Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bge.de veröffentlichte Website der BGE.

Diese Erklärung in Gebärdensprache (externer Link zu YouTube)

Diese Erklärung in Leichter Sprache (PDF, 327 KB) (PDF, 0,3MB)

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Prüfung zum entwicklungsbegleitenden BITV/WCAG-Test, der von der BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) IT-Beratung - Barrierefreiheit am 10.03.2020 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde diese Prüfung von der Consulting Piezunka & Schamoni Information Technologies GmbH.

Hierbei wurde eine Prüfung der bestehenden Website auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 durchgeführt. Im Ergebnis wurde der Webauftritt von BGE.de in 16 Punkten als „Nicht BITV-konform: Prüfschritte und Seiten (teilweise erfüllt oder schlechter)“ bewertet. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die meisten Unvereinbarkeiten wurden mittlerweile abgebaut. Die noch bestehenden Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Eine neue Prüfung der Webseite ist für 2024 geplant.

 

Welche Bereiche sind bisher noch nicht barrierefrei?

  • Barriere: Einige Linktexte von (Alt-)Dokumenten sind noch nicht vollständig/aussagekräftig (Beschreibung: Bei einigen PDF-Dokumenten fehlt derzeit im Linktext der Hinweis, dass die Datei nicht barrierefrei ist).
  • Zeitplan: Analyse und schrittweise Behebung ab 2024
  • Barriere: PDF-Dokumente – Aktuell sind wenige veröffentlichte PDF-Dokumente nicht barrierefrei.
  • Zeitplan: Die BGE ist bemüht, auch ältere PDF-Dokumente barrierefrei gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289) zur Verfügung zu stellen.

 

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte teilweise zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:

  • Ein Video in Gebärdensprache, das die Organisation der BGE vorstellt
  • Ein Video in Gebärdensprache, das die Navigation auf der Website www.bge.de erläutert
  • Eine Vorstellung der BGE in leichter Sprache unter dem Menü-Punkt „Leichte Sprache“
  • Eine Erklärung zur Navigation auf der Website www.bge.de in leichter Sprache unter dem Menü-Punkt „Leichte Sprache“

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 02.01.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Ihr Kontakt zur BGE

Als öffentliche Stelle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihr Online-Angebot www.bge.de barrierefrei zugänglich zu machen. Damit uns dies gelingt, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Sollte Ihnen eine Barriere auf der Seite www.bge.de auffallen, die wir bisher noch nicht in unserer Erklärung zu Barrierefreiheit aufgelistet haben, dann melden Sie uns diese bitte an internet(at)bge.de. Unter dieser Adresse können Sie auch Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. 

Diese E-Mail-Adresse stellet die nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der BGE aufzunehmen – oder auch Feedback-Mechanismus – dar.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de (externer Link).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.

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