Was ist für eine sichere Entsorgung notwendig?

Die Entsorgung von radioaktiven Abfallstoffen ist ein umfangreicher Prozess mit zahlreichen Einzelschritten. Die BGE hat dabei die Aufgabe Endlager zu suchen, zu bauen, zu betreiben und am Ende wieder zu verschließen. Die Grundlage für eine sichere Entsorgung ist eine geeignete Geologie, in der die Abfälle über tausenden von Jahren sicher eingeschlossen werden. Die Geologie des Endlagers Konrad hat sich im Genehmigungsverfahren als dazu geeignet erwiesen.

Bevor radioaktive Abfälle aber in ein Endlager transportiert und eingelagert werden dürfen, bedarf es einer Sortierung und Behandlung der Abfälle. Im Falle der schwach- und mittelradioaktiven Abfallstoffe, die im Endlager Konrad eingelagert werden sollen, sind deren Verursacher dazu verpflichtet, alle anfallenden Abfälle zu sammeln und zu dokumentieren.

Weiter müssen die verschiedenen Materialien so behandelt werden, dass sie schließlich in den Abfallbehältern gebunden werden können. Man spricht hierbei von Konditionierung. Das ist die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfallstoffen. Das können abgetragene Betonoberflächen aus Kernkraftwerken sein oder Betriebsstoffe, die radioaktiv verschmutzt – kontaminiert – sind. Bei flüssigen oder fließfähigen Materialien müssen diese eingedampft oder so gebunden werden, dass sie eine feste Form erhalten. Die Konditionierung lassen die Unternehmen von unabhängigen Gutachtern überprüfen.

Die fertigen Behälter werden bis zu ihrem Transport ins Endlager zwischengelagert. Diese Aufgabe übernimmt die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) (externer Link). Vor einem Transport ins Endlager Konrad müssen die Behälter durch eine sogenannte Produktkontrolle. Dabei werden nochmals alle Details der fertigen Behälter überprüft, etwa ob es sich um einen zugelassenen Behälter handelt oder ob alle benötigten Dokumente vorliegen. Stichprobenartig werden auch die Inhalte von Behältern beprobt. Nur wenn alle Anforderungen der Endlagerbedingungen erfüllt sind, erhalten die Behälter die Freigabe für den Transport in das Endlager Konrad.

Produktkontrolle - erklärt in 90 Sekunden

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Wer überwacht die Sicherheit?

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist in Deutschland streng geregelt. Die Grundlage dafür bilden das Atom- und das Strahlenschutzgesetzt sowie die Strahlenschutzverordnung. Für das Endlager Konrad werden alle aufsichtlichen Belange durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beaufsichtigt.

Die Umgebung um das Endlager Konrad muss mindestens zwei Jahre vor der Inbetriebnahme und während des Einlagerungsbetriebes messtechnisch auf radioaktive Stoffe überwacht werden. Auf diese Art und Weise lässt sich ein sicherer Betrieb und damit der Strahlenschutz für die Bevölkerung gewährleisten. Grundlage für die Überwachung ist die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ (externer Link; REI). Das Messprogramm hat die BGE bereits 2019 gestartet. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hat die BGE ein ergänzendes Messprogramm beauftragt.

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