Ausweisung von Untersuchungsräumen
Für gute Ergebnisse bei den Sicherheitsuntersuchungen braucht es manchmal kleinere Teiluntersuchungsräume oder sogar Teilbereiche.
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Die 90 Teilgebiete im Zwischenbericht Teilgebiete sind sehr unterschiedlich – und auch unterschiedlich groß. Wenn die Fachleute der BGE sie in puncto Sicherheit genauer unter die Lupe nehmen, müssen sie diese Untersuchungsräume mitunter noch einmal unterteilen – in sogenannte Teiluntersuchungsräume, und diese können bei Bedarf noch weiter unterteilt werden: in Teilbereiche. Denn es geht darum, möglichst homogene geologische Formationen gut zu charakterisieren.
Wie viele je Teilgebiet?
Damit die BGE mit der Bearbeitung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) beginnen kann, müssen zunächst Untersuchungsräume ausgewiesen werden. Der Begriff „Untersuchungsraum“ ist in der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (externer Link) definiert. Es ist „derjenige räumliche Bereich, der zur Bewertung als möglicher potenzieller Endlagerstandort vorgesehen ist“.
Für jedes der 90 Teilgebiete und je vorläufigem Sicherheitskonzept wird grundlegend ein Untersuchungsraum ausgewiesen. Liegen in einem Teilgebiet mehrere Schichten des gleichen Wirtsgesteins übereinander, die für sich jeweils alle Mindestanforderungen erfüllen, werden mehrere Untersuchungsräume ausgewiesen. Die einfache Formel lautet: Jedes Teilgebiet ist gleichzeitig räumlich auch ein Untersuchungsraum.
Was sind die Anforderungen?
Das Ziel der rvSU ist die Bewertung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle mit einem geeigneten Endlagersystem. Bei mehreren vorläufigen Sicherheitskonzepten in einem Wirtsgestein muss je ein Untersuchungsraum ausgewiesen werden. Diese Regel gilt für Teilgebiete im Kristallinen Wirtsgestein, wenn sowohl nach einem einschlusswirksamen Gebirgsbereich, der die Abfälle umschließen soll, als auch nach einem Endlagersystem, bei dem technische oder geotechnische Elemente eine größere Bedeutung für die Sicherheit bekommen.
Die vertikale Ausdehnung des Untersuchungsraums und damit der Untersuchungsgegenstand der rvSU erstreckt sich mit Blick auf die Realisierung eines Endlagersystems mindestens von der Basis der Wirtsgesteinsformation bis zur Geländeoberkante. In die Bewertung des jeweiligen Untersuchungsraumes können auch Informationen aus dem umliegenden Bereichen über die Untersuchungsräume hinweg mit einfließen, wenn dies für die Bewertung des Endlagersystems von Relevanz ist. Ein Beispiel: Liegt nicht weit davon entfernt eine Störungszone, muss geprüft werden, ob diese Auswirkungen auf die Sicherheit des Einlagerungsbereichs haben kann.
Warum Teiluntersuchungsräume?
Um die rvSU nachvollziehbar und repräsentativer zu machen, werden die großflächigen Untersuchungsräume – also vor allem Ton- und Kristallingebiete aber auch flächige Salz-Teilgebiete – in mehrere kleinräumige Teiluntersuchungsräume unterteilt. Damit wird eine räumlich differenzierte Betrachtung der teils großen und geologisch heterogenen Untersuchungsräume ermöglicht.
Je Teilgebiet gibt es mindestens einen Untersuchungsraum. Letztere können in weitere Teiluntersuchungsräume unterteilt werden.
Vom Untersuchungsraum zum Teiluntersuchungsraum
Dafür gibt es folgende Regeln. Ein Teiluntersuchungsraum …
- soll möglichst einheitliche geowissenschaftliche Charakteristika für die Bearbeitung und Bewertung innerhalb der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsanalysen haben.
- stellt immer einen räumlich zusammenhängenden Bereich dar.
- ist in seinen Grenzen nicht starr.
Die Unterteilung des Untersuchungsraums in Teilbereiche richtet sich nach stratigraphischen, lithologischen und tektonischen Aspekten. Damit sind die Ablagerungsgeschichte, die Zusammensetzung der Gesteinsformationen und die geologische Stabilität oder Bewegung gemeint. Hier erklären zwei unserer Experten die für diese Bewertung relevanten Begriffe „Lithologie“ und „Stratigraphie“:
Experten im Gespräch: Was ist Lithologie und Stratigraphie?
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Warum sind Teiluntersuchungsräume notwendig?
Das Ziel der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ist es, die Möglichkeit für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle zu klären. Für die meisten Teilgebiete – nämlich die 60 Salzstöcke – ist das einfach zu lösen. Der Untersuchungsraum entspricht genau dem geologischen Bereich, der bewertet werden soll.
Bei den großen Teilgebieten im Tongestein, den flachen Salzlagerungen oder im Kristallinen Wirtsgestein können die Untersuchungsräume sehr unterschiedliche geologische Ausprägungen vorweisen. Sie können wie im Thüringer Becken aus unterschiedlichen Salzablagerungsschichten aus verschiedenen Zeiträumen bestehen. Im Thüringer Becken beispielswiese gibt es alle drei Salzablagerungshorizonte aus dem Zechstein, dem Zeitalter, als fast ganz Norddeutschland vom Zechsteinmeer bedeckt war. Bei mehreren Verdunstungsereignissen lagerten sich verschiedene Salz-Ablagerungsschichten im Thüringer Becken ab. Um diese jeweils homogenen Ablagerungsschichten adäquat zu bearbeiten, werden Teiluntersuchungsräume ausgewiesen. Wenn darüber hinaus während der Bearbeitung auffällt, dass beispielsweise in einem Teil dieses Teiluntersuchungsraum in einem Teilbereich die Mindestanforderungen aufgrund neuer Erkenntnisse nicht erfüllt werden, weil die Mächtigkeit nicht ausreicht, wird dieses Gebiet zum Teilbereich, der dann nach einer Bewertung aus der weiteren Bearbeitung ausscheiden kann.