Endlager Morsleben

Abbau der Bindemittelumschlaganlage genehmigt

Das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat den Abbau der Bindemittelumschlaganlage des Endlagers genehmigt - ein weiterer Schritt für den Rückbau des übertägigen Kontrollbereiches.

Im Mai dieses Jahres hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) beantragt. Damit einhergehen soll die Verkleinerung des übertägigen Kontrollbereiches. Nun hat das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) als zuständige Behörde den Antrag genehmigt. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt für die Umrüstung des Endlagers auf den reinen Offenhaltungsbetrieb.

Die zentrale Herausforderung beim Rückbau der BUMA liegt darin, dass sich die Anlage im übertägigen Kontrollbereich und damit im Regelungsbereich der Strahlenschutzverordnung des Atomgesetzes befindet. Nach der Entscheidung des MULE kann die BGE nun die weiteren Schritte mit der atomrechtlichen Aufsicht im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) klären. Die BGE erwartet im ersten Quartal 2019 den Abschluss der Gespräche.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beauftragung eines geeigneten Unternehmens. Hier bereitet die BGE derzeit die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe vor. Parallel zu diesen Schritten wird die bergrechtliche Genehmigung vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt eingeholt. Die eigentliche Demontage der BUMA beginnt dann voraussichtlich im dritten Quartal 2019. Erst nach Abschluss der Arbeiten wird der Kontrollbereich verkleinert und die Anlagen zur Sicherung werden angepasst.

Der Antrag auf Außerbetriebnahme und Demontage der BUMA ist Teil des geänderten Vorgehens bei der Umrüstung des Endlagers Morsleben auf die Offenhaltung. In Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem MULE wurde 2017 entschieden, die Umrüstung mit atomrechtlichen Änderungsanträgen für konkrete Einzelmaßnahmen weiterzuführen. Zuvor wurde versucht, die Umrüstung durch einen Gesamtantrag, der alle Maßnahmen umfasst, genehmigen zu lassen. Dieses Vorgehen konnte aufgrund geänderter Betriebsabläufe und einer langen Verfahrensdauer nicht zu einem Abschluss gebracht werden.

Die Entscheidung des MULE in Sachen BUMA zeigt, dass die neue Vorgehensweise der BGE erfolgreich ist. Die Veränderung einer unter Atomrecht und Bergrecht stehenden Anlage ist dennoch immer mit vielen Genehmigungsschritten verbunden, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Über die weiteren zentralen Fortschritte bei der Außerbetriebnahme und Demontage der BUMA sowie der Umstellung auf den Offenhaltungsbetrieb werden wir hier und in den Wochenberichten informieren. Warum müssen so viele Akteure in die Außerbetriebnahme und Demontage der BUMA eingebunden werden?

Das MULE ist die zuständige Genehmigungsbehörde, wenn es um die Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers und das Stilllegungsverfahren geht. Es prüft bei jeder Veränderung, ob eine wesentliche Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung vorliegt oder ob die geplanten Stilllegungsmaßnahmen betroffen sind. Wenn dem so ist, ist das MULE zuständig. Die Atomrechtliche Aufsicht beim BfE prüft, ob alle Arbeiten entsprechend der Genehmigungslage ausgeführt werden. Sie kann auch entscheiden, ob Gegenstände und Anlagenteile aus dem Kontrollbereich als nicht radioaktive Stoffe weiterverwendet, verwertet oder beseitigt werden dürfen und ob Gebäude und Bodenflächen des Kontrollbereichs für anderweitige Nutzungen freigegeben werden können. Weiterhin entscheidet sie auch über nichtwesentliche Änderungen der Dauerbetriebsgenehmigung.

Da es sich bei Morsleben um ein aktives Bergwerk handelt, müssen die meisten Veränderungen weiterhin bergrechtlich genehmigt werden. Dafür ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zuständig.

Die Bindemittelumschlaganlage im obertägigen Kontrollbereich des Endlagers Morsleben war zentral für die Verfüllung von Einlagerungsbereichen mit Braunkohlenfilterasche

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