Endlagersuche

Abfrage der Geodaten zur Anwendung der Mindestanforderungen gestartet. Zum Fachworkshop mit den geologischen Landesämtern veröffentlicht die BGE ihre Arbeitshilfen

Wo kann radioaktiver Abfall auf keinen Fall gelagert werden? Das war die erste Frage, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) beantworten soll. Im vergangenen Jahr und zu Jahresbeginn hat die BGE mit zwei Abfragewellen in den Ämtern bereits vorhandene Geodaten zur Anwendung der Ausschlusskriterien erfragt.

Wo kann radioaktiver Abfall auf keinen Fall gelagert werden? Das war die erste Frage, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) beantworten soll. Im vergangenen Jahr und zu Jahresbeginn hat die BGE mit zwei Abfragewellen in den Ämtern bereits vorhandene Geodaten zur Anwendung der Ausschlusskriterien erfragt. Alle Bundesländer haben inzwischen Daten geliefert. Antworten auf die Datenabfrage finden Sie hier: Gesammelte Antworten auf die erste Datenabfrage und hier: Antwort der Bergbehörde Bayern auf die zweite Datenabfrage. Die BGE-Experten pflegen derzeit rund 600.000 Datensätze in ihre Geoinformationssysteme ein, um einen ersten Eindruck zu gewinnen.

Die Ausschlusskriterien sind damit allerdings noch nicht "abgehakt". Sie werden bis zum letzten Verfahrensschritt immer wieder angewendet werden. Denn für einzelne Ausschlusskriterien, beispielsweise das Grundwasseralter in einer Tiefe unterhalb von 300 Metern, gibt es nur sehr wenige Daten. Diese müssen in weiteren Verfahrensschritten in den womöglich geeigneten Gebieten neu erhoben werden, wenn Gebiete oberirdisch erkundet werden und kein anderes Ausschlusskriterium die betroffenen Regionen aus der "weißen Landkarte" der Endlagersuche "herausgekickt" hat.

Die BGE hat kurz vor Ostern eine weitere Datenabfrage an die geologischen Landesämter und Landesbergämter aller Bundesländer verschickt. Nun geht es darum, womöglich geeignete Standortregionen zu identifizieren. Mit den Mindestanforderungen aus dem StandAG werden deshalb bis zum 15. Mai im Gesetz als geeignet angenommene Gesteinsformationen abgefragt: Salz, Ton oder Kristallingestein (beispielsweise Granit). Die Länder werden nun gebeten, ihr gesichertes Wissen über solche Gesteinsformationen unterhalb von 300 Metern Tiefe weiterzugeben. Auch die Regionen, in denen Salz, Ton oder Kristallin wahrscheinlich sind, werden abgefragt.

Weiter geht es in der Abfrage um die Mächtigkeit der Gesteinsformationen, ihre genaue Beschaffenheit, ihre "Reinheit" und Ausdehnung. Am 16. und 17. April diskutiert die BGE mit den Experten aus den Ländern über diese Datenabfrage und informiert sie über bereits vorliegende Ergebnisse der Datenabfragen zu den Ausschlusskriterien.

Inzwischen hat die BGE auch einen Zeitplan vorgelegt, der die nun folgenden Schritte der Standortsuche bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete (Zwischenbericht über die Ermittlung von Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen) beschreibt. Diesen Bericht will die BGE 2020 vorlegen. Dem Zeitplan war ein Briefwechsel mit der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) vorausgegangen, den Sie hier finden:

  • Brief des BfE an die BGE
  • <link fileadmin user_upload standortsuche wesentliche_unterlagen internal link in current>Antwort der BGE

Ausgehend von einer "weißen Landkarte" soll ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in einem mehrstufigen Vefahren gefunden werden

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