Radioaktive Abfälle für das Endlager Konrad

Das Endlager Konrad ist für ein Volumen von 303.000 Kubikmeter verpackte schwach- und mittelradioaktive Abfälle (laut Genehmigung: radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) genehmigt. Sie dürfen eine Radioaktivität von 5 • 1018 Becquerel (5 Trillionen zerfallene Atomkerne pro Sekunde) an Beta- und Gammastrahlern und 1,5 • 1017 Becquerel (150 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde) an Alphastrahlern  nicht überschreiten. Die Radioaktivität der für Konrad bestimmten Abfälle macht weniger als ein Prozent der Radioaktivität aller in Deutschland anfallenden Abfälle aus.

Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Zum Beispiel aus der Fertigung von Brennelementen oder vom Rückbau der Kernkraftwerke. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Dazu gehören neben den Materialien aus dem Rückbau der DDR-Kernkraftwerke und Abfällen aus den Bundesforschungsstätten auch die Abfälle, die die Bundesländer in ihren Landessammelstellen lagern.

Endlagerungsbedingungen für Konrad

Aus den Untersuchungen zur Sicherheit ergeben sich Anforderungen, die bei der zukünftigen Ablieferung der Abfallbehälter erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen wurden in den Endlagerungsbedingungen Konrad festgeschrieben. Ihre Einhaltung wird im Rahmen der Produktkontrolle überprüft: Es dürfen ausschließlich Abfallbehälter eingelagert werden, die die Produktkontrolle der BGE durchlaufen haben und die für die Endlagerung freigegeben sind.

Anforderungen an Abfallbehälter

Damit die radioaktiven Abfälle verladen, transportiert und schließlich endgelagert werden dürfen, müssen sie fachgerecht in zugelassene Behälter verpackt werden. Die Abfallbehälter müssen drucklos angeliefert werden. Eine weitere Forderung ist die strikte Einhaltung aller Grenzwerte des Strahlenschutzes. Dies wird bei der Anlieferung geprüft. Nur einwandfreie Behälter dürfen endgelagert werden.

Logistikzentrum Endlager Konrad

Der atomrechtliche Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad beinhaltet die Festlegung, dass die Abfallbehälter „just in time“ angeliefert werden. Zusätzliche Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses beispielsweise im Hinblick auf den Wärmeeintrag einzelner Behälter erfordern eine im Detail abgestimmte Einlagerungsreihenfolge. Hierauf baut eine detaillierte Anlieferungslogistik auf. Das Betriebsgelände des Endlagers Konrad ist viel zu klein, um ein Bereitstellungslager zu beherbergen. Dort wird lediglich ein Pufferlager errichtet, dass kurzzeitige Stillstände, beispielsweise wegen einer Betriebsstörung, abgefangen werden können. Im Logistikzentrum Endlager Konrad können die Chargen so zusammengestellt werden, wie sie für die Einlagerung benötigt werden. Der Betrieb des Endlagers Konrad ist auch mit einer dezentralen Anlieferungslogistik möglich. Aber mit dem Logistikzentrum Endlager Konrad lässt sich die Qualität und die zeitgerechte Lieferung der endlagergerechten Behälter leichter umsetzen.

Im Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und SPD für die 19. Legislaturperiode wird ein sogenanntes Bereitstellungslager für Schacht Konrad vorgeschlagen. Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass das „Konzept für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Endlager Konrad durch die Entscheidung für ein Bereitstellungslager für diese Abfälle optimiert“ werde.

Bereits das mit breiter Mehrheit am 27. Januar 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete und am 16. Juni 2017 in Kraft getretene Entsorgungsübergangsgesetz gestattet der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbh nach § 3 Absatz 3 Satz 3 „…ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad [zu] errichten.“

Das Logistikzentrum Endlager Konrad wird von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung (externer Link) geplant. Sie will es am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen errichten und betreiben. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der BGZ (externer Link).

Wie wird die Umgebung des Endlagers Konrad auf Radioaktivität kontrolliert?

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Radioaktive Abfälle müssen für die Endlagerung fachgerecht bearbeitet und verpackt werden
© KTE-Karlsruhe
 

Bis zur Endlagerung müssen radioaktive Abfälle in genehmigten und überwachten Zwischenlagern aufbewahrt werden, wie hier in Lubmin