Glossar
Begleitend zu den Arbeiten und Berichten zur Umsetzung des Standortauswahlverfahrens erstellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ein Glossar mit Erläuterungen von fachbezogenen Begriffen. Diese Erklärungen zur Verwendung von Fachbegriffen in der Standortauswahl können als Information und Hilfestellung dienen. Die Begriffe sind jeweils nur im Kontext des Standortauswahlverfahrens zu verstehen und haben nicht den Anspruch einer vollständigen Begriffsdefinition. Wo als notwendig und sinnvoll erachtet, wurden Begriffsbestimmungen darüber hinaus, beispielsweise mit Blick auf aktuelle Fragestellungen, teilweise angepasst.
Das Glossar gibt es auch als PDF-Dokument zum Download:
Glossar zum Standortauswahlverfahren (PDF, 1 MB)
A
Abbrand
„Maß für die im Kernbrennstoff freigesetzte Wärmeenergie aus Kernspaltungen, bezogen auf die eingesetzte Schwermetallmasse des Kernbrennstoffes. Einheit z. B. „Gigawatttage je Tonne Schwermetall“ [GWd/tSM]“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Abfallinventar
„Gesamtheit der zu entsorgenden hochradioaktiven Abfälle“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Abfälle, radioaktive
„Radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes [(AtG)] die nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes [(AtG)] geordnet beseitigt werden müssen.“
Stand: Mai 2023
Abklingzeit
„Zeit nach dem Entladen von Brennelementen aus dem Reaktor, während der Wärmeleistung und Aktivität abnehmen („abklingen“).“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Abweichende Entwicklungen
„Als abweichende Entwicklungen einzuordnen sind diejenigen Entwicklungen, die nicht zu erwarten sind, aber hinsichtlich der geologischen und klimatischen Situation, der technischen und geotechnischen Barrieren sowie der einzulagernden Abfälle eintreten können.“
Quelle: § 3 Abs. 4 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Aktivierung
Bestrahlung eines Nuklids, durch das dieses radioaktiv wird. Meistens handelt es sich dabei um den Neutroneneinfang eines Kerns, durch den dieser in ein radioaktives Isotop umgewandelt wird.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Aktivität
„Maß für den Zerfall von Radionukliden. Einheit: Becquerel (1 Bq = 1 Zerfall je Sekunde)“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Analogiebetrachtung
„Eine Analogiebetrachtung beschreibt den Prozess des Informationsgewinns indem [sic] Daten und Kenntnisse von einem Sachverhalt auf einen anderen, ähnlichen Sachverhalt übertragen werden. Dadurch können fachlich begründet für ein Gebiet Informationen gewonnen werden, auch wenn keine ortsspezifischen Daten vorliegen. Dies betrifft einerseits die räumliche Übertragung von Daten und Informationen und andererseits die Anwendung von Modellvorstellungen, die aus praktischen Erfahrungen, der Analyse von übergeordneten Datensätzen oder einem Prozessverständnis qualitativ oder quantitativ abgeleitet werden.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Analyse des Endlagersystems
Nach § 7 EndlSiUntV geforderter Arbeitsschritt einer vorläufigen Sicherheitsuntersuchung. Die Analyse des Endlagersystems beinhaltet die Betrachtung der zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen, bedient sich numerischer Simulationen und bildet eine wesentliche Bewertungsgrundlage über die Sicherheit eines Endlagersystems.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Siehe auch: § 7 EndlSiUntV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Anreicherung
„1) Prozess der Erhöhung des Anteils bestimmter Nuklide eines Nuklidgemisches bzw. Elements über die natürliche Konzentration hinaus
2) Maßzahl (in Gewichts- oder Stoffanteilen) der Konzentration eines bestimmten Nuklids in einem Nuklidgemisch bzw. in einem Element (z. B. „4 m-% U-235“).“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Arbeitsstand
„Aktueller Zwischenstand einer Arbeit, die im Zuge des Standortauswahlverfahrens erstellt wird, z. B. Modellierung, Berechnung, Simulation, Schriftgut, Planung, Datenabfrage, Konzept, Methodenentwicklung oder Erkundung.“
Quelle: Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich Standortauswahl (PDF, 17 MB), S.8 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: November 2023
Auslegungsüberschreitendes Ereignis
„Auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe sind solche Abläufe, die sich aus in der Auslegung der kerntechnischen Anlage nicht mehr zu berücksichtigenden System- oder Komponentenausfällen entwickeln können. Im Rahmen der Erfüllung des § 3 der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 AtG (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) wird eine Darlegung der zur Erfüllung der nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen, einschließlich einer Erläuterung der zum Ausschluss oder zur Begrenzung von Auswirkungen auslegungsüberschreitender Ereignisabläufe vorgesehenen Maßnahmen und deren Aufgaben verlangt.“
