Die Ziele des Rückholplans

Die Rückholung ist ein komplexes und anspruchsvolles Projekt. Daher bedarf ein solches Projekt einer frühzeitigen Einbindung der betroffenen Genehmigungs- und Zulassungsbehörden sowie der Information der Öffentlichkeit. Der Plan zur Rückholung

  • ist Grundlage für Abstimmungen, die zwischen der BGE als Betreiberin und Antragstellerin und den Genehmigungsbehörden und dem Träger der Regionalplanung (Regionalverband Großraum Braunschweig) zu treffen sind. Zu den Genehmigungsbehörden gehören das Niedersächsische Umweltministerium (NMU), das Niedersächsische Landesbergamt (LBEG), das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie die Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. Zwischen den Beteiligten soll ein konstruktiver Dialog geführt werden, der im Ergebnis das technische Vorgehen bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beschreibt und verbindlich für alle Beteiligten festlegt.
  • dient der Diskussion mit der A2B, den Experten der AGO und Bürgerinitiativen sowie der interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Begleitprozesses. Sie ermöglicht insbesondere der A2B und den Experten der AGO Stellungnahme zum Gesamtvorhaben der Rückholung zu beziehen. Ziel ist die Einbindung der A2B und der AGO in die Projektentwicklung.
  • wird von der BGE fortgeschrieben. Die getroffenen Festlegungen beziehungsweise Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden werden nachlaufend in den Plan aufgenommen, sodass der Prozess zur Entwicklung des Vorhabens für alle Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert ist.
  • ist als übergeordnete Unterlage eine Vorstufe der Vorhabensbeschreibung und Bestandteil der atom- und strahlenschutz- sowie bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, ersetzt aber nicht die detaillierten genehmigungsspezifischen Unterlagen, die im Rahmen des Nachweises zur Erfüllung der Genehmigungs- beziehungsweise Zulassungsvoraussetzungen von der BGE als Antragstellerin eingereicht werden.
  • fasst den aktuellen Arbeitsstand zusammen. Daher sind auch grundsätzliche Änderungen bis zur Erteilung einer Genehmigung in jedem Handlungspfad möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesamtdarstellung der Rückholungsplanung soll einen Überblick über die geplanten Arbeiten zu Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II liefern.
  • Die Darstellung dient der Diskussion mit den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
  • Die Unterlage wird an den fortschreitenden Projektstand angepasst.

Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf Seite 16 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB).

Info Asse

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.


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