Wo wird das Wasser entsorgt?

Nach über Tage abgegeben wird nur das Wasser, das an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe aufgefangen wird. Und dies nur, wenn die radiologische Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Die Abgabe nach über Tage ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Schachtanlage Asse II sicher betrieben werden kann und die radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden können. Ein Verbleib der Lösung im Bergwerk ist nicht möglich.

Aktuell beträgt das Volumen des zu entsorgenden Zutrittswassers täglich rund 12,5 Kubikmeter. Wie sich der Lösungszutritt in Zukunft entwickeln wird, ist nicht vorhersagbar. Eine Zunahme des zu entsorgenden Zutrittswassers kann daher nicht ausgeschlossen werden. Technisch könnten täglich bis zu 500 Kubikmeter aus der Schachtanlage Asse II gepumpt werden. Allerdings befände sich das Bergwerk bei einer solchen Menge im Prozess des „Absaufens“. Auch im Fall eines größer werdenden Lösungszutritts würde die Abgabe nur erfolgen, wenn die radiologische Unbedenklichkeit des Wassers nachgewiesen ist.

Entsorgung aktuell: Chemische Industrie

Derzeit wird die Salzlösung durch ein Unternehmen aus der chemischen Industrie abgenommen. Dieses verwendet die Lösung für seine weiteren Herstellungsprozesse. Allerdings sind die technischen Voraussetzungen lediglich auf die Abgabe der derzeit anfallenden Mengen beschränkt. Die Abgabe bedeutend größerer Mengen wäre im Bedarfsfall nicht möglich.

Alternativoption: Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall

Das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall ist ein ehemaliges Kalibergwerk bei Sehnde und Lehrte (Region Hannover). Das Bergwerk wird derzeit stillgelegt und mit Lösungen geflutet.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG) teilte am 18. Juli 2018 mit, dass zukünftig auch Salzwasser aus der Schachtanlage Asse II zur Flutung des Bergwerks verwendet werden darf. Damit ist auch die Abgabe von bis zu 500 Kubikmetern Salzlösung täglich gesichert.

Aufgrund einer Selbstverpflichtung der BGE dürfen die Grenzwerte für Tritium von 100 Becquerel pro Liter (entspricht dem Wert aus der Trinkwasserverordnung) und für Cäsium-137 von 10 Becquerel pro Liter nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte hatte die BGE bereits in Ihrem Antrag formuliert und sich damit deutlich strengere Grenzwerte auferlegt, als sie durch die Strahlenschutzverordnung vorgegeben werden.

Bereits in der Vergangenheit hat die BGE den Städten Sehnde und Lehrte angeboten, jederzeit Proben der Salzlösung nehmen zu können. Ein von den Städten selbst gewähltes Institut könne die Proben daraufhin untersuchen, um die Angaben der BGE zu überprüfen. Die Kosten würden von der BGE getragen. Dieses Angebot gilt weiterhin. Sollte ein unabhängiges Messinstitut unzulässige Radioaktivitätswerte nachweisen können, würde die Entsorgung des Wassers sofort gestoppt und entsprechende Untersuchungen eingeleitet. Durch die aufwendigen Untersuchungen im Rahmen der Freigabe nach Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung geht die BGE jedoch davon aus, dass dieses Szenario ausgeschlossen werden kann.

Die BGE als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie die K+S AG als Betreiber des Bergwerks Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall hatten beantragt, das zu entsorgende Wasser aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk einleiten zu können. Den Antrag hatte noch die Asse-GmbH 2017 als ehemaliger Betriebsführer der Schachtanlage Asse II (2009 bis 2017) gestellt. Die BGE führte diesen Antrag fort. Am 8. Juni 2018 wurde der ursprüngliche Antrag in einer überarbeiteten Fassung beim zuständigen Landesbergamt zuletzt eingereicht. Das Bergwerk ist als mögliche Alternative gedacht, sollte keine andere Entsorgungsoption zur Verfügung stehen.

Nachdem die BGE, die Asse-GmbH und die K+S AG in Zusammenarbeit mit den Gemeinden über die Pläne informierte (Meldung vom 21. Juli 2017: Schachtanlage Asse II - Informationsveranstaltung zu Asse-Zutrittswässern), erhielt das Thema in der Region eine hohe Aufmerksamkeit. Ausdruck dessen ist unter anderem die Gründung der „Bürgerinitiative „Asse-Wasser nein Danke" (externer Link). Befürchtet wird, dass doch kontaminierte Lösungen in das Bergwerk eingeleitet werden könnten, dass Grundstückspreise sinken oder dass ein Imageschaden für die Region entsteht.

Die BGE nimmt diese Sorgen sehr ernst und stellt sich den Diskussionen. Mit vielfältigen Informationsangeboten (zum Beispiel Infomobiltermine vor Ort, Einladungen zu Befahrungen der Schachtanlage Asse II) möchte die BGE Transparenz in das Verfahren bringen.

Weitere derzeit geprüfte Entsorgungsmöglichkeiten

Alternative Entsorgungsmöglichkeiten entweder in die Elbe oder die Nordsee sind sehr vorsichtig zu betrachten. Das Bundesamt für Strahlenschutz als ehemaliger Betreiber der Schachtanlage Asse II (2009 bis 25. April 2017) hat im Jahr 2016 beantragt, die Wässer aus der Asse in die Elbe einleiten zu dürfen. Hierfür existiert eine genehmigte Einleitstelle bei Gorleben. Über diese darf bereits jetzt Salzwasser aus dem Betrieb des Bergwerks Gorleben eingeleitet werden. Genehmigt ist eine jährliche Menge von 55.000 Kubikmetern. Würde diese Genehmigung allein durch das Wasser aus der Asse ausgeschöpft, könnten täglich rund 150 Kubikmeter über diesen Weg entsorgt werden. Ob die BGE diesen Antrag weiter verfolgen wird, wird derzeit geprüft.

Auch wird derzeit geprüft, ob eine direkte Einleitung in die Nordsee überhaupt möglich wäre. Die BGE plant diese Möglichkeit zu beantragen, sollten keine anderen Optionen zur Verfügung stehen.

Blick auf die Schachtanlage Asse II. Im Hintergrund die Ortschaft Remlingen.

Info Asse

Wenn Sie sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten machen wollen, laden wir Sie zu einer Befahrung der Schachtanlage Asse II ein. Verschaffen Sie sich ein eigenes Bild davon, wo die Wässer in der Asse aufgefangen werden, wie sie nach über Tage gelangen und welche umfangreichen Messungen durchgeführt werden, um die Unbedenklichkeit der abzugebenden Wässer nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.