Stand: Mai 2023
Äquivalentdosis
„Produkt aus der Energiedosis im ICRU- [(International Commission on Radiation Units and Measurements)] Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q der ICRU nach Anlage 18 Teil D, der die Einflüsse der Strahlungsart und der Strahlungsenergie berücksichtigt. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und Strahlungsenergien ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe ihrer ermittelten Einzelbeiträge.“
Quelle: § 1 Abs. 2 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
B
Barrieren
Barrieren dienen dem sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle. Grundsätzlich wird zwischen geologischen, geotechnischen und technischen Barrieren unterschieden. Bei den geologischen bzw. geotechnischen und technischen Barrieren handelt es sich gemäß § 2 Nr. 7 und 8 StandAG (externer Link) um geologische bzw. technisch erstellte Einheiten, „die eine Ausbreitung von Radionukliden be- oder verhindern“. Nach § 2 Nr. 1 und 2 EndlSiAnfV (externer Link) wird ferner zwischen wesentlichen Barrieren, „auf denen der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle beruht“, und weiteren Barrieren, „die zusätzlich zu den wesentlichen Barrieren und im Zusammenwirken mit ihnen eine Ausbreitung von Radionukliden be- oder verhindern“, differenziert.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Bedeutung für die Sicherheit (generell und lokalspezifisch)
Generelle und lokalspezifische Bedeutung von Kriterien für die Sicherheit eines Endlagers dienen der Einstufung der Eignung eines rvSU-Kriteriums, Gebiete räumlich einzuengen. Dabei sagt die generelle Bedeutung aus, ob anhand eines Kriteriums allgemein zwischen Gebieten desselben Wirtsgesteinstyps sicherheitsgerichtet unterschieden werden kann. Die lokalspezifische Bedeutung gibt an, ob ein Kriterium für die räumliche Einengung eines spezifischen Gebiets geeignet ist.
Quelle: Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten (PDF, 11,4 MB), S. 8 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: November 2023
Behälter
„Dicht verschließbare Hülle der radioaktiven Abfälle zum Zweck des Transportes und/oder der Lagerung. Dient als technische Barriere und erfüllt Sicherheitsfunktionen.“
Siehe auch: „Endlagerbehälter“ oder „Endlagergebinde“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Bergung
„ungeplantes Herausholen von radioaktiven Abfällen aus einem Endlager“
Quelle: § 2 Nr. 4 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Best Estimate‑Ansatz
Die bestmögliche Annahme für einen Wert / eine Gegebenheit. Der Best Estimate beruht auf allen vorliegenden Daten und entspricht somit der realistischsten Einschätzung.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 53 MB), S. 240 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: November 2023
Betrachtungsraum
„Ein [...] räumlicher Bereich um ein Teilgebiet“, der für die Bearbeitung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen unterstützend herangezogen werden kann.
Quelle: verändert nach Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 46 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Betriebsphase
Die Betriebsphase beginnt mit dem Probebetrieb und endet mit dem Abschluss der Einlagerung von radioaktiven Abfällen in das Endlager.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Siehe auch: §§ 17 und 19 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Bewertungszeitraum
„der Zeitraum, für den die Langzeitsicherheit des Endlagers zu prüfen und darzustellen ist“ (§ 2 Nr. 3 EndlSiAnfV, externer Link). „Der Bewertungszeitraum beträgt eine Million Jahre ab dem vorgesehenen Verschluss des Endlagers.“ (§ 3 Abs. 1 EndlSiAnfV, externer Link)
Quelle: § 2 Nr. 3 EndlSiAnfV (externer Link) und § 3 Abs. 1 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Bewetterung
„Unter Bewetterung (Wetter) versteht man die planmäßige Versorgung des Grubengebäudes mit frischer Luft.“
Stand: Mai 2023
Brennelement
Ein wesentlicher Bestandteil eines Kernreaktors. Es ist zusammengefügt aus mehreren Brennstäben, die den Kernbrennstoff beinhalten.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Brennstab
Ein Brennstab besteht im Wesentlichen aus einem Rohr, das mit Kern- brennstoff in Form von Pellets gefüllt ist. Mehrere Brennstäbe werden zu einem Brennelement zusammengefügt, welches im Kernreaktor eingesetzt wird.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
D
Deckgebirge
„der Teil des Gebirges oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und bei Endlagersystemen, die auf technischen und geotechnischen Barrieren beruhen, oberhalb des Einlagerungsbereichs“.
