Asse

Messwerte des abtransportierten Zutrittswassers im 1. Halbjahr 2020

Volumen und Daten des Zutrittswassers - haben sich die Werte der Zutrittslösung von der Fassungsstelle auf der 658-Meter-Ebene im ersten Halbjahr 2020 verändert?

Im Folgenden finden Sie die bisherigen Messwerte des abtransportierten Zutrittswassers aus dem ersten Halbjahr 2020. Um eine zeitnahe Veröffentlichung der Messwerte sicherzustellen, werden die Messwerte in einem ersten Schritt lediglich auf ihre Plausibilität geprüft. Die fachlich geprüften Messwerte finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt in den veröffentlichten Berichten. Eine Änderung der Werte ist dabei nicht zu erwarten. 

Um eine bessere Einordnung der Messwerte zu ermöglichen ein Vergleich: Für Trinkwasser beträgt der Grenzwert für Tritium gemäß Trinkwasserverordnung 100 Becquerel pro Liter (1 Becquerel = 1 Kernzerfall pro Sekunde).

Zusammenfassung

Im ersten Halbjahr 2020 wurden in 9 Chargen insgesamt 2.268 Kubikmeter des Zutrittswassers abgegeben. Die Messwerte lagen sowohl für Tritium, als auch für Cäsium-137 bei allen Chargen unterhalb der Nachweisgrenze.

Angaben zu den einzelnen Abfuhrchargen

Chargennummer 2020/09

  • Menge: 226 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,4 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,44 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 22. Juni 2020 – 24. Juni 2020

Chargennummer 2020/08

  • Menge: 264 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,2 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,42 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 11. Mai 2020 – 13. Mai 2020

Chargennummer 2020/06

  • Menge: 230 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,2 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,33 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 20. April 2020 – 22. April 2020

Chargennummer 2020/05

  • Menge: 253 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,3 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,46 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 30. März 2020 – 1. April 2020

Chargennummer 2020/04

  • Menge: 253 Kubikmeter
  • Tritium: < 9,7 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,80 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 9. März 2020 – 11. März 2020

Chargennummer 2020/03

  • Menge: 253 Kubikmeter
  • Tritium:  < 8,3 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,47 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 17. Februar 2020 – 19. Februar 2020

Chargennummer 2020/02

  • Menge: 264 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,3 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,39 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 27. Januar 2020 – 29. Januar 2020

Chargennummer 2020/01

  • Menge: 264 Kubikmeter
  • Tritium: < 8,3 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Cäsium-137: < 0,38 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
  • Abfuhrzeitraum: 7. Januar 2020 – 9. Januar 2020

Hintergrund

In der Schachtanlage Asse II werden täglich rund 13 Kubikmeter salzhaltiges Zutrittswasser aufgefangen. Davon rund 12,1 Kubikmeter an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. Nur dieses Wasser wird nach einem entsprechenden Freigabeverfahren nach über Tage abgegeben und entsorgt. Die Messergebnisse zeigen, dass diese Lösung radiologisch unbedenklich ist. Zutrittswasser das unterhalb der 658-Meter-Ebene aufgefangen wird verbleibt im Bergwerk. Solange das Zutrittswasser im Bergwerk lagert, nimmt es Tritium aus der Grubenluft auf. Durch verschiedene Maßnahmen (zum Beispiel Abdecken der Sammelbecken, gesonderte Versorgung mit Frischluft) wird die Tritiumkonzentration gemäß den Vorgaben des Atom- und Strahlenschutzrechts niedrig gehalten (Minimierungsgebot).

Nachweisgrenze

Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte.