Asse

Informationsveranstaltung zu Asse-Zutrittswässern

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten der Informationsveranstaltung in Sehnde vom 18. Juli 2017.

Am 18. Juli 2017 informierten die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiber der Schachtanlage Asse II und die Asse-GmbH als betriebsführende Gesellschaft in Sehnde über die Planungen zur Einleitung von radiologisch unbedenklichen Zutrittswässern in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo. Die BGE und die Asse-GmbH folgten einer Einladung des Ortsrats Sehnde und des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger waren zu der öffentlichen Veranstaltung gekommen, um sich über das geplante Vorhaben zu informieren.

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger brachten Ihre Sorgen und Befürchtungen bezüglich der Planungen zum Ausdruck und nutzen die Gelegenheit für Fragen und Gespräche. Im Folgenden stellen wir wesentliche Fragen und Antworten dar, um allen Interessierten den gleichen Informationsstand zu bieten.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info-asse(at)bge.de.

Zudem laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich ein persönliches Bild von der Schachtanlage Asse II und den damit zusammenhängenden Herausforderungen zu machen. Besuchen Sie uns in der Infostelle Asse oder melden sich zu einer Grubenfahrt an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Fragen und Antworten sind folgendermaßen kategorisiert:

  • <link de meldungen informationsveranstaltung-zu-asse-zutrittswasser>Zutrittswässer und Entsorgungsoptionen
  • <link de meldungen informationsveranstaltung-zu-asse-zutrittswasser>Verwertungsoption Bergwerk Bergmannssegen-Hugo
  • <link de meldungen informationsveranstaltung-zu-asse-zutrittswasser>Messwerte der Zutrittswässer
  • <link de meldungen informationsveranstaltung-zu-asse-zutrittswasser>Transport der Zutrittswässer
  • <link de meldungen informationsveranstaltung-zu-asse-zutrittswasser>Weitere Fragen

 

Zutrittswässer und Entsorgungsoptionen

Wie sieht das Lösungsmanagement der Schachtanlage Asse II generell aus?

In der Schachtanlage Asse II werden derzeit täglich rund 12,5 Kubikmeter mit Steinsalz gesättigte Grundwässer (Zutrittswässer) aufgefangen. Über 90 Prozent (rund 11,5 Kubikmeter am Tag) werden an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene aufgefangen. Die dort aufgefangene Lösung ist radiologisch unbedenklich, da sie keinen Kontakt zu den radioaktiven Abfällen hatte. Dies wird durch Messungen vor jeder Abgabe aus dem Bergwerk nachgewiesen. Die Freigabe erfolgt nach § 29 der Strahlenschutzverordnung.

Sämtliche Zutrittswässer die unterhalb der 658-Meter-Ebene aufgefangen werden, verbleiben im Bergwerk und werden überwiegend zur Betonherstellung genutzt. Ein kleiner Teil davon (durchschnittlich rund 20 Liter pro Tag) hatte Kontakt mit den radioaktiven Abfällen und ist entsprechend kontaminiert. Auch diese Lösung verbleibt im Bergwerk und wird nicht nach über Tage abgegeben.

Weitere Informationen zum Lösungsmanagement finden Sie in der Broschüre "Schachtanlage Asse II. Stand der Arbeiten zur Rückholung"

 

Wie werden die Zutrittslösungen derzeit entsorgt?

Die Zutrittslösungen, welche an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene aufgefangen werden, werden derzeit industriell weiterverwertet. Bis Ende 2016 erfolgte die Einleitung in das Bergwerk Mariaglück bei Höfer im Landkreis Celle.

 

Welche Optionen zur Entsorgung der Zutrittswässer werden noch verfolgt?

Hauptabnehmer der Zutrittslösung ist derzeit ein Industrieunternehmen, welches die Steinsalz-Lösung als Ausgangsstoff für weitere Produktionsprozesse nutzt. Aufgrund technischer, witterungsbedingter und anderer Szenarien kann unter Umständen eine weitere Abgabe in Zukunft zeitweise oder dauerhaft nicht möglich sein. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach Atomgesetz hat die BGE als verantwortlicher Betreiber mögliche Alternativen zu schaffen. Neben der Einleitung der Lösung in ein Bergwerk wird auch die Einbringung der Lösung in die Elbe oder eine Einleitung in die Nordsee geprüft. Bezüglich der Einleitung in die Elbe liegt bereits ein Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vor. Ob und in welchem Umfang zukünftig von diesen Backup-Optionen Gebrauch gemacht werden muss, kann derzeit nicht prognostiziert werden. In jedem Fall werden nur radiologisch unbedenkliche Lösungen abgegeben, die nach § 29 der Strahlenschutzverordnung freigegeben worden sind.

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Verwertungsoption Bergwerk Bergmannssegen-Hugo

In welchem Umfang sollen Zutrittswässer aus der Asse in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo gebracht werden?

