Endlager Konrad

BGE nimmt Stellung zu Schacht Konrad im Niedersächsischen Umweltausschuss

Die BGE nimmt auf Einladung des Niedersächsischen Umweltausschusses Stellung zur Kritik an der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad – die Präsentation findet sich in der Meldung.

Am Montag, 31. Mai 2021, haben Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, und Dr. Ben Samwer, Leiter der Abteilung Genehmigungen für das Endlager Konrad, vor dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages gesprochen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Stefan Studt, war online zugeschaltet. Berichterstatter im Ausschuss war das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU), die BGE war fachzuständige Begleitung des NMU. Der Bericht fand auf Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN statt. Die BGE nahm auch Stellung zur Kritik an der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo), die vor wenigen Wochen durch das Bündnis Salzgitter gegen Konrad veröffentlicht wurde. Die BGE begrüßt die kritische Auseinandersetzung mit der ÜsiKo.

Offenheit für Kritik als eines der Grundprinzipien der Sicherheitsüberprüfung

Dr. Ben Samwer erläuterte, dass Transparenz und Offenheit eine besondere Bedeutung in der ÜsiKo haben und auch Bestandteil des weiteren Vorgehens sind. Sie sollen gerade auch kritische Anmerkungen ermöglichen. So werden alle wesentlichen Unterlagen der ÜsiKo auf der Webseite der BGE veröffentlicht. Zum Ende der ersten Phase der ÜsiKo hat unter anderem ein Fachworkshop stattgefunden, bei dem die Ergebnisse der beauftragten Gutachter*innen mit der Öffentlichkeit kritisch diskutiert wurden.

Dr. Thomas Lautsch betonte: „Wir freuen uns, dass die ÜsiKo wirkt. Die angestoßene Diskussion der Sicherheit des Endlagers Konrad mit und in der Öffentlichkeit ist für uns sehr wichtig.“

Die BGE wertet die Kritik des Bündnisses Salzgitter gegen Konrad aus und wird prüfen, welche Aspekte in der zweiten Phase der ÜsiKo erforderlichenfalls berücksichtigt werden. 

Über die ÜsiKo

Mit der ÜsiKo geht die BGE als verantwortungsvolle Betreiberin freiwillig über ihren gesetzlichen Auftrag zur Errichtung des Endlagers Konrad hinaus. In der ÜsiKo ermitteln unabhängige Gutachter*innen, ob es hinsichtlich der Sicherheitsbetrachtungen für das Endlager Konrad seit der Genehmigung im Jahr 2002 Änderungen beim Stand von Wissenschaft und Technik gibt, die sich auf das Sicherheitsniveau des Endlagers auswirken.

In weiteren Phasen der ÜsiKo werden die Sicherheitsanalysen, bei denen Anpassungen nötig sind, aktualisiert (aktuelle Phase 2 der ÜsiKo). In den letzten beiden Phasen der ÜsiKo geht es dann um die Frage, wie Planungen ggf. konkret angepasst werden müssen, und um die abschließende bauliche Umsetzung entsprechender Planungen. Die Gutachter*innen der ÜsiKo werden einem unabhängigen Peer Review unterzogen, um die methodische Plausibilität der Gutachten der Untersuchung zu gewährleisten.

Aktuell befindet sich die BGE in Phase 2 der ÜsiKo

Ein Ablaufschema erläutert die vier Phasen der ÜsiKo