Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Mai 2023 (Kalenderwochen 18 bis 22/2023)

Schulung zur Handhabung ortsbeweglicher Druckgasbehälter und Füllanlagen

Am 10.05.2023 nehmen die Gerätewarte der Grubenwehr Morsleben an einer Schulung zur Handhabung ortsbeweglicher Druckgasbehälter und Füllanlagen teil. Diese Geräte werden benötigt, um Sauerstoffflaschen an den Atemluftgeräten der Grubenwehrmitglieder zu warten, beziehungsweise aufzufüllen. In einem Gefahrenfall müssen alle Atemluftgeräte unmittelbar einsatzbereit sein und den Grubenwehrmitgliedern über mehrere Stunden eine Sauerstoffversorgung ermöglichen, die komplett unabhängig von der Umgebungsluft ist.

Solche Füllanlagen werden nicht nur im Bergbau bei Grubenwehren verwendet, sondern auch beispielsweise beim Technischen Hilfswerk oder beim Tauchen. In jedem Fall ist die sachgerechte Bedienung der Geräte lebensnotwendig. Gemäß der Leitlinien Grubenrettungswesen Kapitel 4.1.3 (externer Link) sind darum für die Errichtung und den Betrieb der Füllanlagen die Hersteller-Anweisungen zu beachten. Die Hersteller der in Morsleben verwendeten Druckgasbehälter und Füllanlagen legen fest: Die Unterweisung ist vor der ersten Anwendung und anschließend mindestens jährlich durchzuführen.

In der Schulung werden alle wesentlichen Punkte zur sachgerechten Bedienung sowohl theoretisch als auch praktisch wiederholt. Dazu zählen die tägliche Bedienung, Wartung und Pflege der Anlagen. Darüber hinaus werden Maßnahmen bei Störungen oder Unfällen trainiert und die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasen erläutert.

Die Wiederholung und Auffrischung von Wissen hat sich auch in anderen Bereichen als sinnvoll erwiesen: Die Mitarbeiter*innen handeln im Bedarfsfall wesentlich routinierter und sind schneller in der Lage, sich auch auf ungewöhnliche Situationen einzustellen.

Handhabung ortsbeweglicher Druckgasbehälter und Füllanlagen

Wesentliche Arbeiten

Sichere Stilllegung des Endlagers

Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • Bergleute nutzen Druckluft, um eine Versorgungsbohrung in der 1. nördlichen Richtstrecke auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben zu reinigen. Die Versorgungsbohrung reicht bis zum Standort des geplanten Demonstrationsbauwerks im Anhydrit auf der 3. Sohle. Sie verläuft in einem Winkel von circa 40 Grad. Dadurch ergibt sich eine Gesamtlänge von rund 80 Metern. Die Bohrung durchstößt mehrere Gesteinsarten (Salz, Tongestein, Anhydrit) mit unterschiedlichen Härtegraden. Um den geplanten Verlauf der Bohrung zu gewährleisten, wurde diese zunächst mit einem Durchmesser von 40 Millimetern gestoßen und anschließend schrittweise auf 300 Millimeter erweitert. Zwischen den Bohrarbeiten erfolgen Reinigungs- und Messarbeiten.

  • Mitarbeiter*innen begleiten die Inbetriebnahme der semimobilen Baustoffanlage durch Dienstleister*innen. Die Baustoffanlage befindet sich auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben in unmittelbarer Nähe der Versorgungsbohrung in der 1. Nördlichen Richtstrecke. Mit ihr wird der Baustoff produziert und zielgerichtet in das Demonstrationsbauwerk gepumpt. Vorab ist ein umfassender Probebetrieb erforderlich, um alle beteiligten Mitarbeiter*innen im Umgang mit der Baustoffanlage zu schulen.


Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.

  • Bergleute arbeiten mit der Teilschnittmaschine an der Profilierung des Zugangs zum Abbau 8n auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben. Die Schneidarbeiten werden im Rahmen bergbaulicher Wartungsarbeiten (Beraubearbeiten) durchgeführt.
     
