Endlager Morsleben

Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben im Jahr 2021

Im Jahr 2021 gab es im Endlager Morsleben sechs meldepflichtige Ereignisse. Alle hatten eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Die Meldung bietet einen Überblick.

Zusammenfassung

Im Jahr 2021 gab es sechs nach Atomrecht meldepflichtige Ereignisse. Alle Ereignisse entsprachen der Meldekategorie N (Normalmeldungen) gemäß Meldeordnung des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben. In der Meldeordnung sind die Anforderungen der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) (externer Link), der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben, der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (externer Link) sowie Festlegungen der atomrechtlichen Aufsicht und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (externer Link) berücksichtigt.

Die Meldungen erfolgten fristgerecht innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnis mittels Meldeformular an das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE). Ereignisse, die auch bergrechtlich meldepflichtig waren, wurden auch dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) angezeigt. Die Ursachen für die meldepflichtigen Ereignisse wurden umgehend beseitigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung aller Ereignisse ist als gering einzuschätzen.

19. Oktober 2021 – Undichte Absperrarmatur in einer Löschwasserleitung zum Hauptgesenk Bartensleben
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 006/2021

Am 19. Oktober 2021 stellen Mitarbeiter*innen bei Wartungsarbeiten fest, dass eine Absperrarmatur in einer Löschwasserleitung vom Schacht Bartensleben zum Hauptgesenk auf der 1. Ebene undicht ist. Die Absperrarmatur ist motorgesteuert und die darin verbaute Dichtung hatte sich verformt. Als Folge ist auch der Absperrhahn undicht. Dadurch füllt sich die mit der Schachtwassersteigleitung verbundene Löschwasserleitung und eine geringe Menge Löschwasser tritt aus der Löschdüse aus. Der Absperrhahn wird per Hand geschlossen. Damit ist die Branderkennung weiterhin aktiv, aber im Brandfall muss der Absperrhahn manuell geöffnet werden. Die betroffene Armatur wird ausgetauscht. Nach dem Austausch wird der Regelbetrieb wiederhergestellt. Damit kann der Löschvorgang dann wieder automatisch gestartet werden.

11. September 2021 – Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung im Schacht Bartensleben
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2021

Am 11. September 2021 kommt es zu einem Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung von Schacht Bartensleben. Über die Steigleitung werden die in die Schachtröhre zutretenden Wässer, die in Sammelbecken auf der 2. Ebene zwischengespeichert werden, nach über Tage abgepumpt.

Ursache für den Druckabfall ist eine Leckage an einem Hochdruckschlauch am Abgang von der Steigleitung zur Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk auf der 1. Ebene der Schachtanlage Bartensleben. Die Leckage hat zur Folge, dass die Schachtwassersteigleitung von über Tage bis zum Füllort auf der 1. Ebene leerläuft. Dadurch wird das Wasser nicht mehr automatisch aus der Schachtwasserhaltung nach über Tage abgepumpt. Auch die Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk ist durch die Leckage unterbrochen.

Als Sofortmaßnahme stellt das Bereitschaftspersonal den Automatikbetrieb der Schachtwasserhaltung ab und dichtet die Leckage ab. Außerdem leiten sie die Beschaffung eines Ersatzschlauches ein. Um eine schnelle Brandbekämpfung am Hauptgesenk weiterhin zu gewährleisten, stellt die Grubenwehr das Löschhilfsfahrzeug vor Ort bereit. Die Löschmittelversorgung eines Betriebsstofflagers auf der 4. Ebene ist durch die Sammelbecken der Schachtwasserhaltung sichergestellt.

9. Juni 2021 – Störung eines Kommunikationsprozessors
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2021

Am 9. Juni 2021 verursacht ein defekter Kommunikationsprozessor in einer Baugruppe auf der 4. Ebene von Schacht Bartensleben den Ausfall weiterer Elektronikbaugruppen auf der 4. und 2. Ebene. Dadurch können vorübergehend Meldungen aus verschiedenen Anlagen nicht in die Zentrale Warte übertragen werden: Betroffen sind unter anderem die Gasüberwachung sowie Trafostationen und Strahlenschutztechnik auf der 4. Ebene.

Da die Zentrale Warte derzeit modernisiert und mit neuer SPS-Technik ausgestattet wird, können die Elektriker*innen des Endlagers Morsleben die defekten Signalisierungen zeitnah auf alternative Leittechnikbaugruppen umstellen. Bis die Umstellung abgeschlossen werden konnte, führten Mitarbeiter*innen täglich Kontrollbefahrungen durch, um die Sicherheit der betroffenen Anlagen zu gewährleisten.