Derzeit werden an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene täglich rund 11,5 Kubikmeter Zutrittswässer aufgefangen. Dies entspricht einem jährlichen Volumen von rund 4.200 Kubikmetern. Da es sich bei der Verwertung der Salzlösungen zur Flutung des Bergwerkes Bergmannssegen-Hugo um eine Backup-Option handelt, ist zu erwarten, dass das tatsächliche Aufkommen deutlich geringer sein wird.

 

Wann könnten die Lösungen aus der Asse frühestens nach Sehnde gebracht werden?

Aufgrund des noch zu durchlaufenden Genehmigungsverfahrens und der Errichtung der notwendigen technischen Anlagen könnte frühestens im Frühjahr 2018 mit einer Einleitung begonnen werden. Da es sich jedoch um eine Backup-Option handelt, ist derzeit nicht abzusehen, ob überhaupt und gegebenenfalls wann Lösung aus der Asse in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo verbracht werden wird.

 

Über welchen Zeitraum könnten Wässer aus der Asse nach Sehnde gebracht werden?

Derzeit (Stand: April 2017) sind rund 7,6 Millionen Kubikmeter Hohlraum im Bergwerk Bergmannssegen-Hugo vorhanden. Die maximale tägliche Flutungsmenge ist technisch auf rund 12.000 Kubikmeter begrenzt. K+S ist bestrebt, die Flutung schnell voranzutreiben und zeitnah zu beenden. Das genaue Flutungsende richtet sich nach den Mengen der eingeleiteten Medien. Diese bestehen im Wesentlichen aus Salzlösungen, die bei der Kaliproduktion anfallen.

 

Besteht zukünftig die Gefahr, dass auch kontaminierten Lösungen nach Sehnde abgegeben werden?

Die atom- und strahlenschutzrechtlichen Regelungen verbieten eine Abgabe kontaminierter Lösungen aus der Schachtanlage Asse II. Eine Einleitung kontaminierter Lösungen wird es zu keinem Zeitpunkt geben.

 

Bei dem Bergwerk Bergmannssegen-Hugo handelt es sich um ein ehemaliges Kalibergwerk. Kann es durch die Natriumchlorid-Lösung zu Umlösungsprozessen kommen?

Die Flutung des Bergwerkes ist grundsätzlich so ausgelegt, dass sogar nicht mineralisiertes Brauchwasser ohne Beeinträchtigung der Stabilität des Grubengebäudes genutzt werden kann.

Im Übrigen gilt: Würden sämtliche der derzeit abzugebenden nicht kontaminierten Lösungen aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk eingebracht werden, würden die Lösungen aus der Asse rund 0,3 Prozent der jährlich eingebrachten Lösung ausmachen. Da es sich bei der Verwertung im Bergwerk Bergmannssegen-Hugo um eine Backup-Option handelt, ist der tatsächliche Eintrag von Zutrittslösungen vermutlich deutlich geringer.

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Messwerte der Zutrittswässer

Wie werden die Inhaltsstoffe in den Lösungen gemessen und wie häufig finden solche Messungen statt?

Bevor die Zutrittswässer abgegeben werden, werden diese auf radioaktive Stoffe untersucht. Leitnuklide sind Tritium und Cäsium-137. Die Messung erfolgt im Rahmen eines Freigabeverfahrens nach § 29 der Strahlenschutzverordnung. Erst wenn in diesem Freigabeverfahren die radiologische Unbedenklichkeit nachgewiesen ist, dürfen die Wässer abgegeben werden. Die Messungen werden derzeit durch die VKTA Rossendorf durchgeführt.

Zusätzlich werden alle zwei Jahre Proben auf sämtliche Bestandteile untersucht. Die Analyse von Spurenelementen soll kleinste Veränderungen in der Zusammensetzung der Lösung anzeigen. [Aktualisierung 27. Februar 2018: In einer früheren Version der Meldung hieß es, dass diese Untersuchungen alle drei Monate durchgeführt werden. Die fehlerhafte Angabe bitten wir zu entschuldigen.]

 

Welche Stoffe sind in der Lösung vorhanden?

Bei den abzugebenden Zutrittswässern handelt es sich um eine gesättigte Steinsalz-Lösung. Diese ist radiologisch unbedenklich, was durch regelmäßige Messungen bestätigt wird. Die Messungen werden vor jeder Abgabe der Lösung aus dem Bergwerk durchgeführt.

Für die Abgabe der Zutrittswässer ist einzig das Radionuklid Tritium von Bedeutung. Dieses radioaktive Gas dringt aus den Einlagerungskammern und befindet sich in der Grubenluft der Schachtanlage Asse II. Es kann sich in wässrigen Lösungen anreichern und somit auch in den abzugebenden Zutrittswässern, die an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene aufgefangen werden.

