Asse

Meldepflichtiges Ereignis Nr. 008/2018

09. November 2018: Im Arbeitsbereich der Faktenerhebung wurde die Prüfung einer Nebenluftklappe nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt durchgeführt. Die Nebenluftklappe wurde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich geprüft.

Wiederkehrende Prüfungen von technischen Einrichtungen sollen deren reibungslosen Betrieb gewährleisten. Im Arbeitsbereich der Faktenerhebung hätte Mitte April 2018 eine wiederkehrende Prüfung an einer federbetätigten Nebenluftklappe der Abwettereinrichtung (technische Einrichtung zur Ableitung verbrauchter Grubenluft) stattfinden sollen. Zu diesem Zeitpunkt fanden jedoch keine Arbeiten in der Faktenerhebung statt. Werden keine Arbeiten durchgeführt, zum Beispiel weil Proben und Messergebnisse ausgewertet und analysiert werden, und ist die Gefahr einer erhöhten Strahlenbelastung nicht gegeben, wird der Strahlenschutzbereich aufgehoben. Der Arbeitsbereich, der zuvor nur über Schleusen zu betreten war, wird geöffnet und kann ganz normal wie die anderen Bereiche des Bergwerks betreten werden. In diesem Fall ist auch die gesonderte Abluftanlage nicht in Betrieb. Die wiederkehrende Prüfung konnte daher nicht durchgeführt werden. Dies wurde dokumentiert. Bei der Wiederaufnahme der Arbeiten in der Faktenerhebung am 31. Juli 2018 wurde auch die Abluftanlage wieder in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt hätte die wiederkehrende Prüfung der Nebenluftklappe stattfinden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen, so dass gegen die Vorschriften des Prüfhandbuches verstoßen wurde. Bei Prüfung der Bescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung wurde am 24. Oktober 2018 bemerkt, dass die Prüfung im Juli nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wurde. Sofortmaßnahmen mussten nicht ergriffen werden, da die erneute wiederkehrende Prüfung vom 9. bis 11. Oktober 2018 ohne Beanstandungen mit einem Sachverständigen durchgeführt wurde. Dennoch handelt es sich um ein meldepflichtiges Ereignis, worüber die zuständige Aufsichtsbehörde informiert wurde. Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bevölkerung oder die Umwelt haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden wird die BGE das Qualitätssicherungsverfahren überarbeiten. Das dazugehörige Meldungsdokument wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.
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