Welche Entsorgungsalternativen gibt es?

Ausschließlich Wasser, das an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe aufgefangen wird, wird nach über Tage gebracht, dort entsorgt oder weiter verwendet. Zuvor muss der Nachweis erbracht werden, dass das abzugebende Wasser radiologisch unbedenklich ist. Ist dieser Nachweis erbracht, kann die Salzlösung aus der Asse wie jede andere Salzlösung behandelt werden. Eine besondere Behandlung aufgrund der Herkunft aus der Asse ist nicht vorgesehen und wäre auch nicht zu rechtfertigen.

Anforderungen an die Entsorgung

Die Anforderungen an die Entsorgung des Wassers aus der Schachtanlage Asse II lässt sich grundsätzliche folgenden Kategorien zuordnen:

  • Entsorgungssicherheit
  • Umweltverträglichkeit
  • Unabhängigkeit von Dritten

Die rechtlichen Anforderungen sehen vor, dass die BGE als Betreiber der Schachtanlage Asse II mehrere Alternativen zur Abgabe des Wassers aus der Asse vorhalten soll (Schadensvorsorge nach Atomgesetz). Die Nutzung von Alternativen kann beispielsweise notwendig sein, wenn die erste Entsorgungsoption aufgrund von technischen oder logistischen Schwierigkeiten nicht genutzt werden kann. Auch können Entsorgungsoptionen nur für eine bestimmte Zeit nutzbar sein. Die Entsorgung des Wassers aus der Asse muss jedoch dauerhaft gesichert sein, um das Bergwerk sicher betreiben zu können. Darüber hinaus muss die BGE Entsorgungsmöglichkeiten bereitstellen, die nicht auf die aktuell anfallenden rund 11,5 Kubikmeter beschränkt sind. Da die weitere Entwicklung des Lösungszutritts nicht vorhersagbar ist, könnten in Zukunft auch größere Mengen entsorgt werden müssen. Technisch wäre eine Abgabe von bis zu 500 Kubikmetern pro Tag möglich. Allerdings befände sich die Schachtanlage Asse II dann im Prozess des „Absaufens“. Auch in diesem Fall würde die Abgabe nur erfolgen, wenn die radiologische Unbedenklichkeit des Wassers nachgewiesen ist.

Die BGE plant weiterhin, dass die Nutzung der verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten mit einer möglichst geringen Beeinträchtigung (aufgrund des hohen Salzgehaltes) der Umwelt einhergeht.

Schließlich sollen die Entsorgung weitgehend unabhängig von Dritten sein, um zu jeder Zeit eine geregelte Entsorgung sicherstellen zu können.

Abgabe an Bergwerke

Die Salzlösungen aus der Asse können im Rahmen der Stilllegung von Bergwerken verwendet werden. So schreiben bergrechtliche Regelungen unter anderem vor, dass Salzbergwerke im Rahmen ihrer Stilllegung geflutet werden sollen. Dafür eignet sich eine gesättigte Steinsalzlösung, wie sie in der Schachtanlage Asse II derzeit einfällt, besonders.

Da die BGE keine eigenen Bergwerke zur Entsorgung des Wassers besitzt, ist die BGE jedoch abhängig von den jeweiligen Bergwerksbetreibern. Mit Blick auf den in den Laugen enthaltenden Salzgehalt, wäre eine Entsorgung in Bergwerken aus vergleichender Perspektive der Umweltbilanz positiv.

Von 2009 bis 2016 wurden die Lösungen aus der Asse in das Bergwerk Mariaglück bei Höfer im Landkreis Celle gebracht. Zuvor wurden zur Entsorgung der Lösungen aus der Asse bereits die Bergwerke Mariaglück, Hope (Landkreis Heidekreis), Salzdetfurth und Desdemona (beide Landkreis Hildesheim ) genutzt. In den Regionen gab es keine negativen Auswirkungen.

Derzeit stünde mit dem Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall erneut in Bergwerk zur Verfügung, in das Salzlösungen aus der Schachtanlage Asse II entsorgt werden könnten. Dies hat das Landesbergamt (LBEG) am 18. Juli 2018 genehmigt. Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Wo wird das Wasser entsorgt?".

Abgabe an die Industrie

Insbesondere in der chemischen Industrie werden Salzlösungen als Ausgangsprodukt für unterschiedliche Herstellungsprozesse verwendet. Da die Salzlösung aus der Schachtanlage Asse II nachweislich radiologisch unbedenklich ist, kann diese durch die Industrie uneingeschränkt verwendet werden. Eine Entsorgung der aktuell anfallenden Mengen ist über industrielle Abnehmer derzeit sichergestellt.

Auch hier ist die BGE abhängig von Dritten. Die Entsorgung größerer Mengen über industrielle Abnehmer ist fraglich. Da im Rahmen der Produktion ohnehin Salzlösungen verwendet werden, wäre auch hier die Umweltbilanz im Vergleich positiv.

Einleitung in Flüsse oder Meere

Bei dieser Option muss vor allem die jeweilige Umweltbilanz beachtet werden. Während eine Einleitung in Meere (zum Beispiel die Nordsee), aufgrund der vergleichsweise geringen Menge kaum Auswirkungen auf die Umwelt haben würde, sähe dies bei einer Einleitung in Flüsse anders aus. Aufgrund des hohen Salzgehaltes müssten die Flüsse ausreichende Wassermengen transportieren, um eine ausreichende Verdünnung zu ermöglichen.

Positiv an dieser Entsorgungsoption ist, dass hier die Entsorgung auch größerer Mengen unabhängig von Dritten möglich wäre.

Die BGE prüft derzeit eine Entsorgung in der Nordsee.

Weitere Entsorgungsoptionen

Weitere denkbare Möglichkeiten der Entsorgung sind zum Beispiel die Verdampfung der Flüssigkeiten oder der Verbleib im Bergwerk. Beide Optionen sind nach derzeitigen Erkenntnissen fachlich ungeeignet oder schlicht nicht umsetzbar.

Halde des Bergwerks Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall in Sehnde. Im Bergwerk könnten radiologisch unbedenkliche Wässer zur Stilllegung eingesetzt werden.

Info Asse

Wenn Sie sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten machen wollen, laden wir Sie zu einer Befahrung der Schachtanlage Asse II ein. Verschaffen Sie sich ein eigenes Bild davon, wo die Wässer in der Asse aufgefangen werden, wie sie nach über Tage gelangen und welche umfangreichen Messungen durchgeführt werden, um die Unbedenklichkeit der abzugebenden Wässer nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.