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MerkblattM 93Ausgabe 02.2008 |
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Foto: ADAC
Zahlreiche Beschäftigte des Handels sind Tag für Tag mit Firmenfahrzeugen (PKW oder LKW) dienstlich unterwegs. Bei diesen Fahrten sind sie wie alle anderen Verkehrsteilnehmer mancherlei Gefährdungen ausgesetzt, z.B. wenn es durch einen Unfall oder eine Panne zu Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs kommt.
Müssen dort Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug (z.B. Reifenwechsel) oder Abschlepp- und Bergungsarbeiten durchgeführt werden, ist es für die Sicherheit der hieran beteiligten Personen besonders wichtig, von den vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden. Deshalb ist in solchen Fällen vorgeschrieben, Warnkleidung, praktischerweise Warnwesten, zu tragen.
Welche Fahrzeuge müssen mit Warnwesten ausgerüstet werden?
Der Unternehmer muss jedes Firmenfahrzeug (LKW und PKW) mit mindestens einer Warnweste ausrüsten.
Fahrzeuge, die ständig mit Fahrer und Beifahrer besetzt sind, sind auch mit 2 Warnwesten auszurüsten.
Dies gilt nicht nur für käuflich erworbene, sondern auch für Leasingfahrzeuge.
Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge muss der Unternehmer nicht mit Warnwesten ausrüsten, doch ist
dies dringend zu empfehlen, da die Gefährdungen die gleichen sind.
Außerdem müssen diejenigen Fahrzeuge nicht mit Warnwesten versehen werden, bei denen durch
Ausrüstung mit Funk und Einsatz von Werkstattwagen oder durch vergleichbare Maßnahmen
sichergestellt ist, dass Fahrer und Beifahrer Instandsetzungs-, Abschlepp- und Bergungsarbeiten auf
öffentlichen Straßen nicht durchführen.
In diesem Fall muss das Fahrpersonal schriftlich angewiesen sein, solche Arbeiten nicht selbst durchzuführen. Die schriftliche Anweisung ist im Fahrzeug mitzuführen.
Welche Anforderungen müssen Warnwesten erfüllen?
Warnwesten dienen dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung - auch bei Dunkelheit -
auffällig und unverwechselbar bei der Tätigkeit im Straßenraum als gefährdete Personen erkennbar
zu machen.
Hierfür sind Warnwesten in fluoreszierendem Orange-Rot mit aufgebrachten Reflexstreifen geeignet,
die bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Mindestfläche des sichtbaren Materials und der
Rückstrahlwerte erfüllen.
Geeignete Warnwesten erkennt man:
- an der Aufschrift "DIN EN 471"
- an einem Piktogramm mit danebenstehender Zahlenkombination "2/2" oder "3/2" (siehe Abbildung)

Die obere Zahl bezeichnet das Leistungsniveau hinsichtlich der Fläche des sichtbaren Materials, die untere Zahl hinsichtlich der Rückstrahlwerte.
Warnwesten müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit bestätigt der Hersteller, dass die Warnweste den Anforderungen der europäischen Vorschriften entspricht.
Bei der Auswahl der Warnwesten ist auch auf die Einsatzbedingungen beim Tragen zu achten. Hier gibt es für die unterschiedlichen Einsatzbereiche verschiedene Anforderungen, die an das Material gestellt werden.
Da Warnwesten auch bei schlechtem Wetter getragen werden müssen, ist die Auswahl einer wasserabweisenden Ausführung sinnvoll. Bei warmem Wetter und/oder körperlicher Belastung sind Warnwesten mit hoher "Atmungsaktivität" angebracht.
Über diese Eigenschaften informieren die Hersteller und der Fachhandel.
Wie ist die Warnweste zu pflegen und aufzubewahren?
Zur sachgerechten Pflege und Aufbewahrung der Warnwesten ist die schriftliche Gebrauchsanleitung zu beachten, die zum Lieferumfang gehört.
Wie steht es mit der Unterweisung der Mitarbeiter?
Der Unternehmer muss sein Fachpersonal
über die Verpflichtung zum Tragen
der Warnwesten unterweisen. Die
Unterweisung muss mindestens einmal
jährlich wiederholt und schriftlich dokumentiert
werden.
(Siehe hierzu auch die Muster-Betriebsanweisung).
Wann müssen Warnwesten getragen werden?
Werden auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs Instandsetzungsarbeiten
an Firmenfahrzeugen, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten durchgeführt, müssen Warnwesten getragen
werden. Dies gilt gleichermaßen für Unternehmer und Beschäftigte, Fahrer und Beifahrer.
Gefahren des fließenden Verkehrs bestehen bei Instandsetzungsarbeiten insbesondere dann, wenn an
der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs Arbeiten ausgeführt werden müssen, bei denen weder
auf den Verkehr geachtet noch ihm ausgewichen werden kann.
Unter Instandsetzung werden alle Arbeiten zur Wiederherstellung des verkehrssicheren,
ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustandes des Fahrzeugs und seiner Teile verstanden. Dazu
gehören z.B. der Radwechsel wegen eines Reifenschadens oder das Nachfüllen von Benzin aus dem
Reservekanister.
In welchen Situationen ist das Tragen von Warnwesten außerdem zu empfehlen?
Bei folgenden Tätigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr, die auch mit dem Autofahren zusammenhängen, ist es empfehlenswert, sich den übrigen Verkehrsteilnehmern durch das Tragen von Warnwesten sichtbar zu machen:
| – | beim Aufstellen des Warndreiecks nach einer Panne oder einem Unfall, |
| – | während der Erste-Hilfe-Leistung nach Verkehrsunfällen, |
| – | beim Aufziehen von Schneeketten oder Anfahrhilfen, |
| – | bei der Pannenhilfe. |
Warnwesten tragen? Ja!
Wer sich im fließenden Verkehr an seinem stehenden Fahrzeug zu schaffen macht, ist in hohem Maße
der Gefahr des Angefahrenwerdens ausgesetzt. Deshalb ist es notwendig, geeignete Warnwesten
bereitzustellen und in den genannten Fällen zu tragen.
Auffällige Warnwesten bieten zwar keinen absoluten Schutz davor, angefahren zu werden, sie
schützen jedoch zumindest davor, übersehen zu werden.
Welche Vorschriften und Regeln gibt es zu diesem Problembereich?
| – | Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) |
| – | DIN EN 471 "Warnkleidung" |



