Akteure und Aufgaben

An der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sind eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. An dieser Stelle stellen wir Ihnen die wichtigsten Akteure vor.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Das Bundesumweltministerium trägt als Fachaufsicht auch die politische Gesamtverantwortung im Bereich der Endlagerung. Das Ministerium ist Gesellschafterin der BGE und beaufsichtigt neben der BGE auch das BASE.

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Das BASE (Bezeichnung bis zum 31. Dezember 2019: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE) übt als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht aus, ist Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung und informiert über das Standortauswahlverfahren. Es prüft die Vorschläge der BGE und stellt zweimal im Verfahren durch Bescheid fest, ob das bisherige Verfahren nach den Regelungen des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wurde. Diese Bescheide können Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Während des gesamten Verfahrens sieht das Standortauswahlgesetz verschiedene Gremien und Formate vor, über die sich Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich an der Endlagersuche beteiligen können. Das sind die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen.

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Die BGE setzt das Standortauswahlverfahren als Vorhabenträgerin um und betreibt die Schachtanlage Asse II, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben. Sie ermittelt über Teilgebiete, Standortregionen und Standorte einen Vorschlag für einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß dem StandAG, erstellt die jeweiligen Erkundungsprogramme, führt Sicherheitsuntersuchungen für potentielle Standorte durch und wird für den Bau und den Betrieb des Endlagers verantwortlich sein. Dabei arbeitet die BGE mit Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen und kann weitere wissenschaftliche Einrichtungen heranziehen.

Nationales Begleitgremium

Das NBG ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium. Zwölf von 18 Mitgliedern werden von Bundestag und Bundesrat berufen. Dazu gehören beispielsweise Wissenschaftler*innen, aber auch andere anerkannte Persönlichkeiten, sechs Mitglieder sind zufällig ausgewählte Bürger*innen, die in einem aufwändigen Auswahlverfahren bestimmt werden, zwei davon gehören der jungen Generation an - die Bandbreite der Mitglieder spiegelt die Vielfalt der Gesellschaft wieder. Aufgabe des NBG ist es, die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle vermittelnd zu begleiten - unabhängig, transparent und bürgernah. Das NBG hat ein umfassendes Akteneinsichtsrecht bei der BGE.

Bürgerinnen und Bürger

Zu jeder Zeit ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Darüber hinaus sieht das Standortauswahlgesetz Bürgerdialoge und Bürgerversammlungen sowie beispielsweise Regionalkonferenzen vor, in denen sich Bürgerinnen und Bürger am Standortauswahlverfahren beteiligen können.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Das BfS war bis April 2017 für die Endlagersuche und den Betrieb der Schachtanlage Asse II, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben zuständig. Heute kümmert sich das BfS im Bereich der ionisierenden Strahlung beispielsweise um die Röntgendiagnostik in der Medizin, die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz vor ultravioletter Strahlung und den Auswirkungen des Mobilfunks.

Bundestag und Bundesrat

Das Standortauswahlgesetz ist im Mai 2017 vom Bundestag beschlossen worden. Am 30. Juni 2020 ist zudem das Geologie-Daten-Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz macht die Veröffentlichung der Datenbasis für die Standortauswahl möglich. Der Bundesgesetzgeber ist im Verlaufe des Standortauswahlverfahrens insgesamt dreimal gefordert:

  • Am Ende der Phase I ist darüber zu entscheiden, welche Standortregionen oberirdisch erkundet werden sollen.
  • Am Ende der Phase II, welche Standorte untertägig erkundet werden sollen.
  • Nach der Phase III über den Standort, an dem das Endlager errichtet wird.