Fragen und Antworten

Die Schachtanlage Konrad ist das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Deutschland. Beim Projekt Konrad handelt es sich um ein sehr komplexes und umfangreiches Bauvorhaben. Das Atomrecht ist mit seinen hohen Sicherheitsanforderungen der Maßstab für das Handeln bei der Errichtung des Endlagers Konrad.

Zu Beginn der vorangegangenen Legislaturperiode hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf Empfehlung des BfS entschieden, die Strukturen grundlegend neu zu regeln und damit strukturelle Defizite im Bereich der Endlagerorganisation zu beheben. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ist dies umgesetzt worden. Seit dem 20. Dezember 2017 liegen die in der Vergangenheit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH) wahrgenommenen Aufgaben nun in einer Hand bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).

Im Vorgriff auf die rechtliche Verschmelzung der beteiligten Unternehmen und Organisationen hat das Bundesumweltministerium die BGE gebeten, den Stand der Errichtung der Schachtanlage Konrad zu untersuchen und eine kritische Betrachtung des Zeitplanes durchzuführen. Diese Überprüfung sollte unter Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erfolgen. Die Untersuchung konnte nun erstmalig ganzheitlich über die Verantwortungsbereiche der ehemaligen Beteiligten (BfS, DBE) hinweg erfolgen. Die Geschäftsführung der BGE hat hierzu im Oktober 2017 den TÜV Rheinland mit der Überprüfung des Projekts beauftragt. Die Ergebnisse liegen vor.
 

Was war der Anlass der Studie? Warum wird sie jetzt veröffentlicht?

Seit dem 20. Dezember 2017 sind der frühere Betreiber des Endlagers Konrad, die Abteilung „Sicherheit nuklearer Entsorgung“ des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der frühere Betriebsführende, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), in der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) unter einem Dach vereint. Schon vor dem formalen Zusammenschluss hat das BMUB die BGE gebeten, den Stand der Errichtung der Schachtanlage Konrad zu untersuchen und sich erstmals ein ganzheitliches Bild über die konkrete Terminlage zu machen. Die BGE-Geschäftsführung hat hierzu im Oktober 2017 den TÜV-Rheinland mit der Überprüfung der Terminsituation des Projekts beauftragt. Die Ergebnisse liegen vor.
 

Hätte das Bundesumweltministerium die zeitliche Verzögerung nicht schon viel früher absehen und damit auch verhindern können?

Mit der Verschmelzung lagen nun erstmals die Voraussetzungen vor, den Status des Projektes ganzheitlich zu untersuchen. Die früheren organisatorischen Rahmenbedingungen verhinderten eine bessere Steuerung des Projekts. Der Grund hierfür lag insbesondere darin, dass die tatsächliche Errichtung nicht in einer, sondern in zwei Händen lag, beim Betreiber BfS und beim für die Planung und Ausführung beauftragten Dritten DBE (§ 9a Abs. 3 Satz 3 AtG alte Fassung). Das BfS war durch einen nicht ordentlich kündbaren unzulänglichen Kooperationsvertrag (KoV) von 1984 an die DBE gebunden. Eine gesellschaftsrechtliche Steuerung der DBE durch den Bund war nicht möglich. Das Bundesumweltministerium konnte keinen direkten Einfluss im Sinne einer Fachaufsicht auf die DBE nehmen. Im Wege der Fachaufsicht über das BfS konnten wiederum Konflikte zwischen dem BfS und der DBE aufgrund des unkündbaren KoV nicht gelöst werden.

Zu Beginn der letzten Legislaturperiode hat Bundesumweltministerin Hendricks auf Empfehlung des BfS entschieden, die Strukturen grundlegend neu zu regeln und damit die strukturellen Defizite im Bereich der Endlagerorganisation zu beheben. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ist dies umgesetzt worden.
 

Warum sollte die Lösung der Probleme jetzt einfacher werden? Sie machen doch mit den gleichen Leuten weiter und organisieren sie nur neu? Was soll das bringen?

Die BGE hat eine neue Leitung. Sie verfügt über hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ursache der Probleme war die frühere ineffiziente Organisation der Endlagerung, nicht die Qualifikation des Personals vom BfS und der DBE.
 

Wann wird Konrad fertig?

Im Sachverständigengutachten wird das erste Halbjahr 2027 als Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung aktuell bewertbarer Ungewissheiten benannt. Zu den bewertbaren Ungewissheiten zählt insbesondere, dass die Schachtanlage Konrad das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager ist. Die Dauer der erforderlichen atomrechtlichen Vorprüfverfahren wurde daher vom TÜV Rheinland konservativ auf der Basis von Erfahrungswerten zu kerntechnischen Anlagen abgeschätzt. Zudem ist in der aktuellen Phase des Projektes der Abschluss einiger Bauverträge noch offen. Vor allem die Bauverträge für die Gebäude zur Annahme der Abfallgebinde sind noch nicht vergeben Es gibt außerdem wenig Konkurrenz auf dem Markt und wenige spezialisierte Fachfirmen und Sachverständige, die für die Erfüllung der Aufgaben überhaupt in Frage kommen. Auch diese Ungewissheit hat der Sachverständige zeitlich abgeschätzt.
 

Als Ursache für die Verzögerungen geben die Gutachter alte Verträge und unterschiedliche Meinungen der Akteure an. Was kann man denn darunter verstehen?

