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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 555

Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

Ausgabe: Februar 2008
(GMBl Nr. 14 vom 25. März 2008, S. 287; zuletzt geändert GMBl Nr. 28 vom 2. Juli 2009, S. 606)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Tätigkeiten wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.