Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember
Überwachung des Lösungszutritts im Abbau 1a eingestellt
Im Dezember 2025 wurde die Überwachung des Lösungszutritts im Abbau 1a eingestellt. Es ist vor allem eine bergbauliche Sicherungsmaßnahme: Der Abbau 1a ist sehr steil. Dringend erforderliche Wartungsarbeiten sind kaum möglich. Die Überwachung des Lösungszutritts rechtfertigt nicht das höher werdende Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter*innen.
Die Entscheidung geht zurück auf die 64. Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben. Die Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) (externer Link) hat dem Antrag am 25. September 2025 zugestimmt. Die Änderung beinhaltet die Außerbetriebnahme der Tropfenzählanlage und die anschließende Verfüllung des Abbaus 1a auf der 1. Sohle der Schachtanlage Bartensleben. Die vorbereitenden Arbeiten beginnen 2026.
Die Lösungszutrittsstelle im Bergwerk Morsleben ist seit 1962 ist bekannt. Bevor das Bergwerk zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgerüstet wurde, förderten Bergleute Steinsalz für die Industrie. Die Lösungszutrittsstelle entdeckten sie in einer Tiefe von rund 380 Metern im Abbau 1a. Der Salzabbau wurde daraufhin an dieser Stelle eingestellt und die Zutrittsstelle mit einem sogenannten Packer versiegelt. Seitdem treten nur noch sehr geringe Mengen Lösung in das Bergwerk ein. Sie werden mit einer Tropfenzählanlage erfasst, gesammelt und regelmäßig analysiert. Im Schnitt sind es rund 11 Kubikmeter im Jahr. Die Zusammensetzung der Lösung zeigt, dass es sich um sehr altes Wasser halten muss. Es liegt in einem Reservoir innerhalb des Gebirges. In den Jahren der Überwachung gibt es kaum Schwankungen. Der Lösungszutritt ist keine Gefahr für das Bergwerk und die geplante Stilllegung.
Wesentliche Arbeiten
Sichere Stilllegung des Endlagers
Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.
- 1. Sohle der Schachtanlage Bartensleben: Zum Ende des Jahres wird die Überwachung des Lösungszutritts im Abbau 1a eingestellt.
- 3. Sohle der Schachtanlage Bartensleben: Im Bereich des neu entstehenden Kontrollbereichsübergangs gehen die Arbeiten weiter. Im Dezember bereiten die Mitarbeiter*innen Betonfundamente vor. Darauf sollen Container errichtet werden, die später für Arbeitsplätze benötigt werden.
Gewährleistung der Betriebssicherheit
Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
- Kontrollbereich: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV in Verbindung mit § 35 StrlSchV. Mit dem Nachweis der Kontaminationsfreiheit durch Strahlenschützer*innen des Endlagers Morsleben erfolgt die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung unter anderem für die Chargen 50/2025 „Hand-Fuß-Kleidermonitore“ und 61/2025-1 „Bündel mit leeren Betonsäcken“.
- Labormitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz analysieren Wasserproben zur Bestimmung von Gammastrahlen im Wasser. Die Untersuchungen sind Teil eines Ringversuchs; sie stellen die Qualität der Laboruntersuchungen im Endlager Morsleben sicher. Die Mitarbeiter*innen bekommen Wasserproben zugeteilt, die eine definierte Menge gammastrahlender Nuklide enthalten können. Die tatsächlichen Werte werden nicht mitgeteilt. Mit der Auswertung der Ergebnisse wird die Messgenauigkeit der Analyse festgestellt. Diese ist wichtig, denn nur mit zuverlässigen Messwerten können Risiken richtig eingeschätzt und Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes
Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.
- 3. Sohle der Schachtanlage Bartensleben: Bergleute schneiden einen Zugang zum Abbau 1 südlich. Anschließend wird die Abbaukammer bergmännisch hergerichtet. Dazu arbeiten sie vor allem mit der Teilschnittmaschine, um die Wände (Stöße) und Decke (Firste) der Abbaukammer nachzuschneiden. Loses Salz (Haufwerk) wird entfernt. Hintergrund der Arbeiten ist die 61. Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung: Die Abbaukammer wird modernisiert, damit sie als Lager- und Abstellplatz zur Verfügung steht.
Im Gespräch
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.
- Die Infostelle Morsleben hat mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. An den weiteren Wochentagen öffnen die Mitarbeiter*innen die Infostelle nach Vereinbarung. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie auf unserer Website zur Infostelle Morsleben.
Meldepflichtiges Ereignis
Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.
- Am 1. Dezember dokumentieren Mitarbeiter*innen einen Fehler an einer Messstelle zur Überwachung der verbrauchten Luft (Abwetter) aus dem Kontrollbereich: Im November wurde eine zu geringe Menge an Proben überprüft. Zur Sammlung von Tritium- (H3) und Kohlenstoff-14 (C14)-Nukliden aus den Abwettern von Schacht Bartensleben wird ein spezielles Probenahmesystem eingesetzt. Darin wird jeweils eine kleine Menge Probenluft in regelmäßigen Zyklen durch Molsiebpatronen geleitet. Die Taktfrequenz der Prüfzyklen kann über einen Wahlschalter am System eingestellt werden. Bei der Wartung des Probenahmesystems durch den Herstellerservice stellte der Mitarbeitende die Taktfrequenz an einer Messstelle zu niedrig ein. In der Folge betrug das Probenahmevolumen im Sammelzeitraum November 2025 circa ein Drittel des Sollvolumens. Die Schaltereinstellung wird umgehend durch die zuständigen Mitarbeiter*innen korrigiert. Zusätzlich erhält das Gerät eine Markierung an der korrekten Schalterposition. Die Einstellung am Probenahmesystem hatte keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und die Sicherheit in der Umgebung der Anlage. Aufgrund der sehr niedrigen Radionuklidkonzentrationen in den Abwettern sowie fehlenden Tätigkeiten im Endlager, die darauf Einfluss nehmen könnten, kann eine Beeinflussung ausgeschlossen werden. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.