Die Messungen zeigen, dass die Tritiumkonzentration weit unterhalb des Grenzwerts aus der Trinkwasserverordnung liegt. Die Trinkwasserverordnung schreibt einen Grenzwert von 100 Becquerel pro Liter vor (1 Becquerel = 1 Kernzerfall pro Sekunde) vor. Die abzugebenden Zutrittswässer weisen eine Tritiumkonzentration von 2 bis 5 Becquerel pro Liter auf.

Cäsium-137 wurde nicht nachgewiesen.

Die Messwerte des 1. Halbjahrs 2017 finden Sie hier.

Die früheren Messwerte finden Sie auf der Archivseite des Bundesamtes für Strahlenschutz hier.

 

Wer garantiert für die Unabhängigkeit der Messungen?

Die Messungen werden durch anerkannte Einrichtungen durchgeführt. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, haben BGE und Asse-GmbH angeboten, dass beispielsweise durch die politischen Entscheidungsträger vor Ort ein eigenes Messinstitut benannt werden kann, welches Kontrollmessungen durchführt. Die Kosten werden von der BGE übernommen.

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Transport der Zutrittswässer

Wie soll die Anlieferung der Zutrittswässer erfolgen?

Die Anlieferung soll per LKW erfolgen. Würden alle derzeit zu entsorgenden Zutrittswässer aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo verbracht, würde dies bedeuten, dass im Durchschnitt alle 6 Wochen an 2 bis 3 Tagen rund 6 LKW pro Tag die Lösung anliefern würden. Da es sich bei der Entsorgung im Bergwerk Bergmannssegen-Hugo um eine Backup-Option handelt, ist zu erwarten, dass das tatsächliche Aufkommen deutlich geringer sein wird.

Nach Möglichkeit wird die Streckenführung so geplant, dass Beeinträchtigungen, etwa durch Lärm, für die Anwohnerinnen und Anwohner minimiert werden.

 

Warum werden die Zutrittswässer in einem geschlossenen System transportiert, wenn sie doch ungefährlich sind?

Das Auffangbecken auf der 658-Meter-Ebene und die Sammelbecken auf der 490-Meter-Ebene sind abgedeckt, um die Tritiumkonzentration möglichst gering zu halten. Dies ergibt sich aus den Vorgaben des Atomgesetztes und der Strahlenschutzverordnung (Minimierungsgebot nach § 6 der Strahlenschutzverordnung).

Tritium dringt aus den Einlagerungskammern und befindet sich in der Grubenluft der Schachtanlage Asse II. Es kann sich in wässrigen Lösungen und somit auch in den abzugebenden Zutrittswässern anreichern. Die Abdeckungen der Sammelbecken minimiert die Anreicherung von Tritium in den aufgefangenen Lösungen.

Wenn die Zutrittswässer über Tage transportiert werden, geschieht dies in geschlossenen und verplombten LKW, um eine Beeinflussung der Zutrittswässer von Außen zu verhindern. Dies dient dem lückenlosen Nachweis, dass die abzugebenden Lösungen radiologisch unbedenklich sind.

 

Was passiert, wenn die LKW mit der Lösung einen Unfall haben? Sind diese gesondert ausgezeichnet?

Ein solcher Fall ist in den vergangenen Jahren nicht vorgekommen, kann jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Aus radiologischer Sicht besteht aufgrund der nachgewiesenen Unbedenklichkeit keinerlei Gefahr für die Bevölkerung oder die Umwelt. Ein Unfall könnte entsprechend wie ein regulärer Verkehrsunfall durch die zuständigen Einsatzkräfte der Feuerwehr abgearbeitet werden (z. B. Auffangen und Abpumpen der Lösung). Gesonderte Schutzmaßnahmen, wie etwa bei Unfällen mit Gefahrgütern (Heizöl, Benzin und Diesel, chemische Stoffe), müssten nicht ergriffen werden.

Da es sich bei den abzugebenden Zutrittswässern um keine Gefahrenstoffe handelt, ist eine gesonderte Auszeichnung nicht vorgeschrieben.

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Weitere Fragen

Wer sind die beteiligten Akteure am Verfahren?

Die Einleitung von radiologisch unbedenklichen Salzlösungen aus der Schachtanlage Asse II muss in einem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genehmigt werden. Fachliche Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Den Genehmigungsantrag (für die Verwertung der Zutrittslösung zur Flutung des Bergwerkes) muss K+S als Betreiberin des Bergwerks Bergmannssegen-Hugo beim LBEG stellen. Dieses prüft nach Vorliegen aller Unterlagen den Antrag.

 

Bezahlt die Asse-GmbH für die Entsorgung der Zutrittswässer aus der Schachtanlage Asse II?

Über die getroffenen Vergütungsvereinbarungen wurde Stillschweigen zwischen den Parteien vereinbart. Die Kosten für die Baumaßnahmen im Zuge der geplanten Einleitung von Zutrittswässern der Asse auf dem Gelände von K+S werden von der Asse-GmbH übernommen.

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