Pressemitteilung 08/25 - BGE

BGE reicht ersten Genehmigungsantrag für die Rückholung ein

03. Juli 2025: Die BGE hat den ersten Genehmigungsantrag für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II eingereicht.

Die BGE hat am 30. Juni 2025 den ersten Genehmigungsantrag nach § 9 AtG für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen eingereicht. Der erste Genehmigungsantrag bezieht sich auf den sogenannten Antragskomplex I. Dieser sieht vor, den Rückholschacht Schacht Asse 5 zu errichten und über ein Rückholbergwerk mit dem Bestandsbergwerk zu verbinden. Anschließend soll die Wetterführung umgestellt werden. Die Frischluft zieht dann über den Schacht Asse 2 in das Bergwerk hinein und über Schacht Asse 5 wieder hinaus. Dies betrifft auch die bereits für den heutigen Grubenbetrieb genehmigte Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft, die dann über das neue Abwetterbauwerk und den 80 Meter hohen Kamin emittiert werden.

„Die BGE hat mit Einreichung des ersten Antrages in diesem Jahr Wort gehalten und steigt nun in die Genehmigungsverfahren zur Rückholung ein“, sagt Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Antrag noch nicht vollständig ist. Die nun eingereichte Vorhabensbeschreibung wird in den kommenden Jahren durch konkrete Genehmigungs-, Prüf- und Informationsunterlagen ergänzt werden. Die Frist gemäß § 57b Atomgesetz, nach der über Anträge innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden ist, beginnt mit den jetzt vorgelegten Unterlagen daher noch nicht.

Erweiterung des Betriebsgeländes

Der Antrag sieht unter anderem vor, das bestehende Betriebsgelände in östlicher Richtung um den Betriebsteil des Schachts Asse 5 zu erweitern. Der neue Betriebsteil wird rund sechs Hektar groß sein. Die im Baugebiet liegenden Waldbereiche werden dann gerodet, wenn Erd- und Tiefbauarbeiten bevorstehen. „Auch die BGE würde einen solchen Eingriff gern vermeiden. Aber er ist notwendig, um die Rückholung umsetzen zu können“, sagt Iris Graffunder. Deshalb müssen die geplanten Eingriffe in das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet stattfinden.

Strahlenschutzüberwachung muss umgebaut werden

Aufgrund der geänderten Ableitung der radioaktiven Stoffe über den Schacht Asse 5 muss auch die Emissions- und Immissionsüberwachung angepasst werden. Hierfür soll am Abwetterbauwerk des Schachts Asse 5 eine Emissionsüberwachung installiert und die Immissionsüberwachung an den neuen Ableitort angepasst werden. „Durch die Anpassung der bestehenden Überwachungssysteme können wir weiterhin exakt nachweisen, ob und welche radioaktiven Stoffe emittiert werden“, erläutert Iris Graffunder. Auch wenn im Zuge der Rückholung während der Bergung der Abfälle mit erhöhten Ableitungen radioaktiver Stoffe zu rechnen ist, werden die rechtlichen Vorgaben und Grenzwerte sicher eingehalten werden. „Andernfalls wäre die Rückholung gar nicht genehmigungsfähig“, ergänzt Graffunder.

Zulassungen nach weiteren Rechtsgebieten sollen konzentriert werden

Gemäß Lex Asse ist es der BGE erlaubt, Zulassungen anderer Rechtsgebiete im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zu konzentrieren. Die BGE macht hiervon Gebrauch und wird im Zuge des Vorhabens Zulassungen gemäß Bundesberggesetz, Niedersächsischer Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundes- und Niedersächsischem Landeswaldgesetz konzentrieren. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig, das heißt: Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Auch die Befreiung von Verboten in den Landschaftsschutzgebieten „Asse“ und „Asse, Klein Vahlberger Buchen und angrenzende Landschaftsbestandteile“ sollen in dem Verfahren konzentriert werden.

Über die BGE

Die BGE ist dafür verantwortlich, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre für das Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuschlagen. Darüber hinaus errichtet die BGE das Endlager Konrad für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Die BGE legt das Endlager Morsleben still, plant die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Rückholung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle und schließt die Schachtanlage Gorleben.

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