Radioaktive Abfälle in der Schachtanlage Asse II

Von 1967 bis 1978 werden nach Angaben des ehemaligen Betreibers, der Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München; HMGU), rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert.

Nahezu der gesamte schwach- und mittelradioaktive Abfall der Bundesrepublik Deutschland wird in der Schachtanlage Asse II entsorgt. Rund 67 Prozent des Abfallvolumens stammt aus Anlagen der Energieversorgungsunternehmen. Typische Abfälle sind: Filter, Metallschrott, Papier, Laborabfälle, Bauschutt, Holz, Schlämme oder Mischabfälle. Weitere Abfälle werden von Forschungseinrichtungen, der kerntechnischen Industrie und von sonstigen Abfallverursachern (zum Beispiel aus der Medizin) angeliefert.

Anhand von Unterlagen kann nachvollzogen werden, wie viele Fässer in der Asse liegen. Es bestehen allerdings Unsicherheiten, ob das Radionuklid- und Stoffinventar der eingelagerten radioaktiven Abfälle in den Dokumenten korrekt angegeben ist. Die damalige Abfalldeklaration entspricht nicht den heutigen Standards und ist zum Teil unvollständig und fehlerhaft. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung geht in ihren Planungen zur Rückholung davon aus, dass auch fehlerhaft deklarierte Abfälle in der Schachtanlage Asse II eingelagert sind. Seit die Anlage unter Atomrecht steht, werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unsicherheiten bei der Abfalldokumentation zu beseitigen. Es gibt auch nach sehr umfangreichen Prüfungen keine Belege dafür, dass in der Asse hochradioaktive Abfälle lagern.

Einlagerungsbereiche und -techniken

Die radioaktiven Abfälle werden von 1967 bis 1978 in insgesamt 13 ehemalige Abbaukammern eingelagert. Zwei Kammern liegen im mittleren Teil und zehn in der Südflanke des Bergwerks in einer Tiefe von 725 und 750 Metern. Eine weitere Kammer befindet sich auf der 511-Meter-Ebene.

Zu Beginn der Einlagerung werden die Abfallbehälter stehend gestapelt. Um den Hohlraum besser nutzen zu können, geht der ehemalige Betreiber zu einer liegenden Stapelung über. Die notwendige einzelne Handhabung der Abfallbehälter hat eine höhere Strahlenbelastung des Personals und höhere Kosten für die Einlagerung zur Folge.

Seit 1971 werden die Abfälle hauptsächlich mit Hilfe eines Radladers verkippt. Die gleichzeitige Handhabung mehrerer Fässer führt zu geringeren Kosten und zu einer geringeren Strahlenbelastung des Personals. Spätestens mit Anwendung dieser Technik wird deutlich, dass die Abfälle in der Schachtanlage Asse II verbleiben sollen. Eine Rückholung ist nicht vorgesehen. Mögliche Schäden an den Abfallbehältern werden vernachlässigt. Langfristigen Schutz soll das umliegende Salzgestein bieten.

Mit Hilfe eines Elektrokrans werden mittelradioaktive Abfälle in die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene abgeseilt und verstürzt. Diese Technik wird angewendet, da aufgrund der im Vergleich zu den schwachradioaktiven Abfällen deutlich höheren Strahlenbelastung ein größerer Abstand zum Abfallbehälter und eine zusätzliche Abschirmung notwendig sind.

Ab 1971 werden die Abfallfässer zum großen Teil in den Einlagerungskammern abgekippt.
 

Fässer mit Verlorenen Betonabschirmungen zur Verringerung der Strahlenbelastung. Die Abschirmung ist verloren, weil sie mit eingelagert wird.

Rechtliche Bewertung

Eine Endlagerung von radioaktiven Abfällen wie in der Schachtanlage Asse II ist nach heutigen Gesetzen sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht genehmigungsfähig. Unabhängig von der heutigen Bewertung der Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wurden aufgrund der damals geltenden Gesetze jedoch keine Rechtsverstöße begangen.

Radioaktivität der eingelagerten Abfälle

In der Schachtanlage Asse II wurden Abfälle mit einer Radioaktivität von rund 1 • 1016 Becquerel (10 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde; Stand: 1. Januar 1980) eingelagert. Durch den radioaktiven Zerfall betrug die Radioaktivität am 1. Januar 2023 noch 1,53 • 1015 Becquerel (rund 1,5 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde). Die Radioaktivität entspricht derzeit rund einem 200stel des radioaktiven Inhalts eines Castor-Behälters (Typ V/19 – 96er Bauart bei typischer Beladung).

Zur Einschätzung des Gefahrenpotenzials des Endlagers ist nicht nur die eingelagerte Radioaktivität der Abfälle wichtig. Von Bedeutung ist auch, welche Stoffe eingelagert sind, und welche Schadenswirkung sie auf Lebewesen haben können. Bei einem Verbleib der radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II kann nicht nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Schutzziele für die geforderten Zeiträume eingehalten werden. Aus diesem Grund sollen die Abfälle wieder zurückgeholt werden (Rückholung der radioaktiven Abfälle).

Weitere Informationen zur Rückholung finden Sie im Themenschwerpunkt Rückholung.


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