Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im November (Kalenderwochen 45 bis 48/2022)

Der Weg der Reststoffe aus dem Kontrollbereich

Regelmäßig werden sogenannte Reststoffe aus dem Kontrollbereich des Endlagers Morsleben aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und können in den regulären Abfallwirtschaftskreislauf übergeben werden. Was steckt dahinter und wie funktioniert das?

Das Ziel ist, nicht-radioaktive betriebliche Eigenabfälle im Kontrollbereich des Endlagers Morsleben zu reduzieren. Ein entscheidender Grund dafür ist, dass die Abfälle, die heute im Kontrollbereich des Endlagers Morsleben anfallen, häufig nicht radioaktiv belastet (kontaminiert) sind. Entsprechend ist die weitere Entsorgung als konventioneller Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (externer Link) erstrebenswert.

Die Freigabe von Stoffen aus dem Kontrollbereich ist genau geregelt. Die wesentlichen Vorgaben stehen in den Paragrafen 33 StrlSchV (externer Link) und 35 StrlSchV (externer Link). Grundsätzlich gilt, dass eine Freigabe ausschließlich die atomrechtliche Aufsichtsbehörde erteilt, also das BASE. Speziell für die Freigabe der in Morsleben anfallenden Reststoffe gilt dabei ein vereinfachtes Verfahren, das mit dem BASE genau abgestimmt wurde. Das ist möglich, weil der Kontrollbereich in Morsleben mit nur wenigen Ausnahmen in den Einlagerungsbereichen auf der 4. Sohle kontaminationsfrei ist. Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz im Endlager Morsleben haben vorab die Aufgabe, die Einhaltung aller Auflagen nachzuweisen.

Blick auf die Containerfreifläche des übertägigen Kontrollbereichs im Endlager Morsleben.

Bei den Abfällen, die freigegeben werden, geht es im Wesentlichen um ganz alltägliche Materialien, die Mitarbeiter*innen im Arbeitsalltag verwenden. Dazu gehören Papier, alte Kleidung oder Schuhe, aber auch Kabel, Papierhandtücher und Elektroschrott. All diese Abfälle werden vorab in Anlehnung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz sortiert und in geeigneten Behältern gesammelt. Dann werden sie für eine Entscheidungsmessung vorbereitet. Dazu gehört, alle Abfälle genau zu katalogisieren und Anzahl, Abfallart und Volumen aufzuführen. Verschmutzte Abfälle müssen außerdem vorab gereinigt werden.

Anschließend verpackt eine Strahlenschutzfachkraft alles in geeignete Behälter – sogenannte Gebinde – kennzeichnet diese mit einer Chargennummer und verschließt sie. Das Gebinde wird zur Freimessanlage transportiert. Mit ihrer Hilfe wird eine Entscheidungsmessung durchgeführt: Die Fachkraft prüft, ob Radioaktivität an einem Objekt nachgewiesen werden kann und dokumentiert das Ergebnis.

Wichtig: Eine Freimessanlage ist keine Dekontaminationsanlage. Im Fall einer Kontamination wird diese durch die Freimessanlage nicht vermindert. Wird eine Kontamination nachgewiesen, erfolgt auch keine Freigabe. Der Strahlenschutzbeauftragte prüft die Messergebnisse und informiert das BASE, das abschließend über die Freigabe entscheidet.

Wesentliche Arbeiten

Sichere Stilllegung des Endlagers

Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • Auf der 3. Sohle von Schacht Bartensleben sichern Bergleute den Zugangsbereich zum Standort für das Demonstrationsbauwerk im Anhydrit mit Ankern und Netzen. Der Zugangsbereich zum Standort befindet sich ebenfalls im Anhydrit. Anhydrit ist ein besonders sprödes und hartes Gestein, das zu Brüchen und Schollenbildung neigt. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, haben Bergleute zunächst sogenannte Beraubearbeiten durchgeführt. Dabei haben sie Gestein aus der Decke (Firste) gelöst, welches sich während Nachschneidearbeiten gelockert hatte. Ergänzend werden nun Netze mit Hilfe von Ankern an der Firste befestigt. Diese fangen kleinere Gesteinsbrocken (Löser) auf, die sich lösen können.
     

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.

  • Dienstleister*innen prüfen die Osmoseanlage der Grubenwehr Morsleben. Osmoseanlagen können zu 100 Prozent Mineralien und Salze aus Leitungswasser entfernen. Zum Vergleich: Eine handelsübliche Filtermaschine entfernt rund 10 Prozent des Kalkanteils im Wasser. Mit dem gereinigten Wasser aus der Osmoseanlage werden beispielsweise die Vollgesichtsmasken der Grubenwehr gereinigt. Diese haben gewölbte Kunststoffgläser, auf denen reguläres Leitungswasser leicht Kalkflecken hinterlässt und die Gläser schneller beschlagen können. Vollgesichtsmasken, die mit mineralfreiem Wasser aus der Osmoseanlage gereinigt werden, garantieren im Einsatzfall eine langanhaltend klare Sicht.
     

Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes

Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.

  • Dienstleister*innen arbeiten am Bau des neuen Verwaltungsgebäudes. Am mittlerweile weit fortgeschrittenen Rohbau werden in den kommenden Wochen unter anderem Fenster montiert und Dachdeckerarbeiten ausgeführt.
     
  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV (externer Link) in Verbindung mit § 35 StrlSchV (externer Link). Nach dem Nachweis der Kontaminationsfreiheit durch die Strahlenschützer*innen erfolgte die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung für die Chargen 2/2018 „Analysenwaage Sartorius“ sowie 34/2022 „Sandbad“ aus dem ehemaligen aktiven Labor. Damit können diese Stoffe und Gegenstände regulär als konventionelle, nicht radioaktive Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick.
     

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