Die Gutachter beziehen sich auf Verträge, die teilweise schon vor 1990 geschlossen worden sind. Die Planungen für das Endlager Konrad begannen schon in den 1980er Jahren. Es gibt maßgebliche Altverträge, bei denen es zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, welche Leistungen in welcher Qualität zu erbringen sind. Der frühere, nicht ordentlich kündbare Kooperationsvertrag führte dazu, dass solche Vertragsprobleme nicht oder nur nach langwierigen Verhandlungen gelöst werden konnten.
 

Sehen die Gutachter auch Optimierungsmöglichkeiten, die Chancen für Zeiteinsparungen bieten?

Mit der Neuorganisation wurde die in der Vergangenheit bestehende unklare Aufteilung von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen zwischen BfS und DBE aufgelöst. Es besteht nun die Möglichkeit Arbeitsabläufe innerhalb der BGE zu vereinfachen. Eine Beschleunigung der Errichtungstätigkeiten kann zudem durch eine gezielte Ausweitung der Arbeitszeiten auf der Baustelle erreicht werden. Schließlich ist eine weitere Verbesserung des Projektrisikomanagements möglich und somit auch eine schnellere Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen.
 

Was bedeutet die zeitliche Verzögerung für den Rückbau in den Bundesländern? Wird es hier Verzögerungen geben?

Die Verzögerung der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad beeinflusst nicht den Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke in Deutschland. Für die radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und dem Rückbau der Leistungsreaktoren stehen grundsätzlich ausreichend Zwischenlagerkapazitäten an den Standorten der Anlagen bzw. in dezentralen Zwischenlagern zur Verfügung. Diese können die Verzögerungen bei der Verbringung der radioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad ausgleichen.

Das Bundesumweltministerium wird die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung für die Zwischenlagerung der für die Einlagerung im Endlager Konrad konditionierten und produktkontrollierten Abfälle der Atomkraftwerksbetreiber zuständig ist, um eine Bewertung der Zwischenlagerkapazitäten im Licht der neuen Erkenntnisse zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad bitten.
 

Wird an der Planung für das Endlager Konrad festgehalten?

Die Bewältigung terminlicher Herausforderungen stellt die Sicherheit und die Eignung des Endlagers nicht in Frage. Die Anlage wurde mit dem seit 2007 rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss auf der Grundlage umfassender Sicherheitsanalysen genehmigt. Während der gesamten Errichtung wurden und werden Fortentwicklungen des technischen Regelwerks berücksichtigt. Erkenntnisse über Sicherheitsmängel liegen nicht vor. Unabhängig davon führt die BGE als verantwortungsvolle Betreiberin vor Inbetriebnahme eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch.
 

Kann eine verkürzte Einlagerungszeit die Verzögerung bei der Fertigstellung kompensieren?

Durch das im Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene zentrale Bereitstellungslager, das entsprechend dem Koalitionsvertrag eingerichtet werden soll, kann beim Betrieb des Endlagers Konrad eine wesentlich vereinfachte Anlieferungs- und zügige Einlagerungslogistik umgesetzt werden.

Das Bundesumweltministerium hat die BGE beauftragt, die Einlagerung selbst in einem Zwei-Schicht-Betrieb zu organisieren. Ein solcher „Zwei-Schicht-Betrieb“ ist bereits im Planfeststellungsbeschluss des Endlagers Konrad als Option berücksichtigt. Damit könnte im Einlagerungsbetrieb selbst die Kapazität erhöht und die dafür benötigte Zeit deutlich verkürzt werden.
 

Wird jetzt auch alles teurer? Wer muss das eigentlich bezahlen?

Ja, das Endlager Konrad wird teurer. Aktuell betragen die geschätzten Gesamtkosten für die Errichtung des Endlagers Konrad 4,2 Milliarden  Euro. Die Steigerungen zu den vorherigen Schätzungen gehen nicht nur auf die vom TÜV Rheinland prognostizierte längere Errichtungsdauer, sondern auch auf zusätzliche Leistungen wegen angepasster Bauabläufe zurück. In den 4,2 Milliarden  Euro sind nicht die  Erkundungs- und Planungskosten von 930 Millionen  Euro enthalten, die von 1977 bis 2007 angefallen sind. Die Finanzierung richtet sich nach dem Anteil an den zu entsorgenden Abfällen und erfolgt zu etwa 60 Prozent aus dem von den Energieversorgungsunternehmen im Zuge des Atomausstiegs finanzierten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung und zu circa 35 Prozent aus Steuermitteln (für Abfälle der EWN und der Forschungsreinrichtungen). Der Rest (circa fünf Prozent) entfällt auf private Abfallverursacher, wie zum Beispiel die Brennstoffproduktion in Deutschland. Möglichen Mehrkosten stehen Einsparungen in der Betriebsphase gegenüber, die durch eine Verkürzung der Einlagerungszeit erzielt werden können.

Im Jahr 2017 wurde die nördliche Seilfahrtanlage außer Betrieb genommen. Nun sanieren die Bergleute die nördliche Schachthälfte.

In der Schachthalle montieren Arbeiter eine Bodenplatte im schachtnahen Bereich. Hier wird demnächst für die Sanierunsarbeiten in der nördlichen Schachthälfte eine Arbeitsbühne in den Schacht gehängt.

Einmessen von Bohrpunkten für Gebirgsanker

Eine Besuchergruppe in der Info Konrad

Info Konrad

Wenn Sie sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten unter Tage machen wollen, laden wir Sie herzlich zu einer Befahrung der Schachtanlage Konrad ein.

Werfen Sie einen Blick in die wesentlichen Bauprojekte und erleben Sie die klimatischen Bedingungen der Bergleute. Für weitere Informationen und für Anmeldungen kontaktieren Sie bitte die Info Konrad.
 


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