Quelle: § 2 Nr. 13 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Dosisrichtwert
„eine effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, die bei der Planung und der Optimierung von Schutzmaßnahmen für Personen in geplanten Expositionssituationen als oberer Wert für die in Betracht zu ziehende Exposition dient.“
Quelle: § 1 Abs. 5 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Druckwasserreaktor
„Kernreaktor mit Wasser als Kühlmittel und Moderator, das durch den hohen Betriebsdruck im Primärkreislauf auch unter hohen Temperaturen nicht siedet. Dampferzeugung im Sekundärkreislauf.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Durchlässigkeitsbeiwert kf (hydraulische Durchlässigkeit)
Gebirgs- und Gesteinsdurchlässigkeit werden mittels des Durchlässigkeits- beiwerts kf (hydraulische Durchlässigkeit) quantifiziert. Dieser bezieht „den Widerstand ([die] Reibung) eines vom Fluid [...] durchflossenen Gesteins“ mit ein und hängt „von den Eigenschaften des Fluids (Dichte, Viskosität [...])“ sowie den Eigenschaften des Gesteins (Permeabilität) ab. Der Durchlässigkeitsbeiwert wird in der Einheit m/s angegeben.
Quelle: verändert nach Hölting & Coldewey (2013) (externer Link), S. 24
Stand: Mai 2023
E
Einengung von Gebieten in Schritt 2 der Phase I
Reduzierung der Fläche und der Anzahl von Gebieten: Die Einengung von Gebieten bezieht sich auf die Verkleinerung eines Gebiets als auch auf die Reduzierung der Anzahl der verbleibenden Gebiete.
Quelle: Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten (PDF, 12 MB), S. 8 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: November 2023
Einlagerungsbereich
„der räumliche Bereich des Gebirges, in den die radioaktiven Abfälle eingelagert werden sollen; falls das Einschlussvermögen des Endlagersystems wesentlich auf technischen und geotechnischen Barrieren beruht, zählt hierzu auch der Bereich des Gebirges, der die Funktionsfähigkeit und den Erhalt dieser Barrieren gewährleistet“.
Quelle: § 2 Nr. 10 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Einschlusswirksamer Gebirgsbereich
„der Teil eines Gebirges, der bei Endlagersystemen, die wesentlich auf geologischen Barrieren beruhen, im Zusammenwirken mit den technischen und geotechnischen Verschlüssen den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle in einem Endlager gewährleistet“.
Quelle: § 2 Nr. 9 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Endlager
„Anlage des Bundes“ (§ 2 Nr. 1 StandAG, externer Link) als „Lagerort für eine sichere, zeitlich unbeschränkte und wartungsfreie Aufbewahrung von Schadstoffen.“ (Glossar BASE o. J., externer Link)
Quelle: § 2 Nr. 1 StandAG (externer Link) und Glossar BASE o. J. (externer Link)
Stand: Mai 2023
Endlagerbehälter
„Behälter zur Aufnahme von endzulagernden radioaktiven Abfällen“
Quelle: Grundlegende Anforderungen an Endlagerbehälter für hochradioaktive Abfälle (PDF, 2 MB), S. 11 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Endlagerbereich
„der Gebirgsbereich, in dem ein Endlagersystem realisiert ist oder realisiert werden soll“.
Quelle: § 2 Nr. 12 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Endlagerbergwerk
Das Endlagerbergwerk dient der Aufnahme und Einlagerung der radioaktiven Abfallstoffe im Wirtsgestein. Es kann in mehrere Bereiche und Komponenten untergliedert werden. Hierzu gehören insbesondere die Tageszugänge, die Infrastrukturbereiche und die Einlagerungsbereiche.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Endlagergebinde
„die zur Endlagerung vorgesehenen Behälter mit radioaktiven Abfällen“.
Quelle: § 2 Nr. 4 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Endlagersystem Typ 1 und Typ 2
Ein Endlagersystem bewirkt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle durch das Zusammenwirken verschiedener Komponenten und umfasst das Endlagerbergwerk, die wesentlichen und weiteren Barrieren und die das Endlagerbergwerk und die Barrieren umgebenden oder überlagernden geologischen Schichten bis zur Erdoberfläche, sofern sie zur Sicherheit des Endlagers beitragen (vgl. § 2 Nr. 11 StandAG). Beim Endlagersystem Typ 1 bildet der einschlusswirksame Gebirgsbereich (ewG) die wesentliche Barriere, beim Endlagersystem Typ 2 bestehen die wesentlichen Barrieren aus technischen und geotechnischen Komponenten.
Stand: November 2023
Endlagerung
„die Einlagerung radioaktiver Abfälle in eine Anlage des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes [(AtG)] (Endlager), wobei eine Rückholung nicht beabsichtigt ist“.
