Endlagersuche

Nationales Begleitgremium nimmt Akteneinsicht

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat erstmals nach neuen Regeln von seinem Akteneinsichtsrecht in die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erhobenen Geodaten Gebrauch gemacht.

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat mit Professor Dr. Wernt Brewitz einen Bevollmächtigten beauftragt, der in seinem Namen das uneingeschränkte Akteneinsichtsrecht des Gremiums wahrnehmen soll. Am Dienstag, 30. April, ist Wernt Brewitz erstmals zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Peine gekommen, um seinen Auftrag zu erfüllen, und Einsicht in die von der BGE gesammelten Geodaten zu nehmen, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bei 64 Landes- und Bundesbehörden abgefragt worden sind. Er kam mit den NBG-Mitgliedern Klaus Brunsmeier und Monika Müller in die BGE-Zentrale. Es war der erste Akteneinsichtstermin seitdem NBG und BGE eine Verfahrensvereinbarung darüber geschlossen haben (siehe Link).

Das NBG interessierte sich insbesondere dafür, in welchem Umfang der BGE Daten geliefert worden sind, ob diese womöglich regionale Lücken haben, oder ob es andere Auffälligkeiten geben könnte. Die Akteneinsicht über den beauftragten Experten ist ein Ergebnis der rechtlichen Unsicherheit über den Status von Geodaten. Neben den staatlichen Daten verfügen die Landes- und Bundesbehörden auch über Daten, an denen Dritte Rechte haben, also beispielsweise privatwirtschaftliche Unternehmen, die selbst Geodaten über eigene Bohrungen oder seismische Untersuchungen erhoben haben. Deshalb muss die BGE eine Verschwiegenheitsverpflichtung von denjenigen verlangen, die Einsicht in die Daten nehmen.

Das NBG, das sich als öffentliches Gremium versteht, hat sich deshalb mit der BGE darauf geeinigt, eine sachverständige Person mit der Einsichtnahme zu beauftragen. Auf diese Weise kann das NBG sein Akteneinsichtsrecht wahrnehmen, ohne dass die BGE in die Gefahr gerät, unabsichtlich die Rechte Dritter zu verletzen. Professor Wernt Brewitz hat nun die Aufgabe, das NBG mit einem zusammenfassenden Bericht zu informieren, ohne Rechtsgüter zu verletzen, die die BGE nach geltender Rechtslage schützen muss. Er setzt seine Akteneinsicht am 6. Mai in Peine fort.

Am 23. Mai wird das NBG seine nächste Arbeitssitzung in Peine bei der BGE abhalten. Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürger können sich direkt beim NBG dazu anmelden:
29. Sitzung des NBG

Grafisches Symbolbild für Meldungen
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