Pressemitteilung Nr. 04/25 - Konrad

Die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad ist durch das Wasserrecht nicht gefährdet

16. April 2025: Die BGE geht weiterhin von einer Inbetriebnahme des Endlagers Konrad zu Beginn der 2030er Jahre aus. Dies ist unabhängig von der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abfälle.

Das Endlager Konrad in Salzgitter wird derzeit errichtet und in den frühen 2030er Jahren soll die Einlagerung beginnen. Darauf bereiten die Ablieferungspflichtigen in Deutschland ihre Abfälle vor. Radioaktive Abfälle werden entsprechend der Anforderungen aus den Konrad Endlagerungsbedingungen konditioniert (behandelt und verpackt) und radiologisch und stofflich detailliert beschrieben. Die Dokumentation der Abfälle wird von der Produktkontrolle bei der BGE geprüft und muss freigegeben werden, bevor ein Abfallgebinde im Endlager Konrad eingelagert werden kann.

Grenzwerte gesenkt

„Aktuell gibt es viele Abfallgebinde, die den radiologischen Anforderungen der Endlagerungsbedingungen Konrad entsprechen und auch von der Produktkontrolle freigegeben sind. Gleichzeitig liegen aber aktuell noch keine freigegebenen Gebinde im Hinblick auf die stoffliche Beschreibung vor, so dass zum heutigen Stand kein Abfallgebinde mit schwach- oder mittelradioaktiven Abfällen im Endlager Konrad eingelagert werden könnte“, sagt die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Iris Graffunder. 

Die stoffliche Beschreibung der Abfallgebinde kann von der Produktkontrolle trotzdem geprüft werden, aber noch nicht final bestätigt werden. Hintergrund ist, dass für einige Stoffe die Grenzwerte im konventionellen Wasserrecht gesenkt wurden. Das Nachweissystem für das Endlager Konrad sieht im Rahmen der Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis in diesem Fall vor, dass alle wasserrechtlichen Nachweise erneut unter den neuen Randbedingungen geführt werden. Es handelt sich also um Änderungen im konventionellen Regelwerk, die Auswirkungen auf die Abfälle für das Endlager Konrad haben. 

Schutzziele werden eingehalten

Die BGE ist überzeugt, dass durch die Einlagerung der radioaktiven Abfälle keine unzulässige Belastung des nutzbaren Grundwassers entsteht, so dass die Schutzziele zu jeder Zeit eingehalten werden. Die Einlagerung der Abfälle erfolgt in etwa 850 Metern Tiefe, das nutzbare Grundwasser liegt deutlich höher. Mithilfe von Ausbreitungsmodellen wurde unter sehr konservativen Annahmen ein Stofftransport zur Oberfläche nach Hunderttausenden Jahren ermittelt. Die Arbeiten für die Nachweise zur Einhaltung der geänderten Grenzwerte im Wasserrecht laufen bei der BGE, sind aber noch nicht abgeschlossen.

„Die BGE hat bislang noch keine neuen Anträge zu PCB, PAK und PFAS gestellt, weil die Diskussion über die Methodik der Nachweisführung für die konkrete Umsetzung des aufsichtlichen Verfahrens infolge der Änderung der Grenzwerte im konventionellen Wasserrecht mit NLWKN und dem Ministerium für Umwelt Niedersachsen noch läuft. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden in Niedersachsen ist professionell und sachorientiert“, sagt Iris Graffunder abschließend. 

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