Quelle: § 2 Nr. 1 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Endlagerungsbedingungen
„unter Berücksichtigung von Standortspezifischen [sic] Gegebenheiten festgelegte Anforderungen an endzulagernde Abfallgebinde.“
Stand: Mai 2023
Entwicklungen
„Die Entwicklungen des Endlagersystems beschreiben verschiedene [(zu erwartende, abweichende oder hypothetische)] Szenarien für die Zukunft des Endlagersystems [...]. Sie werden auf systematische Weise abgeleitet und bilden die Grundlage für die Bewertung der Langzeitsicherheit.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 459 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Entwicklungen auf der Grundlage zukünftiger menschlicher Aktivitäten
„Entwicklungen auf der Grundlage zukünftiger menschlicher Aktivitäten sind Entwicklungen, die durch zukünftige menschliche Aktivitäten, insbesondere durch unbeabsichtigtes menschliches Eindringen in das Endlager, ausgelöst werden können und die für die Sicherheit des Endlagersystems relevant werden können. Als Referenzentwicklungen hierfür dienen solche Entwicklungen, die durch derzeit übliche menschliche Aktivitäten ausgelöst werden können.“
Quelle: § 3 Abs. 7 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Erkundung
„die über- und untertägige Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur Einrichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle“. Die Erkundung erfolgt typischerweise mit geophysikalischen (z. B. Seismik) und hydrogeologischen Verfahren, Bohrungen oder auch Bergwerken.
Quelle: verändert nach § 2 Nr. 2 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Erkundungsbohrung
Bohrung zur Untersuchung des Untergrundes im Rahmen der über- oder untertägigen Erkundung in den Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Erkundungsprogramme
„die Gesamtheit der nach § 15 Absatz 4 und § 17 Absatz 4 für die über- und untertägige Erkundung vorzusehenden Maßnahmen, die dazu dienen, die standortbezogenen geowissenschaftlichen Daten zu ermitteln, die für die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien und zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen jeweils erforderlich sind“.
Quelle: § 2 Nr. 17 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Erosion
„Vielseitig gebrauchter Begriff für sämtliche Prozesse, bei denen Bodenmaterial und [...] [Gesteine] durch Flüsse, Gletscher, Wellentätigkeit oder Wind abtransportiert werden“.
Quelle: verändert nach Grotzinger & Jordan (2017) (externer Link), siehe S. 723
Stand: Mai 2023
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom)
„Die Europäische Atomgemeinschaft ([...] Euratom) wurde 1957 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Rom gegründet. Euratom und EWG bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die drei Europäischen Gemeinschaften (EG). Der [Kern-]Kompetenzbereich von Euratom erstreckt sich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie. Aufgabe von Euratom ist es, in der EU die zivile Nuklearwirtschaft zu kontrollieren und die Kernforschung und -technik zu fördern. Durch Sicherheitsnormen muss sie für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung sorgen.“.
Stand: Mai 2023
F
FEP-Katalog
„Ein FEP-Katalog [(Features, Events and Processes, deutsch sinngemäß: Komponenten, Ereignisse und Prozesse)] ist eine systematische, gegliederte Beschreibung eines Endlagersystems und der darin bestehenden Beeinflussungen und Abhängigkeiten von Prozessen und Komponenten.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 456 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Formation
Genetisch zusammengehöriger Gesteinsverband, der als geschlossene Einheit in Form zusammengehörender, horizontaler Schichten abgelagert wurde, welche „bestimmte genetisch bedingte lithologische Merkmale gemeinsam haben und für eine kartenmäßige Darstellung ausreichend mächtig sind.“
Quelle: verändert nach Grotzinger & Jordan (2017) (externer Link), S. 725
Stand: Mai 2023
Forschungsreaktor
„Kernreaktor für die Bereitstellung von Neutronen oder Isotopen für Forschung und medizinische und/oder industrielle Anwendungen, z[.] B. FRM I.I“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Fortluft
„Fortluft ist die in das Freie abgeführte Abluft“.
Quelle: KTA 3601 (externer Link), S. 3
Stand: Mai 2023
Freigabe radioaktiver Stoffe
Freigabe radioaktiver Stoffe oder Gegenstände aus Kontrollbereichen nach § 31 StrlSchV.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE, siehe auch § 31 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Freisetzung radioaktiver Stoffe
„Das Entweichen radioaktiver Stoffe aus den vorgesehenen Umschließungen in die Anlage oder Umgebung.“
Stand: Mai 2023
G
Gebiete
Laut § 2 Nr. 6 Standortauswahlgesetz (StandAG) bezeichnet der Begriff „sämtliche hinsichtlich ihrer Eignung als Endlagerstandort zu bewertenden räumlichen Bereiche innerhalb Deutschlands; ein Gebiet umfasst die übertägigen Flächen und die darunterliegenden untertägigen Gesteinsformationen“. Ein Gebiet ist also ein unbestimmter räumlicher Bereich und kann je nach Kontext einen Untersuchungsraum (UR), ein Gebiet einer bestimmten Kategorie (z. B. ein in den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) definiertes Kategorie A‑Gebiet) oder einen Teil eines dieser räumlichen Bereiche umfassen.
