Datenbank zur Fachkonferenz Teilgebiete

22 Aktenordner und eine Festplatte dokumentieren die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete, des ersten gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsformats im Standortauswahlverfahren. Sie beinhalten Hinweise zum Zwischenbericht Teilgebiete. Eine von der BGE eingerichtete Datenbank systematisiert diese Hinweise und macht nachvollziehbar, wie die BGE mit den Vorschlägen umgeht.
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Rückblick

In der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete (externer Link) im Oktober 2020 stellte die BGE zunächst den Zwischenbericht Teilgebiete vor, einen ersten Arbeitsstand auf dem Weg zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Darauf folgten drei Beratungstermine (Februar, April und Juni 2021), in denen Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen aus kommunalen Gebietskörperschaften und gesellschaftliche Interessensgruppen die Möglichkeit hatten, ihre Anmerkungen und Hinweise einzubringen und zu diskutieren.

Die Ergebnisse – unter anderem Stellungnahmen, Redebeiträge, Gutachten und Beschlüsse – wurden im September 2021 an die BGE übergeben. Sie werden, wie im Standortauswahlgesetz (StandAG) verankert, im weiteren Verfahren bei der Ermittlung von Standortregionen berücksichtigt – auch wenn nicht jeder Vorschlag umgesetzt werden kann.

Berücksichtigung – aber wie?

Eine BGE-interne Arbeitsgemeinschaft sichtet und kategorisiert die Eingaben zunächst und gibt sie an die zuständigen Abteilungen weiter. Dort prüfen Expert*innen die Daten und beziehen sie gegebenenfalls in der jeweils relevanten Phase des Verfahrens in ihre Arbeit ein. Bleibt die Frage: Wie erfährt die Öffentlichkeit davon? An dieser Stelle kommt die Fachkonferenz-Datenbank ins Spiel.

Dort werden nicht nur die Hinweise aus der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlicht. Nach und nach werden die Einordnungen durch die BGE sowie Informationen zum weiteren Umgang mit den Hinweisen ergänzt. So werden Bearbeitungsfortschritt und Ergebnis transparent und nachvollziehbar.

Auch Ergebnisse des Nachfolgeformats Forum Endlagersuche sowie Stellungnahmen, die die BGE abseits der Fachkonferenz Teilgebiete erreicht haben – etwa durch das Nationale Begleitgremium (NBG), die Staatlichen Geologischen Dienste und die Fachcommunity – sollen mittelfristig in der Datenbank erfasst und eingeordnet werden.

Suchen und finden

Benutzer*innen können in der Datenbank über eine Suchfunktion oder die Nutzung von Filtern nach bestimmten Beiträgen oder nach einem bestimmten Thema suchen. Die Detailseite zum jeweiligen Beitrag (Klick auf das Plus-Symbol rechts) liefert weitere Informationen und Bearbeitungskommentare sowie Links zu weiterführenden Dokumenten.

Vier Kategorien

Die Eingaben, die in der Datenbank zu finden sind, unterteilen sich in vier Kategorien:

  • Unter Abweichungen versteht die BGE eine systematische Differenz eines Ergebnisses oder des gewählten Vorgehens zu einer Norm oder einem Standard. Das sind für die BGE besonders relevante Diskussionsbeiträge, denn diese Fehler würden sich im weiteren Verfahren fortschreiben. In einem solchen Fall wären Korrekturmaßnahmen beim Vorgehen der BGE erforderlich. Bei Abweichungen wird die BGE ihre weitere Bearbeitungsstrategie in Frage stellen und gründlich überarbeiten, um die Übernahme systematischer Probleme oder Fehler in die weiteren Phasen des Standortauswahlverfahrens zu vermeiden.
     
  • Unter Feststellungen versteht die BGE eine einmalige Differenz eines Ergebnisses oder des gewählten Vorgehens zu einer Norm oder einem Standard. Für die BGE würde das bedeuten, dass dieser Fehler einfach korrigiert werden kann und wird. Bei Feststellungen wird die BGE im Detail ihre Vorgehensweise, oder womöglich bereits erzielte Ergebnisse korrigieren.
     
  • Unter Hinweisen versteht die BGE ein Verbesserungspotential ohne Bezug zu einer Norm oder einem Standard. Die BGE würde aufgrund eines solchen Hinweises abwägen, ob und wie er bei der künftigen Arbeit berücksichtigt werden kann. Bei Hinweisen wird die BGE ihre Vorgehensweise intern noch einmal überprüfen und diese Hinweise entweder umsetzen oder auch nicht.
     
  • Unter Bemerkungen versteht die BGE die Mitteilung der eigenen Grundhaltung, des Empfindens, der kompletten Ablehnung des Standortauswahlverfahrens als Ganzes oder der Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete. Sind diese Bemerkungen ohne inhaltlichen Bezug zum Zwischenbericht, würden diese Bemerkungen lediglich zur Kenntnis genommen und dokumentiert werden. Bei Bemerkungen nimmt die BGE diese zur Kenntnis und wird prüfen, ob sich daraus mögliche Änderungen in der weiteren Bearbeitung ergeben könnten oder auch nicht.
     

Wegweiser: Vorstellung der Datenbank

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