29. April 2021 – Entstehungsbrand an einem Fahrzeug
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2021

Am 29. April 2021 verursacht ein Kurzschluss einen Entstehungsbrand an einem Fahrzeug vom Typ Multicar M26. Zum Zeitpunkt der Brandentstehung befindet sich das Fahrzeug auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben in einer Verbindungsstrecke zum Nordfeld. Die anwesenden Personen vor Ort reagieren umgehend: Sie löschen den Brand mit einem Handfeuerlöscher und lösen die Meldekette aus. Ein Grubenwehreinsatz ist aufgrund des schnellen Handelns nicht notwendig. Die Sicherheit aller im Bergwerk befindlichen Personen ist gewährleistet. Das Fahrzeug wird stillgelegt und zur Reparatur in die Werkstatt auf der 2. Ebene gebracht.
Ursache für den Entstehungsbrand war ein Kurzschluss in einem Kabelbaum im Fahrzeug. Außer am Fahrzeug entstanden keine weiteren Brandschäden. Der Betrieb der Grube Bartensleben wurde nicht beeinträchtigt.

19. Februar 2021 – Störung der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2021

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kommt es am 19. Februar 2021 um 9:30 Uhr auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch auf der 4. Ebene. Dieser verursacht das Anstehen von Störmeldungen an der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage. Mikrorissbildungen im Gebirge können dadurch im Bereich der 4. Ebene nicht mehr erkannt werden. Die Störung an der Mikroakustikanlage wird bis zum Schichtbeginn am 22. Februar 2021 behoben.

13. Januar 2021 – Ausfall der Datenspeicherung und Störung der Datenübertragung an der Pegelüberwachung im Lager H
Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2021

Am 13. Januar 2021 kommt es zum Ausfall der Datenspeicherung im Lager H. Die Datenspeicherung dient der Überwachung der Zutrittsstellen im Lager H auf Schacht Marie. Durch die Störung werden keine Daten an den Rechner zur Überwachung der Zutrittsstelle nach über Tage übermittelt: Die Zutrittsüberwachung Lager H in der Zentralen Warte ist damit stark eingeschränkt.

Die Ursache liegt in einer Störung im öffentlichen Stromnetz. Diese verursacht einen Spannungsausfall auf Schacht Marie und damit einen Defekt des Datenspeichers.

Als Maßnahme werden umgehend Ersatzteile von der zuständigen Servicefirma angefordert. Nach Austausch der defekten Bauteile ist die Datenspeicherung unter Tage ab dem 15. Januar 2021 wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb und die Datenübertragung in die Zentrale Warte über Tage gewährleistet.

Hintergrund

Als Betreiberin des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung verpflichtet, Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu melden. Das genaue Verfahren ist in einer Meldeordnung festgelegt:

Die Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben regelt die Meldung von atom- und strahlenschutzrechtlich relevanten unplanmäßigen Ereignissen im Endlager, die nicht dem regulären Betrieb entsprechen. Dabei sind nicht nur die Meldewege festgelegt, sondern auch Kategorien zur Einordnung eines meldepflichtigen Ereignisses definiert.

Die BGE prüft anhand der Meldeordnung, ob ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt und meldet dieses an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link). Alle meldepflichtigen Ereignisse werden dort auf der Internetseite (externer Link) veröffentlicht.

Nach Bergrecht meldepflichtige Ereignisse werden außerdem dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) (externer Link) sowie ggf. der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen (externer Link) und der Bergbau-Berufsgenossenschaft angezeigt (externer Link). Diese nehmen – neben der BGE als Betreiberin – eine sicherheitstechnische Bewertung vor und überprüfen gegebenenfalls die Anlagen.

Für das Endlager Morsleben gibt es gemäß Meldeordnung drei Meldekategorien nach Atomrecht, die sich in ihrer Gewichtung unterscheiden:

Kategorie N (Normalmeldung):
Ereignisse der Kategorie N sind dem BASE innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnis über ein Meldeformular mitzuteilen. Solche Ereignisse sind in der Regel von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

Kategorie E (Eilmeldung):
Ereignisse der Kategorie E sind dem BASE innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis fernmündlich und schriftlich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen.

Kategorie S (Sofortmeldung):
Ereignisse der Kategorie S sind dem BASE unverzüglich nach Kenntnis fernmündlich und schriftlich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen.

Eine Luftaufnahme zeigt das Betriebsgelände und die nähere Umgebung des Endlagers Morsleben

Luftbild des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben