Am 3. November 2025 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen neuen Arbeitsstand auf der Suche nach dem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Im BGE Endlagersuche Navigator gibt es neue Einschätzungen der BGE-Fachleute zu 29 der insgesamt 90 Teilgebiete.
Über die interaktive Kartenanwendung kann die Öffentlichkeit genaue Informationen dazu abrufen, ob ein Gebiet nach Einschätzung der BGE für die Endlagerung von Deutschlands hochradioaktiven Abfällen weiterhin in Frage kommt oder nicht weiter untersucht wird.
Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder sagte anlässlich der Veröffentlichung: „Wir halten Wort und veröffentlichen wie im Vorjahr unsere aktuellen Arbeitsstände. So können alle Menschen sehen, dass es mit der Endlagersuche voran geht und wie es in ihrer Region derzeit aussieht.“ Bereits 2024 hatte die BGE einen Arbeitsstand veröffentlicht, im Jahr 2026 ist eine weitere Veröffentlichung geplant. Ende 2027 will die BGE dann einige wenige Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen, die vor Ort durch Anwendung von geowissenschaftlichen Messmethoden, wie Schallwellen in den Untergrund (3D-Seismik) und Bohrungen, auf ihre Eignung weitergehend untersucht werden sollen.
Gut ein Viertel Deutschlands ist weiter in Bearbeitung
Mit den im Jahre 2020 veröffentlichten Teilgebietsflächen wurde etwas mehr als die Hälfte der Bundesrepublik als grundsätzlich weiter zu bewerten eingestuft. Mit dem Arbeitsstand 2025 hat die BGE insgesamt 53 Prozent der Teilgebietsflächen anhand sicherheitsgerichteter Kriterien als ungeeignet oder gering geeignet eingestuft. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Bundesfläche noch in Bearbeitung ist. Das sind noch 47 Prozent der Teilgebietsflächen, die sich teilweise überlagern.
Der veröffentlichte Arbeitsstand trifft Einschätzungen zu Teilgebieten im gesamten Bundesgebiet. Eine detaillierte Auflistung der im diesjährigen Arbeitsstand enthaltenen Teilgebiete enthält die beigefügte Tabelle (PDF, 110 KB, nicht barrierefrei). (PDF, 0,11MB)
Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei der BGE, erläutert anlässlich der Veröffentlichung: „Der Arbeitsstand zeigt Flächen in Teilgebieten, die bereits einen oder zwei der vier Prüfschritte zur Bewertung der Sicherheit durchlaufen haben. Die orange- und gelbeingefärbten Flächen haben die ersten beiden Prüfschritte der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nicht bestanden und sind als Endlagerstandort ungeeignet (orange) oder gering geeignet (gelb). Des Weiteren greifen wir einen Wunsch aus der Öffentlichkeit auf, die verbleibenden Gebiete hinsichtlich des Bearbeitungsfortschritts weiter zu differenzieren. Die in Türkis dargestellten Gebiete zeigen, wo die ersten beiden Prüfschritte der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen abgeschlossen sind und die tiefergehende sicherheitsgerichtete Bewertung beginnt. Die grauhinterlegten Gebiete stehen noch am Anfang des Prüfprozesses, sollen aber bis Mitte 2026 auch die ersten beiden Prüfschritte durchlaufen haben, so dass dann keine grauen Flächen im Bundesgebiet mehr vorhanden sein werden.“
In welcher Reihenfolge bearbeitet die BGE Teilgebiete?
Der veröffentlichte Arbeitsstand trifft Einschätzungen zu Teilgebieten im gesamten Bundesgebiet, dabei sind aktuell insbesondere der süddeutsche Raum schon weiter in der Bearbeitung als der Norden Deutschlands. Das ist auf den ersten Blick sichtbar, weil im Norden noch sehr viele graue Gebiete erkennbar sind. Tatsächlich sind erstmals auch zu 14 Salzstöcken in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Einschätzungen in der Karte enthalten, die aber flächenmäßig sehr viel kleiner sind als die Teilgebiete in Süddeutschland, so dass die Kolorierung nicht so plakativ ins Auge fällt. Die Bearbeitungsreihenfolge der Teilgebiete folgt einer Projektplanung, welche der Prämisse folgt, fachlich belastbar und zügig die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen. Ausschlaggebend für die Bearbeitung sind die Verfügbarkeit der erforderlichen Daten und die damit einhergehende Schaffung von Bewertungsgrundlagen für die Entwicklung und Anwendung sicherheitsgerichteter Kriterien. Die geographische Verteilung spielt bei der Bearbeitung der Teilgebiete für die BGE keine Rolle.
Die BGE weist darauf hin, dass die veröffentlichten Arbeitsstände noch keine verbindlichen Ergebnisse sind. Die Einengung der Teilgebiete auf Standortregionen kann gemäß Gesetz erst am Ende der Phase I durch den Gesetzgeber erfolgen. Ende 2027 will die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen. Dieser Vorschlag wird vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Wissenschaft und Öffentlichkeit werden durch das BASE beteiligt. Die Entscheidung über die Standortregionen trifft schließlich das Parlament.