Quelle: § 2 Nr. 6 StandAG (externer Link), Begriffsbestimmung BGE
Stand: November 2023
Gebiete der Kategorie A, B, C, D
In den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) werden die untersuchten und bewerteten Gebiete schrittweise anhand von auf Kriterien basierten Prüfschritten in die Kategorien D bis A eingestuft. Hierbei sind Gebiete der Kategorie D als Endlagerstandort ungeeignet, Gebiete der Kategorie A am besten geeignet.
Stand: November 2023
Gebiete zur Methodenentwicklung
Teilgebiete, welche von der BGE ausgewählt wurden, um Methoden für die Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Sie stellen „eine Auswahl möglichst repräsentativer und gleichzeitig verschiedenartiger Beispiele für die jeweiligen Wirtsgesteine bzw. Wirtsgesteinstypen [dar]“ und „haben die Funktion, den für die Methodenentwicklung erforderlichen Bezug zur realen Situation (Daten, Geologie etc.) sicherzustellen. Dies bezieht sich sowohl auf den Umgang mit großflächigen Teilgebieten [...] als auch mit einer deutschlandweit heterogenen Datengrundlage.“
Stand: Mai 2023
Gebirgsdurchlässigkeit
Die Gebirgsdurchlässigkeit beschreibt die „[hydraulische] Durchlässigkeit eines Gesteinskörpers (Gebirge) mit sämtlichen seiner Inhomogenitäten“. Die Gebirgsdurchlässigkeit ergibt sich aus der „Gesteins- (oder Poren-)durchlässigkeit und [der] Kluft- (oder Trennflächen-)durchlässigkeit“. Die Gebirgsdurchlässigkeit bezieht sich dabei auf einen größeren Raum. In Abgrenzung dazu ist die Gesteinsdurchlässigkeit auf eine kleinräumige Gesteinsprobe bezogen.
Quelle: verändert nach Hölting & Coldewey (2013) (externer Link), S. 26, S 32
Stand: Mai 2023
Geodaten
„Geodaten sind Daten mit Raumbezug. Sie sind rechnerlesbare Informationen über Geländeform, Gegebenheiten und Gegenständen mit räumlichem Bezug zur Erdoberfläche. Geodaten bestehen aus Geometrie und zugehörigen Sachdaten. Sie bilden die Grundlage für die Erstellung von Karten und Plänen“ (GDI-NI 2011). Geologische Daten im Sinne des Geologiedatengesetzes (GeolDG) „sind in geologischen Untersuchungen gewonnene Nachweisdaten, Fachdaten und Bewertungsdaten“.
Quelle: GDI-NI (2011) (externer Link), S. 2 und § 3 Abs. 3 GeolDG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Geogene Prozesse
„Geogene Prozesse sind solche Prozesse, die an einem möglichen Standort auch ohne ein Endlager ablaufen würden und durch das geologische Setting verursacht werden (z. B. Erosion, vulkanische Aktivität oder Meeresspiegeländerungen). Sie werden unterschieden von den technogenen Prozessen, die durch die verschiedenen baulichen Komponenten des Endlagers oder die radioaktiven Abfälle verursacht werden oder speziell in diesen ablaufen.“
Quelle: Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF 2,2 MB), S.35 (BGE)
Stand: November 2023
Geologische Barrieren
„geologische Einheiten, die eine Ausbreitung von Radionukliden be- oder verhindern“.
Quelle: § 2 Nr. 7 StandAG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Geosynthese
„Die Geosynthese enthält die Dokumentation und Interpretation aller [relevanten] geowissenschaftlichen Informationen zu einem Untersuchungsraum. Ziel der Geosynthese ist eine konsistente Darstellung insbesondere der für die Sicherheit des Endlagers relevanten geowissenschaftlichen Gegebenheiten.“
Quelle: § 5 Abs. 2 EndlSiUntV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Geowissenschaftliche Langzeitprognose
„[Prognostizierte] Entwicklung eines Standortes auf Basis geogener Prozesse ohne Einfluss eines Endlagers.“
Stand: Mai 2023
Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen
„Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einem anderen Staat“.
Quelle: § 2 Abs. 3 UVPG (externer Link)
Stand: Mai 2023
H
Halbwertszeit
Die Zeitspanne, nach dem von einem radioaktiven Stoff gerade noch genau die Hälfte der Anzahl der Ausgangsteilchen vorhanden sind. Die Aktivität eines radioaktiven Stoffes hat sich nach einer Halbwertszeit ebenfalls halbiert.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (RS-Handbuch)
„Das Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz enthält sämtliche in Deutschland gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Bereiche
• nukleare Sicherheit,
• Endlagerung,
• Transport radioaktiver Stoffe sowie
• Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung.
