Die Rückholung der radioaktiven Abfälle

Bevor die Schachtanlage Asse II stillgelegt werden kann, sollen die radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden. Dies ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Der Rückholplan fasst alle Schwerpunkte des Vorhabens zusammen und stellt die Vorgehensweise bei der Rückholung vor. Bei sämtlichen Tätigkeiten und in allen Betriebsphasen hat die Sicherheit des Betriebspersonals und der Bevölkerung heutiger und zukünftiger Generationen höchste Priorität. Der Rückholplan dient der Diskussion mit allen Beteiligten.

Nach heutigem Planungsstand soll die Rückholung im Jahr 2033 beginnen. Gegenwärtig wird bis zum Beginn der Rückholung - einschließlich des Aufwands für die Offenhaltung und Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung - mit Kosten von rund 4,7 Milliarden Euro gerechnet.

Der Themenschwerpunkt gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Rückholplans. Das vollständige Dokument können Sie an dieser Stelle herunterladen: Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB). Wenn Sie eine gedruckte Fassung bevorzugen, können Sie diese bei uns bestellen. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an die Infostelle Asse unter info-asse(at)bge.de.

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