  • Die Gerätewarte der Grubenwehr absolvieren ihre jährliche Schulung zum Betreiben von Füllanlagen und ortsveränderlichen Druckbehältern für Sauerstoff. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Einblick.
     

Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes

Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.

  • Im Rolllochsystem Abbau 1a auf der 1. Sohle der Schachtanlage Bartensleben bauen Bergleute Fahrten ein. „Fahrt“ ist der bergmännische Begriff für eine Leiter. Mit dem Einbau der Fahrten ist ein nutzbarer Zugang zur 2. Sohle geschaffen worden. Dieser kann von Mitarbeiter*innen im Gefahrenfall als Fluchtweg genutzt werden.
     
  • Mitarbeiter*innen bauen drei neue Rolltore auf der Nordseite der Containerhalle ein. Die Containerhalle gehört zum übertägigen Kontrollbereich. Da die Schließkanten der neuen Rolltore circa 20 Zentimeter weiter im Gebäude liegen als die alten Rolltore, muss für den Bereich vor den neuen Rolltoren eine Freimessung erfolgen. Spezifische Freigaben von Gebäuden zur Wieder- und Weiterverwendung gemäß § 33 StrlSchV (externer Link) in Verbindung mit § 36 (1) Nr. 5 StrlSchV (externer Link) erteilt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link). Nach dem Nachweis der Kontaminationsfreiheit durch die Strahlenschützer*innen des Betriebes erfolgt die Aufhebung des Kontrollbereichs für drei Bodenflächen vor den neuen Rolltoren auf der Nordseite der Containerhalle. Die Gesamtfläche umfasst weniger als drei Quadratmeter. 
     

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.

  • Die Ausstellungsräume der Infostelle Morsleben sind mittwochs und donnerstags von 10:00 – 17:00 Uhr für interessierte Besucher*innen geöffnet. An den weiteren Wochentagen ist ein Besuch der Infostelle nach Vereinbarung möglich. Die Mitarbeiter*innen der Infostelle beantworten gerne alle Fragen rund um die Geschichte und geplante Stilllegung des Endlagerbergwerks.


Meldepflichtiges Ereignis

Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.

  • Bei der Routineüberprüfung von Benutzerprotokollen durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) wurde festgestellt, dass am 9. Mai 2023 nach der Umrüstung mehrerer Messplätze auf eine andere Software eine fehlerhafte Übertragung von Kalibrierfaktoren erfolgt war. Infolgedessen lagen die Ergebnisse der ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Messungen circa um den Faktor 2 niedriger als die tatsächlichen Messwerte. Die Benutzerprotokolle wurden daraufhin korrigiert. Zudem erfolgte eine Korrektur der fehlerhaften Messprotokolle. Zukünftig dürfen Benutzerprotokolle erst nach Prüfung und Freigabe durch den SSB angewendet werden. Die abweichenden Kalibrierfaktoren hatten keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Entscheidungen auf der Basis der Messungen. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.
     

  • Am 17.05.2023 kommt es zu einem Ausfall des Schachttores der Hauptseilfahrtanlage. Nach der geplanten Seilfahrt um 10:20 Uhr vom Füllort auf der 4. Ebene (Sohle) nach über Tage betätigt ein Mitarbeiter auf der 0,00 Meter-Ebene (Ackersohle) vorschriftsmäßig den Hebel zum Absenken des Schachttores auf der Ostseite. Das Tor setzt beim Absenken in der untersten Position auf die Prellpuffer auf und rutscht aus der Führungsschiene. In der Folge ist das Schachttor auf der Ostseite vorübergehend nicht mehr nutzbar.
    Die Mitarbeiter*innen können den Förderkorb jedoch über das Schachttor auf der Westseite verlassen. Das Instandhaltungspersonal beginnt umgehend mit der Reparatur. Im ersten Schritt wird das Schachttor gesichert, um ein weiteres Abrutschen zu verhindern. Im zweiten Schritt wird die Ursachenermittlung durchgeführt. Es wird ein defektes Schneckenrad im Schachttorantrieb ermittelt. Es wird umgehend ein Ersatzteil bestellt und zeitnah eingesetzt. Die Anlage befindet sich seit dem 20.05.2023 um 17 Uhr wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb.


     


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