Darüber hinaus finden Sie [sic] darin internationale Regelungen sowie weitere Hinweise und Informationen zu Kerntechnik und Strahlenschutz.“
Quelle: BASE (2023) (externer Link)
Stand: Mai 2023
Hebezeug
„Geräte zum Heben und Transportieren von Lasten“.
Stand: Mai 2023
Heiße Zelle
Eine Heiße Zelle ist ein „allseits umschlossener abgeschirmter Raum, in dem mit radioaktiven Stoffen hoher Aktivität fernbedient oder automatisch umgegangen wird.“
Quelle: DIN 25460:2023-03 (externer Link)
Stand: November 2023
Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
Das Herausbringen von Gegenständen aus Strahlenschutzbereichen, die nachweislich die Anforderungen des § 58 StrlSchV (externer Link) erfüllen.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Hochradioaktive Abfälle
„Hochradioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrationen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere abgebrannte Brennelemente sowie Rückstände aus den Prozessen im Kernreaktor“.
Stand: Mai 2023
Hutgestein
„infolge unterirdischer chemischer Lösung durch Grundwässer [...] in den obersten Teilen von Salzstöcken [...] nach Auflösung der leichtlöslichen Salze (Steinsalz, Kali- und Magnesiumsalze) übrigbleibende, schwerer lösliche Gesteine wie Anhydrit, Gips [...], verschiedentlich auch Kalk. Diese Gesteinsmassen sitzen dann dem Salzstock gewissermaßen wie ein Hut auf.“
Quelle: Murawski & Meyer (2010) (externer Link), S. 74
Stand: Mai 2023
Hüllfläche
„Die Hüllfläche ist eine Modellfläche aus geologischen 3D-Modellen, die einen geologischen Körper (z. B. Salzdiapir) abbildet bzw. umhüllt.“
Quelle: Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG (PDF, 21 MB), S. 67 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Hypothetische Entwicklungen
„Hypothetische Entwicklungen sind Entwicklungen, die selbst unter ungünstigen Annahmen nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind.“
Quelle: § 3 Abs. 6 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
I
Impaktereignis
Ein Impakt (Einschlag, Aufprall) bezeichnet die Kollision zweier Himmelskörper mit sehr hoher Geschwindigkeit, wobei sich auf dem Festland ein Einschlagkrater (Impaktkrater) bildet. Auf der Erde sowie dem Mond und anderen Himmelskörpern wurden zahllose Einschläge von Meteoroiden, Asteroiden und Kometen nachgewiesen.
Quelle: Stöffler & Grieve (2007) (externer Link), S. 82
Stand: Mai 2023
Integrität
Nach § 2 Nr. 5 Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) „der Erhalt der für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle relevanten Eigenschaften der Barrieren des Endlagersystems“. Die Integrität ist also eine Voraussetzung für die Langzeitsicherheit.
Quelle: § 2 Nr. 5 EndlSiAnfV (externer Link), Begriffsdefinition BGE
Stand: November 2023
International Atomic Energy Agency (IAEA)
„1957 gegründete internationale Organisation zur Förderung der friedlichen Anwendung und Nutzung der Atomenergie mit Sitz in Wien. Die IAEA bildet innerhalb der UN eine eigenständige Organisation. IAEO ist die amtliche deutsche Übersetzung für IAEA: Internationale Atomenergie-Organisation (englisch: International Atomic Energy Agency).“
Stand: Mai 2023
K
Kalterprobung
Es muss nach Abschluss der Errichtung und vor Inbetriebnahme des Endlagers die Funktionsfähigkeit der Vorrichtungen zur Konditionierung, Handhabung, Einlagerung und Rückholung von Endlagergebinden ohne radioaktive Beladung unter betriebsnahen Bedingungen erprobt werden. Die Kalterprobung ist somit ein Probebetrieb.
Siehe auch „Probebetrieb“.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Karst
Unterirdisch versteht man unter Karst Hohlräume in löslichen Gesteinen (vor allem Kalkstein aber auch andere Karbonate und Sulfate), die Größenskala reicht bis zu großen Höhlen.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Kernbrennstoffe
„Kernbrennstoffe sind besondere spaltbare Stoffe in Form von
1. Plutonium[-]239 und Plutonium[-]241,
2. mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran,
3. jedem Stoff, der einen oder mehrere der in den Nummern 1 und 2 genannten Stoffe enthält,
4. Stoffen, mit deren Hilfe in einer geeigneten Anlage eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann und die in einer Rechtsverordnung bestimmt werden;
der Ausdruck mit den "Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" bedeutet Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder diese beiden Isotope in einer solchen Menge enthält, dass die Summe der Mengen dieser beiden Isotope größer ist als die Menge des Isotops 238 multipliziert mit dem in der Natur auftretenden Verhältnis des Isotops 235 zum Isotop 238.“
Siehe auch „Anreicherung“.
