Radioaktive Abfälle für das Endlager Konrad

Das Endlager Konrad ist für ein Volumen von 303.000 Kubikmeter verpackte schwach- und mittelradioaktive Abfälle (laut Genehmigung: radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) genehmigt. Sie dürfen eine Radioaktivität von 5 • 1018 Becquerel (5 Trillionen zerfallene Atomkerne pro Sekunde) an Beta- und Gammastrahlern und 1,5 • 1017 Becquerel (150 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde) an Alphastrahlern  nicht überschreiten. Die Radioaktivität der für Konrad bestimmten Abfälle macht weniger als ein Prozent der Radioaktivität aller in Deutschland anfallenden Abfälle aus.

Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Zum Beispiel aus der Fertigung von Brennelementen oder vom Rückbau der Kernkraftwerke. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Dazu gehören neben den Materialien aus dem Rückbau der DDR-Kernkraftwerke und Abfällen aus den Bundesforschungsstätten auch die Abfälle, die die Bundesländer in ihren Landessammelstellen lagern.

Endlagerungsbedingungen für Konrad

Aus den Untersuchungen zur Sicherheit ergeben sich Anforderungen, die bei der zukünftigen Ablieferung der Abfallbehälter erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen wurden in den Endlagerungsbedingungen Konrad festgeschrieben. Ihre Einhaltung wird im Rahmen der Produktkontrolle überprüft: Es dürfen ausschließlich Abfallbehälter eingelagert werden, die die Produktkontrolle der BGE durchlaufen haben und die für die Endlagerung freigegeben sind.

Anforderungen an Abfallbehälter

Damit die radioaktiven Abfälle verladen, transportiert und schließlich endgelagert werden dürfen, müssen sie fachgerecht in zugelassene Behälter verpackt werden. Die Abfallbehälter müssen drucklos angeliefert werden. Eine weitere Forderung ist die strikte Einhaltung aller Grenzwerte des Strahlenschutzes. Dies wird bei der Anlieferung geprüft. Nur einwandfreie Behälter dürfen endgelagert werden.

Radioaktive Abfälle müssen für die Endlagerung fachgerecht bearbeitet und verpackt werden.
© KTE-Karlsruhe
 

Bis zur Endlagerung müssen radioaktive Abfälle in genehmigten und überwachten Zwischenlagern aufbewahrt werden, wie hier in Lubmin.

Das Logistikzentrum

Die Genehmigung für das Endlager Konrad sieht vor, dass die Abfallbehälter „just in time“ angeliefert werden. Zudem darf im Endlager nicht jeder Container neben jedem anderen stehen. Aufgrund der unterschiedlichen physikalischen und chemischen Zusammensetzungen muss eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden – eine Herausforderung für die Anlieferung aus mehr als 30 Zwischenlagern in ganz Deutschland.

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) verfolgte deshalb den Plan, auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerkes Würgassen ein zentrales Bereitstellungslager zu errichten. Dieses Logistikzentrum sollte eine zeitgerechte Anlieferung der Behälter erleichtern. Nachdem Bundesumweltministerin Steffi Lemke das Projekt Ende 2023 beendet hat, rückt nun die dezentrale Anlieferung in den Fokus.  

Die BGE arbeitet bereits seit einigen Jahren an der Entwicklung einer Softwarelösung, um die Abfälle zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung anliefern lassen und dann auch einlagern zu können. Die Betreiber, die schwach- und mittelradioaktive an das Endlager Konrad abgeben wollen, stehen vor der Herausforderung, auf die Abrufe der BGE hin zur richtigen Zeit die richtigen Abfälle bereitzustellen und bis zum Zwischenlager zu transportieren. Das wird von allen beteiligten Unternehmen eine enge Kooperation und bezogen auf die Eisenbahn- und Straßeninfrastruktur ausreichende Kapazitäten erfordern.

Wie wird die Umgebung des Endlagers Konrad auf Radioaktivität kontrolliert?

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