Die Entscheidung zur Rückholung

Die Schachtanlage Asse II ist ein mehr als 100 Jahre altes Salzbergwerk, in dem bis 1964 Stein- und Kalisalze abgebaut wurden. Im Zeitraum von 1967 bis 1978 wurden im Auftrag des Bundes rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Nach der Einlagerung der radioaktiven Abfälle wurde die Schachtanlage Asse II bis 1995 für Forschungsarbeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle genutzt. Seit 1988 ist ein Lösungszutritt (Salzwasser fließt in das Bergwerk) aus dem umliegenden Deckgebirge bekannt. Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Schachtanlage Asse II ausschließlich unter den Anforderungen des Bergrechts vom Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) betrieben. Das HMGU beabsichtigte die Schachtanlage Asse II unter Bergrecht zu schließen und hatte hierzu ein Schließungskonzept entwickelt. Der vom HMGU für die Schließung der Schachtanlage Asse II vorgelegte Langzeitsicherheitsnachweis wurde kritisiert und von der Bergbehörde nicht bestätigt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz erhält den Auftrag zur Stilllegung der Asse

Nach Bekanntwerden von Verstößen gegen die damalige Strahlenschutzverordnung wurde am 5. November 2008 von der Bundesregierung beschlossen, die Schachtanlage Asse II unter das Atomrecht zu stellen. Daher ging zum 1. Januar 2009 die Betreiberverantwortung vom HMGU auf das nach Atomrecht für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über. Das BfS gründete im Dezember 2008 die bundeseigene Asse-GmbH als Betriebsführungsgesellschaft. Mit der Übertragung der Betreiberverantwortung musste das BfS mit der Schachtanlage Asse II den Anforderungen des Atomrechts und der damit verbundenen Schadensvorsorge nach Stand von Wissenschaft und Technik gerecht werden, die Anlage unter den schwierigen geologischen Randbedingungen weiter betreiben und die Stilllegung nunmehr nach Atomrecht vorbereiten und umsetzen.

Langzeitsicherheit kann nur durch die Rückholung nachgewiesen werden

Im Jahr 2009 wurde unter Beteiligung der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) als Interessenvertreterin der Region und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO), einem Beratungsgremium der A2B, ein Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen (Vollverfüllung, Umlagerung und Rückholung) durchgeführt. Der Optionenvergleich ergab, dass die atomrechtlich geforderte langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt nach derzeitigem Kenntnisstand nur durch die Rückholung aller radioaktiven Abfälle nachgewiesen werden kann.

Die Rückholung wird gesetzlicher Auftrag

Im Jahre 2012 wurde ein Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II erarbeitet. Die Novellierung des § 57b des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz; AtG) - „Lex Asse“ - wurde vom Bundestag mit breiter Parlamentsmehrheit beschlossen und trat im April 2013 in Kraft. Durch sie besteht der gesetzliche Auftrag, dass die radioaktiven Abfälle vor der unverzüglich durchzuführenden Stilllegung aus der Schachtanlage zurückgeholt werden sollen, sofern dies aus Sicherheitsgründen vertretbar ist. Der § 57b AtG enthält zudem Regelungen, die die Genehmigung und Ausführung der Rückholung beschleunigen sollen. Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren für die Rückholung.

Die BGE wird Betreiberin der Schachtanlage Asse II

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ging die Betreiberschaft am 25. April 2017 vom BfS auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) über. Die BGE bündelt die Aufgaben der bisherigen Asse-GmbH, der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Betreiberaufgaben des BfS. Die BGE führt den gesetzlichen Auftrag zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II fort.

Verkündung des Ergebnisses des Optionenvergleichs

Am 18. Januar 2010 wird das Ergebnis des Optionenvergleichs in Wolfenbüttel vorgestellt. Nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle kann nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik die Langzeitsicherheit der Anlage nach ihrer Schließung nachgewiesen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von 1967 bis 1978 wurden rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in die Schachtanlage Asse II eingelagert.
  • Seit 1988 dringt Wasser aus dem Deckgebirge in das Bergwerk ein.
  • Nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle kann nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik die Langzeitsicherheit der Anlage nach ihrer Schließung nachgewiesen werden.

Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf den Seiten 14 bis 16 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB).

Info Asse

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.


Top