Quelle: § 2 Abs. 1 AtG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Kernmaterialüberwachung
Die Kernmaterialüberwachung dient dem Schutz vor den Gefahren, die durch Kernbrennstoffe in falscher Hand entstehen können. Mit ihrer Hilfe wird der Verbleib von spaltbarem Material kontrolliert.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Kerntechnische Anlage
Kerntechnische Anlagen sind:
„ a) „ortsfeste Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 Absatz 1,
b) Aufbewahrungen von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 3,
c) Zwischenlagerungen für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerungen direkt mit der jeweiligen kerntechnischen Anlage im Sinne des Buchstaben a oder b in Zusammenhang stehen und sich auf dem Gelände der Anlagen befinden“.
Quelle: § 2 Abs. 3a Nr. 1 AtG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Kerntechnische / strahlenschutztechnische Auslegung
„Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.“
Quelle: Roos (2022) (Website) (externer Link)
Stand: November 2023
Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
„Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.“
Quelle: Roos (2022) (externer Link)
Stand: Mai 2023
Kokille
„Standardisiertes Stahlgefäß, hier zur Aufnahme von verglasten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Konditionierung
„Unter Konditionierung versteht man die zwischen- und/oder endlagergerechte Behandlung und Verpackung von radioaktiven Abfällen. Die wichtigsten Teilbereiche der Konditionierung sind die Verfestigung flüssiger Abfälle und die handhabungsgerechte Verpackung unter Berücksichtigung des erforderlichen Strahlenschutzes für die später mit der Handhabung noch beschäftigten Mitarbeiter in den Zwischen- und Endlagern.“
Stand: Mai 2023
Konditionierungsanlage
Anlage, in der endlagergerechte Behandlung und Verpackung von radioaktiven Abfällen durchgeführt wird.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: November 2023
Kontamination
„Verunreinigung mit Stoffen, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten.“
Quelle: § 5 Abs. 21 StrlSchG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Kritikalitätsausschluss
Ausschluss einer sich selbst tragenden nuklearen Kettenreaktion. In einem Endlager für hochradioaktive Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, dass keine kritische Anordnung entsteht. Eine kritische Anordnung liegt dann vor, wenn die Anzahl der in einem gegebenen System freigesetzten Neutronen mindestens genauso groß ist, wie die Summe der im System absorbierten und der das System verlassenden Neutronen.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE, siehe auch § 8 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
L
Langzeitsicherheit
„der dauerhafte Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung radioaktiver Abfälle“.
Quelle: § 2 Nr. 6 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Lastanschlag
„Herstellung einer Verbindung zwischen einer Last“ und einem Lastaufnahmemittel an vorgegebenen Lastanschlagpunkten.
Quelle: Pehani & Viertbauer (2018) (externer Link), S. 7
Stand: Mai 2023
Leichtwasserreaktor
„Kernreaktor mit leichtem Wasser (H2O) als Kühlmittel und Moderator.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Leistungsreaktor
„Kernreaktor zur Energiegewinnung in einem Kernkraftwerk.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Lithologie
Die Lithologie „beschreibt und unterscheidet die Gesteine nach mesoskopischen Merkmalen [...]. Heute wird häufig die mineralische Zusammensetzung und Textur eines Gesteins als dessen Lithologie bezeichnet.“
Quelle: Martin & Eiblmaier (2001a), S. 280
Siehe auch: Lexikon der Geowissenschaften (externer Link)
Stand: Mai 2023
M
Maßnahmengruppen
„Eine Maßnahmengruppe beschreibt einen wesentlichen Schutzmechanismus, mit dem die Geringhaltung der Schädigung der wesentlichen Barrieren gewährleistet werden soll. Die Maßnahmengruppen enthalten Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Schutzziele die Schädigung der wesentlichen Barrieren geringhalten sollen.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Materialtestreaktor
„Typ von Hochfluss-Forschungsreaktoren mit Anwendungsmöglichkeiten für die Materialforschung, z. B. BER II“.
