BGE

Aufgabenübertragung vom BfS auf BGE

Zum 25. April 2017 hat das BMUB der BGE Aufgaben im Bereich Endlagerung radioaktiver Abfälle übertragen. Teile des BfS wechseln in diesem Zuge zur BGE.

Zum 25. April 2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Aufgaben im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle übertragen. Die BGE ist verantwortlich für die operative Umsetzung des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle. Darüber hinaus ist sie Betreiber der Schachtanlage Asse II, des Endlagers Konrad und des Endlagers Morsleben.

Gesetzliche Grundlage der Aufgabenübertragung ist das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung, das am 30. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Bis zur Aufgabenübertragung auf die BGE blieb das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übergangsweise für die nun übertragenen Aufgaben zuständig.

Die BGE befindet sich weiterhin im Aufbau. Zum 25. April 2017 wurden die mit den oben genannten Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS in die neue Gesellschaft überführt. In den kommenden Monaten werden die Asse-GmbH und die DBE ebenfalls mit der BGE zusammengeführt.

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