Korrespondenzen

Auf dieser Seite finden Sie alle Schriftwechsel der BGE unter anderem mit Behörden zu inhaltlichen und fachlichen Inhalten der verschiedenen Phasen der Standortauswahl oder zu Rechtsfragen.

  • Meldung zum Stichtag der Datenerhebung zum Zwischenbericht Teilgebiete (PDF), 887 KB
    Mit dieser Meldung informiert die BGE alle zuliefernden Stellen darüber, dass für die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nur Dateneingänge bis zum 1. Juni 2020 berücksichtigt werden können. Alle nach dem 1. Juni 2020 bei der BGE eingegangenen Daten werden für die Arbeiten im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt.
  • Antwortschreiben der BGE an die BGR - Anfrage Publikation der BGR, Quellennennung (PDF), 730 KB

    In diesem Schreiben antwortet die BGE auf die Frage der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), wie die BGE auf die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ aufmerksam geworden ist.

  • Antwortschreiben der BGR an die BGE - Anfrage Publikation der BGR (PDF), 942 KB

    In diesem Antwortschreiben stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragte Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung. Da es sich bei dem Dokument um einen hausinternen Vorschlag zur Vereinheitlichung von gedruckten Karten und des Produktionsprozesses aus dem Jahr 2012 handelt, fragt die BGR, wie die BGE auf die Publikation aufmerksam geworden ist.

  • Schreiben der BGE an die BGR - Anfrage Publikation der BGR (PDF), 262 KB

    In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), ob diese ihr die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung stellen kann.

Die bayerischen Landesbehörden haben der BGE umfassende Datensätze zu den Ausschlusskriterien zur Verfügung gestellt. Die bayerischen Fachbehörden erläutern in ihren Begleitschreiben umfangreich, welche Inforamtionen aus den Daten zu ziehen sind, und welche nicht. Aus den Schriftwechseln geht beispielsweise hervor, dass es in Bayern keine Daten zu großräumigen Hebungen gibt, und dass due Behörden zu den Daten zu Störungszonen keine Angaben zu deren Aktivität machen können. Zudem enden "alle Daten an der bayerischen Grenze". Zudem weisen due bayerischen Behörden auf umfangreiche analoge Daten zum Bergbau in den Archiven hin.

Die beiden Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt in Berlin beschreiben die Datenbestände in Berlin zu den Ausschlusskriterien, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgefragt hatte.

Der hier dokumentierte E-Mail-Austausch zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Bergbehörde in Brandenburg befasst sich mit dem Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“. Weitere Schriftwechsel befassen sich mit den Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien.

Die Schreiben des Geologischen Dienstes in Bremen beschreiben die Datenlieferungen der Hansestadt an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

In diesem Schriftwechsel antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die präzisierte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Ausschlusskriterien.

Der Briefwechsel zwischen Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hamburg dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien.

Der Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hessen dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien. Das zuständige Landesamt sowie das Umweltministerium beschreiben in ihren Antwortschreiben ausführlich den Datenbestand in Hessen.

Im hier dokumentierten Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und den Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen geht es um die präzisierte Abfrage zu den Ausschlusskriterien und die Antworten der Behörden auf die Abfrage. Teilweise liegen keine Daten vor. In anderen Fällen beschreiben die Behörden ihren Datenbestand.

Hier ist der Briefwechsel der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit den saarländischen Landesbehörden zur Datenabfrage Ausschlusskriterien dokumentiert.

In diesem Schreiben formuliert das Landesumweltministerium Sachsen die Grenzen der Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

In diesen Schreiben beschreibt der Geologische Dienst von Sachsen-Anhalt die Datenbestände im Bundesland.

Hier ist der Schriftwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Land Schleswig-Holstein zur Abfrage der Ausschlusskriterien gesammelt. Die Landesbehörden in Schleswig-Holstein beschreiben hier die Datenbestände, die sie der BGE geliefert haben, oder zu liefern vorhaben.

Die Schreiben des Geologischen Dienstes und des Landesbergamts Thüringen beschreiben den Datenbestand im Bundesland zu den Ausschlusskriterien.