Die Voraussetzungen für die Rückholung

Die BGE als Betreiberin der Schachtanlage Asse II ist nach Berg- und Atomrecht verpflichtet, Vorsorge gegen mögliche Betriebsstörungen oder Störfälle zu treffen. Die vom BfS 2009 veranlasste radiologische und bergbauliche Sicherheitsüberprüfung der Anlage zeigte auf, dass ein auslegungsüberschreitender Lösungszutritt (AüL) in das Bergwerk nicht auszuschließen ist. In diesem Fall wäre eine geordnete Stilllegung nicht mehr möglich. Radioaktive Stoffe könnten in das oberflächennahe Grundwasser gelangen.

Die auf der Grundlage der Sicherheitsüberprüfung erarbeitete Notallplanung enthält Maßnahmen zur Vorsorge und Maßnahmen bei Eintritt eines Notfalls. Die Vorsorgemaßnahmen umfassen alle Maßnahmen, die vorsorglich für den sicheren Offenhaltungsbetrieb ergriffen werden und die der Herstellung der Notfallbereitschaft dienen. Dazu gehören unter anderem die Resthohlraumverfüllung, der Bau von Strömungsbarrieren und die Verbesserung des Lösungsmanagements. Zu den Notfallmaßnahmen zählen alle Maßnahmen, die nur bei Eintritt eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts ergriffen würden. Der Rückzug aus dem Bergwerk, die Verfüllung der Resthohlräume der Einlagerungskammern, die Gegenflutung und die Verfüllung der Tagesschächte gehören dazu.

Abwägungen bei der Verfüllung von Einlagerungskammern

Ein wesentlicher Punkt der Notfallplanung ist die Verfüllung nicht mehr benötigter Grubenbaue und das Herstellen von Strömungsbarrieren. Hierdurch wird einerseits den durch den Gebirgsdruck verursachten Schädigungsprozessen entgegengewirkt und andererseits eine mögliche Freisetzung von radioaktiven Stoffen verlangsamt. Während dieses für viele Abbaue und Strecken im Grubengebäude unproblematisch ist und bereits im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen durchgeführt wird, müssen für eine Verfüllung der Einlagerungskammern die Aspekte der Gebirgsmechanik, der Langzeitsicherheit und der Rückholung gegeneinander abgewogen werden. Für die Verfüllung der Einlagerungskammern sieht die Notfallplanung Sorelbeton vor. Eine Bewertung und Abwägung der Verfüllung der Einlagerungskammern kann erst nach Auswahl des Rückholverfahrens und somit nach Abschluss der Konzeptplanung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Diese Abwägung wird für jede Einlagerungskammer separat durchzuführen sein.

Entsorgung von Abfällen

Im Rahmen des Offenhaltungsbetriebes der Schachtanlage Asse II, bei der Auffahrung des Rückholbergwerks, bei der Vorbereitung der Rückholung sowie bei der Durchführung der Rückholung werden Reststoffe anfallen, die entweder verwertet oder als Abfälle geordnet beseitigt werden müssen. Ein wesentliches Volumen werden die Abfälle einnehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Rückholbergwerks sowie bei der Vorbereitung der Rückholung anfallen werden. Das Volumen umfasst mehrere 100.000 Kubikmeter und besteht im Wesentlichen aus nicht kontaminiertem Salz, das bei der Auffahrung des Rückholbergwerks anfällt (bergbauspezifischer Abfall). Dabei ist ein Kontakt mit radioaktiven Stoffen, die sich aus den Abfällen herausgelöst oder verflüchtigt haben, möglich. Sofern diese Stoffe nach dem Strahlenschutzgesetz freigabefähig sind, können diese aus dem Geltungsbereich des Atom- und Strahlenschutzrechts entlassen werden. Bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle werden ebenfalls radioaktive Stoffe anfallen, die im günstigsten Fall nach Strahlenschutzgesetz freigabefähig sind. Dies werden insbesondere Salzlösungen und Salze sein, die beim Bergen der Abfälle in den Einlagerungskammern anfallen.

Grafische Darstellung der Pfeilerstauchungsraten im Bergwerk

Das Bergwerk ist dem Gebirgsdruck weiterhin ausgesetzt. Um sicher bis zum Ende der Rückholung der radioaktiven Abfälle betrieben werden zu können, muss das Bergwerk stabilisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wesentliche Voraussetzung der Rückholung ist die Notfallplanung. Sie soll die Eintrittswahrscheinlichkeit eines technisch nicht beherrschbaren Lösungszutritts verringern und die radiologischen Auswirkungen minimieren.
  • Vorsorgemaßnahmen werden für den sicheren Betrieb ergriffen und dienen der Herstellung der Notfallbereitschaft.
  • Notfallmaßnahmen werden nur bei Eintritt eines technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts umgesetzt.

Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf den Seiten 90 bis 104 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB).

Info Asse

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.


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