Endlager Morsleben

Meldepflichtige Ereignisse erstes Halbjahr 2018

An dieser Stelle finden Sie eine Auflistung der meldepflichtigen Ereignisse im Endlager Morsleben für das erste Halbjahr 2018.

Im Folgenden finden Sie die meldepflichtigen Ereignisse des ersten Halbjahres 2018 inklusive einer kurzen Einschätzung. Wir werden die Meldeblätter sobald sie vorliegen auf der geplanten Dokumentenplattform für das Endlager Morsleben veröffentlichen. Dort werden die Meldungen auch zukünftig veröffentlicht.

Zusammenfassung

Im ersten Halbjahr 2018 gab es sieben meldepflichtige Ereignisse. Alle Ereignisse entsprachen der Meldekategorie N (Normalmeldungen). Die Meldungen erfolgten fristgerecht innerhalb von vier Wochen mittels Meldeformular an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Die Ursachen für die meldepflichtigen Ereignisse wurden umgehend beseitigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung der Ereignisse ist als gering einzuschätzen.  

28. März 2018 – Ausfall eines Aerosolmonitors (007/2018)

Bei der täglichen Kontrolle der Messstellen der Raumluftüberwachung wurde auf der 4. Ebene (Sohle) ein ausgefallener Aerosolmonitor festgestellt. Ursache für den Ausfall war eine Störung am Datenlogger des Monitors. Der Defekt wurde behoben. Der Monitor arbeitet seit dem 19. April 2018 wieder bestimmungsgemäß. Durch den Radonmonitor und den Aerosolmonitor am selben Messort konnte die Überwachung kontinuierlich sichergestellt werden.

28. Februar 2018 – Spannungseinbruch auf der Schachtanlage Bartensleben (006/2018)

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es am 28.Februar 2018 auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem Spannungseinbruch. Diverse Einrichtungen zur Stromversorgung, zur Belüftung der Grube (Bewetterung) sowie zur Überwachung schalteten sich ab. Die Einrichtungen wurden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

13. Februar 2018 – Ausfall der Aerosolüberwachung in einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben (005/2018)

Bei der Kontrolle von Messwerten einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben (4. Ebene, Einlagerungsbereich) wurde ein unplausibler Wert der Aktivitätskonzentration der gemessenen Aerosole Null Becquerel pro Kubikmeter festgestellt. Ursache war eine Störung des Messaufbaus, die seit dem 4. Februar 2018 vorlag. Durch den Fehler war weder eine realistische Messung der Aktivitätskonzentration noch eine Probenahme über den Staubsammler am betroffenen Messort möglich. Die Überwachung war in diesem Zeitraum durch einen Radonmonitor weiterhin gewährleistet.

5. Februar 2018 – Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes der Fernbeobachtungsanlage (004/2018)

Bei der Kontrolle von Überwachungsmonitoren wurde der Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes festgestellt. Ursache war ein Speicherproblem. Am Folgetag wurde das Kamerabild auf einen anderen Monitor aufgeschaltet, um die Aufzeichnung und damit die Überwachung der betroffenen Bereiche zu gewährleisten.

Durch einen Neustart des Aufzeichnungssystems wurde das Problem behoben. Bis zur zwischenzeitlichen Aufschaltung der Kameraüberwachung auf das zweite Aufzeichnungsgerät wurden die betroffenen Bereiche verstärkt durch Personal kontrolliert.

23. Januar 2018 – Störung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage am Betriebsstofflager (003/2018)

Bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und wurde eine Störung an einem Alarmdruckschalter entdeckt. Bis zum Wechsel des Druckschalters war die Löschanlage an der Betankungsstelle nicht betriebsbereit. Mobile Pulverlöschgeräte standen zur Absicherung der ersten Brandbekämpfung an der Betankungsstelle zur Verfügung.

26. Januar 2018 – Störung in der Stromversorgung auf der Schachtanlage Marie (002/2018)

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch in der Schachtanlage Marie. Diverse Einrichtungen zur Stromversorgung, zur Belüftung der Grube (Bewetterung) sowie von Überwachungseinrichtungen schalteten sich ab. Die Einrichtungen wurden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

5. Januar 2018 – Ausfall von Überwachungskameras auf der 4. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben (001/2018)

Bei einer Funktionskontrolle der Überwachungsmonitore wurde der Ausfall der Monitore zur Personenkontrolle für das Passieren eines Kontrollbereichsübergangs auf der 4. Ebene festgestellt. Defekte Netzteile an zwei Kameras wurden ausgetauscht. Es handelte sich bei den ausgefallenen Kameras um Sicherungseinrichtungen. Die radiologische Überwachung innerhalb des Kontrollbereichs war jederzeit gewährleistet.

Die Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben regelt die Meldung von Ereignissen im Endlager, die nicht dem regulären Betrieb entsprechen. Neben der Regelung der Meldewege werden auch bestimmte Kategorien von Meldungen definiert. Die Meldungen der BGE gehen an das BfE. Dieses nimmt – neben der BGE als Betreiber – eine sicherheitstechnische Bewertung  vor und führt gegebenenfalls eine Überprüfung der Anlage durch. Für Endlager gibt es folgende Meldekategorien, die sich in ihrer Dringlichkeit unterscheiden:

Kategorie N (Normalmeldung):

Ereignisse der Kategorie N sind dem BfE binnen vier Wochen mittels Meldeformular zu melden. Solche Ereignisse sind in der Regel von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

Kategorie E (Eilmeldung):

Ereignisse der Kategorie E sind dem BfE innerhalb von 24 Stunden zu melden. Spätestens am  fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BfE ein Meldeformular vorzulegen.

Kategorie S (Sofortmeldung):

Ereignisse der Kategorie S sind dem BfE unverzüglich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BfE ein Meldeformular vorzulegen.

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