Benutzerspezifische Werkzeuge

Technische Regeln für Arbeitsstätten

ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

ASR 5 Lüftung
ASR 6 Raumtemperaturen
ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen
ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung
ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung
ASR 8/1 Fußböden
ASR 8/4 Lichtdurchlässige Wände
ASR 8/5 Nicht durchtrittsichere Dächer
ASR 10/1 * Türen und Tore
ASR 10/5 Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
ASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren
ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore
ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
ASR 13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen
ASR 17/1,2 * Verkehrswege
ASR 18/1-3 Fahrtreppen und Fahrsteige
ASR 20 Steigeisengänge und Steigleitern
ASR 25/1 Sitzgelegenheiten
ASR 29/1-4 Pausenräume
ASR 31 Liegeräume
ASR 34/1-5 Umkleideräume
ASR 35/1-4 Waschräume
ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen
ASR 37/1 Toilettenräume
ASR 38/2 Sanitätsräume
ASR 39/1,3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
ASR 45/1-6 Tagesunterkünfte auf Baustellen
ASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen
ASR 48/1,2 Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen

* Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Arbeitsstättenregel ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

  • ASR 10/1 "Türen und Tore",
  • ASR 17/1,2 "Verkehrswege"

in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.