Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo)

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zuständig. Seit der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht 2007 wird die Schachtanlage Konrad gemäß dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Landes Niedersachsen vom 22. Mai 2002 zum Endlager umgerüstet.

Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses war der damalige Stand von Wissenschaft und Technik (W & T). Als verantwortungsvoller Betreiber unternimmt die BGE vor der Inbetriebnahme eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) und informiert hier über erste Ergebnisse.

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