Siehe auch „Forschungsreaktor“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Mischoxid (MOX)
„Kernbrennstoff aus Uran-Plutonium-Mischoxid aus der Wiederaufarbeitung“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Moderator
„Im Kernreaktor dient ein Moderator dazu, freie Neutronen, die bei einer Spaltung im Reaktorkern produziert werden, abzubremsen. [...] Neutronen [stoßen] mit den Atomkernen des Moderators zusammen und geben so einen Teil ihrer Bewegungsenergie ab. Da die größten Energieübertragungen bei den [...] [Kollisionen] von zwei gleich schweren Teilchen stattfinden, werden als Moderator meistens leichte Atome wie zum Beispiel Wasserstoff (in Form von Wasser oder Polyethylen) und Kohlenstoff (in Form von Graphit) verwendet. Die abgebremsten Neutronen sind besser geeignet, um sowohl die Spaltung im Reaktorkern fortzusetzen als auch wissenschaftliche Experimente in einem Forschungsreaktor durchzuführen.“
Stand: Mai 2023
N
Nebengebirge
Das den einschlusswirksamen Gebirgsbereich direkt umgebende Gebirge, dessen Eigenschaften für die Bewertung der Sicherheit eines Endlagers relevant sind. Ausgenommen ist dabei der oberhalb des einschlusswirksa- men Gebirgsbereichs befindliche Teil, der laut § 2 Nr. 13 StandAG (externer Link) als Deckgebirge bezeichnet wird.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Neutronenmultiplikationsfaktor
Dieser Faktor gibt die Neutronenbilanz an. Er ist das Verhältnis von in Kernreaktionen freigesetzten Neutronen zur Summe von im System absorbierten und aus dem System entkommenen Neutronen.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023
Niveauschnitt
„Ein Niveauschnitt bildet die geologischen Verhältnisse in einer bestimmten Tiefe ab.“
Quelle: Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG (PDF, 21 MB), S. 66 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Nukleare Sicherheit
„das Erreichen und Aufrechterhalten ordnungsgemäßer Betriebsbedingungen, die Verhütung von Unfällen und die Abmilderung von Unfallfolgen, so dass Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen geschützt werden“.
Quelle: § 2 Abs. 3a Nr. 2 AtG (externer Link)
Stand: Mai 2023
Nuklid
„Durch Ordnungszahl (Elementangabe), Massenzahl und Anregungszustand eindeutig identifizierbare Sorte von Atomkernen.“
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 47 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
Nuklidvektor
„Darstellung aller Nuklide eines Nuklidgemisches (Materials) durch Auflistung der Nuklide und ihrer jeweiligen Massen, Aktivitäten, Stoffmengen oder Konzentrationen“.
Quelle: Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (PDF, 52 MB), S. 48 (Begriffsbestimmung BGE)
Stand: Mai 2023
O
Oberflächenkontamination
„Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen, die die nicht festhaftende, die festhaftende und die über die Oberfläche eingedrungene Aktivität umfasst. Die Einheit der Messgröße der Oberflächenkontamination ist die flächenbezogene Aktivität in Becquerel pro Quadratzentimeter.“
Quelle: § 1 Abs. 10 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Optimierung
Iterativer Prozess der Verbesserung des Sicherheitskonzepts und der technischen Auslegung nach § 12 EndlSiAnfV zur Optimierung der Langzeitsicherheit und der Betriebssicherheit des Endlagers. „Die Optimierung ist abgeschlossen, wenn eine weitere Verbesserung der Sicherheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.“ (§12 Abs. 2 EndlSiAnfV).
Quelle: § 12 Abs. 1 – 2 EndlSiAnfV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Ortsdosis
„Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einem bestimmten Ort.“
Quelle: § 1 Abs. 12 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Ortsdosisleistung
„in einem bestimmten Zeitintervall erzeugte Ortsdosis, geteilt durch die Länge des Zeitintervalls.“
Quelle: § 1 Abs. 13 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
P
Personendosis
„Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche“.
Quelle: § 1 Abs. 14 StrlSchV (externer Link)
Stand: Mai 2023
Petrographie
Die Petrographie (Deutsch: Gesteinskunde) ist ein „Zweig der Geowissenschaften, der sich mit dem natürlichen Vorkommen, der Beschreibung und der systematischen Klassifikation der Gesteine“ befasst. „Die Petrographie ist damit ein Teilgebiet der Petrologie und untersucht die geologischen Verbandsverhältnisse der Gesteine im Gelände, ihre mineralogische und chemische Zusammensetzung und ihr Gefüge.“
Quelle: Martin & Eiblmaier (2001b), S. 114
Siehe auch: Lexikon der Geowissenschaften (externer Link)
Stand: Mai 2023
Planfeststellungsbeschluss
„Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens unter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird.“
Stand: Mai 2023
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Feststellung des überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Fläche und somit der Zulässigkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens. Das Verfahren schließt mit einem Verwaltungsakt und ist in Teil V Abschnitt 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Quelle: Begriffsbestimmung BGE
Stand: Mai 2023