Endlagersuche

Pressemitteilung Nr. 1/19 - Standortauswahlgesetz ist praxistauglich

BGE bei öffentlicher Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages

"Das Standortauswahlgesetz bewährt sich in der Praxis", das sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Steffen Kanitz, heute Mittag im Umweltausschuss des Bundestags. Die Rechtsgrundlage für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle bilde "eine gut durchdachte Handlungsgrundlage für die Generationenaufgabe", sagte er weiter. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) reflektiere die komplexe Aufgabe und biete die Chance, Vertrauen in den Auswahlprozess zu gewinnen.

Steffen Kanitz hat bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses einen ersten Überblick über den Stand der Standortsuche gegeben. Dabei ging er vor allem auf den Rechtsrahmen ein, den der Gesetzgeber für den Auswahlprozess gesetzt hat. Er wies jedoch darauf hin, dass das noch fehlende Geologie-Datengesetz (GeolDG) für die Nachvollziehbarkeit der Ausweisung von Teilgebieten in der ersten Verfahrensphase ein Problem sei. Denn die BGE ist gehalten, die Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen sowie der geologischen Abwägungskriterien mit den dafür verwendeten Geodaten öffentlich nachvollziehbar zu machen. "Der im StandAG verankerte Transparenzanspruch ist nicht unbedingt mit dem für andere Bundesaufgaben geltenden Transparenzanspruch vergleichbar", sagte er.

Stefan Studt, der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung ergänzt: "Die Suche nach dem für eine Million Jahre sichersten Standort für hochradioaktive Abfälle ist eine Aufgabe, die auch ein wenig demütig macht." Die BGE ist froh, dass sich im neu aufgebauten Bereich Standortauswahl "viele erfahrene, junge, kompetente und hochmotivierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die Arbeit gemacht haben".

Die vollständige schriftliche Stellungnahme bei der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages „Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche“ von Steffen Kanitz finden Sie als PDF hier.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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