Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Juni 2020 (Kalenderwoche 23 bis 26/2020)

 

Sichere Stilllegung des Endlagers

Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • Bergleute führen Arbeiten zur Errichtung eines Zwischenbunkers im Ausrichtungsquerschlag 2. Ebene (Sohle) aus. Hier sollen Baustoffe zur Vorbereitung des Demonstrationsbauwerks einer Streckenabdichtung im Anhydritgestein gelagert werden.

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
 

  • Die Mitarbeiter einer Fachfirma stellen das Telefonsystem des Betriebes auf eine zuvor neu installierte Telefonanlage um. Da es hierbei zu Einschränkungen kommt, werden die Arbeiten an einem Wochenende ausgeführt.

  • Die Fahrzeugschlosser des Grubenbetriebes prüfen mit den Mitarbeitern einer Spezialfirma die HRD-Feuerlöschanlagen an den Fahrzeugen unter Tage. HRD bedeutet "high rate discharge" – sinngemäß: "wirkungsvoller Löschmittelaustrag in kurzer Zeit". Die Prüfung erfolgt jährlich.

  • Die Mitglieder der Grubenwehr Morsleben führen ihre jährliche so genannte Hitzeübung durch. Bei der Hitzeübung bestehen erschwerte klimatische Bedingungen. Da diese in Morsleben nicht bestehen, findet die Übung auf der nahegelegenen Kali-Schachtanlage Zielitz statt.

  • Leitende Mitarbeiter bereiten die Freigabehandlung der Technischen Abnahmekommission (TAK) unter Beteiligung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vor und begleiten diese zu folgenden Themen (vgl. Einblick):
    - Abnahme Wasserprobenahmegerät vom Typ Liquistation CSF48 am Salzbach nach Ersatz der Dosiereinheit.
    - Abnahme Personendosimetriesystem PADE nach Erneuerung der Hardware.

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.

  • <link de aktuelles meldungen-und-pressemitteilungen meldung news>Die Infostelle ist ab sofort wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Nach der Schließung im Zuge der Corona-Pandemie stehen die Mitarbeiter*innen ab sofort auch wieder persönlich für Fragen zu den Projekten zur Verfügung.

    Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 9 - 14 Uhr und nach Vereinbarung.

  • Die <link de aktuelles meldungen-und-pressemitteilungen meldung news>Besichtigungen im Endlager Morsleben bleiben weiterhin ausgesetzt. Die Geschäftsführung der BGE hat diese Regelung zunächst bis Ende August 2020 verlängert.

Meldepflichtiges Ereignis

Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.

  • Am 11. Juni kam es an der Hauptseilfahrtsanlage Bartensleben zur Störung des Schachtsignalregistriergerätes. Die Signalisierung der Störung erfolgte im laufenden Betrieb außerhalb der Seilfahrtszeit. Eine Gefährdung von Personen bestand nicht.
    Als Ursache wurde ein defektes Netzteil ermittelt und ausgetauscht. Seit dem werden alle Signale wieder ordnungsgemäß registriert.
    Ausgelöst durch diese Störung laufen jedoch weiterhin in bestimmten Zeitabständen Störmeldungen des so genannten Watch-Dog auf. Der Watch-Dog ist ein Programm, das Ausfälle und Störungen in der digitalen Schachtsignalanlage registriert. Die Störmeldungen müssen in diesem Fall quittiert werden, beeinflussen den sicheren Betrieb (Seilfahrt) jedoch nicht. Für den Komplettaustausch des störanfälligen Schachtsignalregistriergerätes wurde beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein atomrechtlicher Änderungsantrag eingereicht.
    Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) ging fristgerecht an das BASE.

  • Am 13. Juni kam es zum Ausfall der Abwassermessstelle am Salzbach. Die Ursache liegt in einem Starkregen, der in der Region bis zu 90 Millimeter Niederschlag in einer Stunde brachte. Dies führte zur Überschwemmung des Salzbaches und dem Eintritt von Niederschlagswasser in den Abwassercontainer. Die Feuchtigkeit führte zum Auslösen des Fehlerstromschutzschalters und zum Abschalten der Gesamtanlage. Bis zur Reparatur am 15. Juni erfolgte keine beweissichernde Überwachung des Salzbaches.
    Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) ging fristgerecht an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

  • Am 14. Juni wurde bei einer Kontrollfahrt der Gruppe Umgebungsüberwachung der Ausfall des Wasserprobenahmegeräts Liquistation CSF48 der Messstelle Aller in der Ortslage Walbeck festgestellt. Die Ursache liegt in dem vorgenannten Starkregen. Dies führte zu einer Überschwemmung des Flusses Aller und in der Folge zum Verstopfen der Ansaugpumpe mit Schlamm. Eine Reinigung der Ansaugleitung führte zu keinem positiven Ergebnis. Bis zur Wiederinbetriebnahme des Probenahmegerätes werden arbeitstäglich Stichproben aus der Aller entnommen.
    Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) ging fristgerecht an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Einblick

Dieses Wasserprobenahmegerät dient der Umgebungsüberwachung des Endlagers Morsleben

Im Endlager Morsleben sind eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) im Einsatz. Die ASK, die einen Einfluss auf die Atomsicherheit und den Strahlenschutz haben oder von sonstiger sicherheitstechnischer Bedeutung sind, unterliegen einer besonderen Zustimmungs- und Freigabepflicht. Wie jede technische Einrichtung sind auch diese ASK von Verschleiß bedroht und müssen gegebenenfalls erneuert oder ersetzt werden.

Ist dies der Fall, greift ein klar definiertes Regelwerk.

Neben den kaufmännischen sind im ersten Schritt die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Je nach ASK werden atomrechtliche-, bergrechtliche und baurechtliche Verfahren geführt.  Erst wenn alle Genehmigungen vorliegen, erfolgt die eigentliche Beschaffungsmaßnahme. In der Regel werden die benötigten Leistungen nach einem Ausschreibungsverfahren an entsprechende Fachunternehmen beauftragt.

Ist die Leistung erbracht, erfolgen Abnahmeprüfung und Freigaben.

Am Ende entscheidet die Technische Abnahmekommission (TAK) über die Inbetriebnahme. Vorsitzender der TAK ist der Betriebsführer. Ständige Mitglieder sind die Vertreter der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie Mitarbeiter innerbetrieblicher Kontrollstellen - zum Beispiel der Arbeitssicherheit. Je nach Anlage werden Fachleute der technischen Abteilung, die mit der ASK betraut sind, hinzugezogen. Die Mitglieder der Kommission haben darauf zu achten, dass die ASK nur in Betrieb genommen wird, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Hierbei ist insbesondere die genehmigungsrechtliche Situation zu prüfen.

Am Ende steht das Urteil: Freigabe zum Probe- oder Dauerbetrieb, Freigabe unter Festlegungen oder keine Freigabe. 

Im Fall der aktuellen Beratung der TAK wurde das Wasserprobenahmegerät vom Typ Liquistation CSF48 am Salzbach nach Ersatz der Dosiereinheit zum Dauerbetrieb und das Personendosimetriesystem PADE nach Erneuerung der Hardware nach der Erfüllung von Festlegungen für den Probebetrieb freigegeben.


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