Endlager Konrad

BGE veröffentlicht die Langfassung des Gutachtens zur Terminplanung

In dem Gutachten werden die einzelnen Bauabschnitte des Endlagers Konrad genau betrachtet und in ihrer Relevanz für den Fertigstellungstermin bewertet.

Großprojekte sind nie einfach umzusetzen. Aber das Endlager Konrad ist in jeder Hinsicht ein Pionier-Vorhaben. Es ist das erste Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland, das nach Atomrecht geplant und gebaut wird. Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im April 2017 die Verantwortung für das Endlager Konrad übertragen bekommen hat, hat sie gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Überblick über die Terminplanung zu bekommen. Das Ergebnis des Gutachtens haben die BGE-Geschäftsführung und das Bundesumweltministerium im März gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt: Die Fertigstellung des Endlagers Konrad verzögert sich um rund fünf Jahre. 2027 soll es nun vollendet werden.

Der Bau des Endlagers Konrad ist auch deshalb ein anspruchsvolles Projekt, weil gleichzeitig die Grube und die Schächte umgerüstet beziehungsweise errichtet werden. Die Einlagerungsstrecken werden komplett neu errichtet und die Infrastruktur des früheren Bergwerks wird zeitgleich für den Endlagerbetrieb umgebaut. Das bringt einen hohen Koordinationsaufwand mit sich – und ist von den BGE-Vorläuferinstitutionen zeitlich deutlich unterschätzt worden.

In dem Gutachten werden die einzelnen Bauabschnitte des Endlagers genau betrachtet und in ihrer Relevanz für den Fertigstellungstermin bewertet. Dabei zeigte sich, dass viele Altverträge erhebliche Zeitrisiken enthalten. Da sich das technische Regelwerk immer wieder verändert, müssen einmal geschlossene Verträge, die über aufwändige meist europaweite Ausschreibungen vergeben worden sind, oft nachverhandelt und an die neuen Vorgaben angepasst werden. Je länger eine Baumaßnahme dauert, desto komplexer wird das Vertragswerk mit dem gearbeitet werden muss. Das bringt für Auftraggeber und Auftragnehmer schwer zu überblickende Probleme mit sich. Es gibt auch Verträge, die komplett neu ausgeschrieben werden müssen. Auch das bringt Verzögerungen mit sich.

Ein realistischer Zeitplan für die Fertigstellung des Endlagers Konrad

In dem Gutachten heißt es wörtlich: "Es ist festzustellen, dass es eines hohen Aufwandes bedarf, die Genehmigungsunterlagen des PFB (Planfeststellungsbeschlusses) in der versiegelten Fassung im Einklang mit dem fortentwickelten technischen Regelwerk umzusetzen." So könne es bis zu einem Jahr dauern, die Unterlagen für ein atomrechtliches Vorprüfverfahren zu erarbeiten. Manchmal wechseln die Bearbeiter im Verlauf, auch dann entstehen Zeitverzüge. Zudem ist es in der aktuellen Arbeitsmarktlage schwierig, bereits vorqualifiziertes Personal zu finden, das die spezifischen Anforderungen bei der Errichtung eines Endlagers erfüllen kann.

Schwer abschätzbar ist zudem, wie viel Zeit die Aufsichtsbehörde benötigen wird, um diese Vorprüfunterlagen zu bewerten. Denn diese bestehen in der Regel aus oftmals mehr als 100 gut gefüllten Aktenordnern. Um für die BGE das Risiko von überflüssiger Arbeit zu mindern und der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), zu ermöglichen, zielgenauere Unterlagen anzufordern, soll es nun Regelgespräche zwischen den beiden Institutionen geben, in denen solche Themen zur Sprache kommen. Sehr komplexe Sachverhalte brauchen mehr Zeit für die Prüfung, als das bisher in den Zeitplänen der BGE eingerechnet worden ist. Das ist für aufwändige Sachverhalte bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. 
Um einen Teil des Zeitverzugs bei der Errichtung wieder aufzuholen, überprüft die BGE aktuell, ob während des Einlagerungsbetriebs Zeit gut gemacht werden kann. Konkret wird die Einlagerung in mehr als einer Schicht überprüft. 
Bereits im März dieses Jahres hatte die BGE eine Kurzfassung des Gutachtens, auf dessen Basis die Terminentscheidung gefallen ist, öffentlich zugänglich gemacht. Nun folgt die ausführliche Fassung des Gutachtens. Das hat deshalb einige Wochen gedauert, weil der TÜV Rheinland, der das Gutachten erarbeitet hat, nicht nur eine Vielzahl von Unterlagen ausgewertet hat, sondern zudem viele Interviews mit Mitarbeitern der BGE geführt hat. Die Namen dieser Mitarbeiter sind nun aus dem Gutachten herausgenommen worden, um ihre Identität zu schützen und den Vorgaben des Datenschutzes gerecht zu werden. Die nun vorliegende Fassung des Gutachtens enthält alle Ergebnisse, aber anonymisiert die Quellen.

Das Gutachten zum Download finden Sie hier: