Die Sicherheit

Die BGE war bestrebt nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie auf die betriebswirtschaftliche Nutzung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehörten beispielsweise folgende Maßnahmen:

Wirtschaftliche Nutzung weiter ermöglichen

Die Messungen der 3D-Seismik wurden von November 2019 bis Februar 2020 durchgeführt. Vorbereitende Arbeiten begannen im Oktober 2019, nachbereitende Arbeiten erfolgten im März 2020. Dadurch sollte die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen weitgehend möglich bleiben.

Umweltschutz

Innerhalb des Messzeitraums war eine ökologische Baubegleitung vor Ort. Ziel war es, die Auswirkungen der seismischen Messungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Auch die Regelungen zum Messzeitraum und zu den Beschränkungen bei der Erzeugung der seismischen Wellen (siehe unten) trugen den Aspekten des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung. So wurde etwa die Erzeugung von seismischen Wellen in den Brutzeiten selten vorkommender Vogelarten vermieden.

Beschränkungen bei der Erzeugung von seismischen Wellen

Für den Einsatz der Technik zur Erzeugung der seismischen Wellen galten verschiedene Vorgaben. So wurde zum Beispiel festgelegt, welche Gebiete durch Vibrations- und Bohrfahrzeuge nicht befahren werden durften. Bei Bedarf musste die eingesetzte Ausrüstung per Hand in das Gelände getragen werden. Auch die Geschwindigkeit auf unbefestigten Straßen war für alle Fahrzeuge des Messtrupps auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Um Schäden durch Erschütterungen zu vermeiden, wurden in den Ortschaften, in der Nähe von erschütterungsempfindlichen Gebäuden (galt auch für Wasser- oder Gasleitungen) und auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II begleitende Erschütterungsmessungen durchgeführt. War es notwendig, wurde die Kraft des Vibrationsfahrzeugs oder die Menge des einzusetzenden Sprengstoffs reduziert. War eine Überschreitung der Grenzwerte dennoch nicht ausgeschlossen, musste der jeweilige Anregungspunkt ausgelassen werden.

Weiterhin galten für die Erzeugung der seismischen Wellen zeitliche Beschränkungen. Feldarbeiten fanden ausschließlich werktags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen durften Vibrationsfahrzeuge auch am Sonntag zum Einsatz kommen, nicht jedoch in der Nähe von Ortschaften. Sprengungen waren sonntags generell verboten.

Um die Belastung für Anwohner*innen zusätzlich zu reduzieren, durften die Bohr- und Sprengarbeiten in der Nähe von Ortschaften nur bei Tageslicht vorgenommen werden. Auch galten Grenzwerte für die Lärmbelastung. Die Vibrationsfahrzeuge durften in einem Abstand von zehn Metern maximal einen Lärmpegel von 87 Dezibel erreichen. Dies entspricht ungefähr der Lautstärke von Rasenmähern oder Fönen.

Verkehrssicherheit

Während der seismischen Messungen bewegten sich an verschiedenen Stellen des Untersuchungsgebietes mehrere Messfahrzeuge unabhängig voneinander über Felder, Wege und Straßen. Nur in dieser Zeit konnte es in der Nähe der Fahrzeuge zu einer erhöhten Geräuschentwicklung, vergleichbar zur Müllabfuhr, und auf Straßen möglicherweise zu kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen, kommen. Auf Straßen wurden die Messfahrzeuge, vergleichbar zu einer Wanderbaustelle, durch ein Sicherungsfahrzeug mit Warntafel sowie eine entsprechende Beschilderung abgesichert. Alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärmschutz und Verkehrssicherheit wurden erfüllt.

Schadensausgleich

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen durch die 3D-Seismik Schäden aufgetreten sein, wurden diese durch die BGE reguliert. Auftretende Schäden wurden jeweils im Einzelfall betrachtet und beseitigt. Alternativ wurden nach vorheriger Vereinbarung mit den Eigentümer*innen der betroffenen Flächen eine Ersatzleistung erbracht.

Um die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen weitgehend zu ermöglichen fanden die 3D-seismischen Messungen hauptsächlich in den Wintermonaten statt.

Info Asse

Die Mitarbeiter*innen der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleg*innen her.

Wenn Sie sich selbst einmal ein Bild von der Schachtanlage Asse II machen wollen, laden wir Sie zu einer Befahrung ein. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.


Top