Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien

Wenn der Blick unter die Erde allein nicht reicht, muss über der Erde weiter geprüft werden. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) sind ein optionales Instrument auf dem Weg zu einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Sie können im Zuge der Ermittlung von Standortregionen in Schritt 2 der Phase I erstmals zum Einsatz kommen.

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Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle unter einer Großstadt, in einem Naturschutzgebiet oder sogar unter dem Meeresgrund? Theoretisch ist das möglich. Denn um den Endlagerstandort in Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für mindestens eine Million Jahre gewährleistet, sind die Verhältnisse im tiefen Untergrund entscheidend. Die im Standortauswahlgesetz (externer Link) festgeschriebenen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und die Sicherheitsanforderungen bestimmen den Kurs bei der Endlagersuche.

Arbeitsstand zur Methodik für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (PDF, 3 MB)

Daneben gibt es planungswissenschaftliche Abwägungskriterien, die das Standortauswahlgesetz (StandAG) in § 25 (externer Link) beschreibt. Es handelt sich hierbei um Nutzungsansprüche der Menschen an Erdoberfläche und Untergrund.

Anlage 12 des StandAG (externer Link) führt die elf planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien im Einzelnen auf. Sie werden in drei Gewichtungsgruppen unterteilt. Die wichtigsten vier planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien betreffen im weiteren Sinne die Gesundheit der Menschen. Da geht es um den Abstand zur Wohnbebauung, um Emissionen, die beim Menschen ankommen könnten, und um den Gewässerschutz vor allem mit Blick auf die Trinkwasserversorgung.

In der zweitwichtigsten Gewichtungsgruppe geht es um die Umwelt und die Kultur. Dazu gehören Naturschutz und Denkmalschutz. Und in der dritten Gewichtungsgruppe geht es um wirtschaftliche Nutzungskonflikte, etwa um Bergbau oder Geothermie.

Vorgaben


Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien sind im Vergleich zu den auf die Geologie fokussierten Kriterien und Anforderungen nachrangig, daran lässt das Standortauswahlgesetz keinen Zweifel. Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Kriterien sowie auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ...

... keine Einengung innerhalb von großen potenziell geeigneten Gebieten möglich ist,
... oder wenn zwei unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachtende Standorte miteinander verglichen werden.

Kurz gesagt: Die Geologie hat Vorfahrt vor der Raumordnung, weil die langfristige Sicherheit unter der Erde gewährleistet werden muss.

Das Standortauswahlgesetz gibt für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien drei Gewichtungsgruppen vor. Gruppe 1 ist am stärksten, Gruppe 3 am schwächsten zu bewerten. 

  • Gewichtungsgruppe 1 umfasst die Kriterien 1 bis 4
  • Gewichtungsgruppe 2 beinhaltet die Kriterien 5 bis 7
  • Gewichtungsgruppe 3 enthält die Kriterien 8 bis 11

Innerhalb der drei Gewichtungsgruppen legen Wertungsgruppen fest, wann ein Kriterium als "günstig", "bedingt günstig" oder "weniger günstig" zu bewerten ist. Beispiel "Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten oder Mischgebieten": Als günstig gilt ein Abstand von mehr als 1.000 Meter, als bedingt günstig ein Abstand zwischen 500 und 1.000 Meter, ein Abstand von weniger als 500 Meter gilt als weniger günstig.
 

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Methodik


Ob die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in der aktuellen Phase benötigt werden, wird sich erst zeigen, wenn die 90 Teilgebiete die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen durchlaufen haben und die geowissenschaftliche Abwägung stattgefunden hat. Für den Fall gilt es aber, vorbereitet zu sein.

Die BGE erarbeitet deshalb eine Anwendungsmethodik. Heißt: ein vergleichbares Vorgehen, das auf Ebene der Einzelkriterien gewährleistet, dass überall mit demselben Maß gemessen wird. Die Gebiete zur Methodenentwicklung (GzME), die bereits für das Bearbeitungskonzept für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen herangezogen wurden, helfen dabei und gewährleisten einen Praxisbezug. Daten erhält die BGE von verschiedenen Behörden. Die Datenabfragen sind auf der Seite Korrespondenzen veröffentlicht.

In gewohnter Weise präsentiert die BGE zunächst einen Arbeitsstand. Diesen stellten die Expert*innen der BGE in einer Online-Veranstaltung aus der Reihe "Betrifft-Standortauswahl" am 29. September 2022 vor. Hier finden Sie die Aufzeichnung auf YouTube (externer Link).

Arbeitsstand zur Methodik für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (PDF, 3 MB)

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  • Das Standortauswahlgesetz definiert elf planungswissenschaftliche Abwägungskriterien.
  • Sie sind nachrangig zu den geowissenschaftlichen Kriterien und Anforderungen des Standortauswahlverfahrens.
  • Ihre Anwendung erfolgt optional und nur dann, wenn der Blick auf die Geologie allein nicht reicht, um potenziell günstige Gebiete einzugrenzen oder zu vergleichen.
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