Selbstverpflichtung
Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung vom 06. Dezember 2001 mit dem Ziel, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks weiter zu verbessern.
Zentrale Inhalte:
- Verbesserung der Information der Behörden vor Ort,
 - gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten,
 - alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen,
 - Verbesserung des Verbraucherschutzes,
 - Kennzeichnung von Handys und
 - Verstärkung der Forschung.
 
Ferner schlagen die Mobilfunkbetreiber vor, ein Messnetz zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder aufzubauen.