologische Hilfe vermittelt wurde. Die BGE hatte daraufhin einen engmaschigeren Behandlungszyklus veranlasst (2 - 3 Sitzungen pro Woche, statt bisher 1 Sitzung pro Woche). Nach rund achteinhalb Monaten war die Angestellte wieder arbeitsfähig und wurde in einer anderen Postfiliale eingesetzt.





Adressen von Durchgangsärzten

Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften führen die vollständigen Adresslisten aller Durchgangsärzte in Deutschland. Wer einen Internet-Anschluss hat, kann die Adressen bequem unter www.lvbg.de abrufen. Die Datenbank befindet sich im Serviceteil.

Für einzelne Betriebsstätten können Sie die Adressen auch bei uns anfordern. Sie sind zusammen mit anderen wichtigen Notfallangaben den Beschäftigten an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Hierfür eignet sich besonders der Aushang über die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit (Best.-Nr. A 1).