Endlager Morsleben

Verzicht auf Kleiderwechsel im Kontrollbereich des Endlagers Morsleben

Atomaufsicht genehmigt Vereinfachung beim Betreten des Kontrollbereiches im Endlager Morsleben. Betriebsabläufe werden zukünftig vereinfacht.

Das Betreten und Verlassen des Kontrollbereichs im Endlager Morsleben war bis zum Ende des Jahres 2019 entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung aufwändig geregelt: Neben der Kontrolle jeder Person auf Verunreinigung durch radioaktives Material (Kontamination) beim Verlassen des Kontrollbereichs, musste zusätzlich ein Kleiderwechsel stattfinden. Da der Kleiderwechsel ursprünglich nur für den Einlagerungsbetrieb (bis 1998) notwendig war, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Verzicht darauf beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE; seit 1. Januar 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)) beantragt.

Dieser Antrag wurde Mitte 2019 genehmigt und ist nun umgesetzt. Damit konnte ein weiterer Schritt  bei der Umrüstung des Endlagers Morsleben auf den Offenhaltungsbetrieb vollzogen werden.

Warum kann auf den Kleiderwechsel verzichtet werden?

Seit 1998 werden vom Endlager in Morsleben keine radioaktiven Abfälle mehr angenommen. Seitdem zeigt die Erfahrung aus dem betrieblichen Strahlenschutz, dass Verunreinigungen der Arbeitskleidung durch radioaktives Material nicht zu erwarten sind. Durch die Kontrollen, die vor dem Verlassen des Kontrollbereichs durchgeführt werden, kann ein Verschleppen radioaktiver Stoffe ausgeschlossen werden.

Was ist neu und wie wird die Sicherheit weiterhin garantiert?

Allgemein ist der Ablauf für das Betreten und Verlassen des Kontrollbereichs ähnlich geblieben. Insbesondere die Kontrolle auf radioaktive Verunreinigungen an Händen und Füßen sowie das Tragen eines Gerätes zur Messung der Strahlendosis (Personendosimeter) während des Aufenthaltes im Kontrollbereich, gewährleisten den gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutz. Auch wird eine Verschleppung radioaktiver Stoffe durch eine abschließende radiologische Kontrolle in einer Personenschleuse (Ganzkörpermonitor) beim Verlassen des Kontrollbereiches verhindert.

Neu sind zwei Dinge: Es wird darauf verzichtet, einen kompletten Kleiderwechsel vorzunehmen. Personen, die den Kontrollbereich betreten wollten, mussten ihre komplette persönliche Kleidung und Gegenstände in einem speziellen Umkleidebereich (Weißkaue) ablegen. Im Kontrollbereich angekommen wurden sie in einem weiteren Umkleidebereich (Schwarzkaue) mit dafür vorgesehener Arbeitskleidung ausgestattet. Beim Verlassen des Kontrollbereiches musste die Arbeitskleidung im Kontrollbereich bleiben. Zur Reinigung wurde die Kleidung auf radioaktive Verunreinigungen kontrolliert und freigemessen. Die neue Regelung erlaubt es, die Arbeitskleidung, die außerhalb des Kontrollbereiches genutzt wird, auch im Kontrollbereich zu tragen.

Des Weiteren wurde im Kontrollbereich vor der abschließenden Kontrolle auf radiologische Verunreinigung (Kontaminationskontrolle) in der Personenschleuse eine Schuhputzreinigungsanlage (siehe Bild) aufgebaut. Sie soll zusätzlich die Verschleppung von radioaktiven Verunreinigungen mit an den Schuhen haftendem Schmutz verhindern.

Warum ist der Verzicht eine Vereinfachung?

Durch den entfallenden Kleiderwechsel werden die betrieblichen Abläufe stark vereinfacht. Essen ist im Kontrollbereich verboten, Trinken nur an speziellen Getränkestützpunkten erlaubt. Entsprechend müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Schicht einmal den Kontrollbereich verlassen, um eine Pause zu machen. Der Verzicht auf den Kleiderwechsel erspart hierbei pro Mitarbeiter rund 20 Minuten Zeit.

Ein Mann in Bergmannskleidung steht auf einer Schuhputzreinigungsanlage.

Ein Mitarbeiter reinigt seine Schuhe. Die Anlage schützt vor der Verschleppung radioaktiver Verunreinigungen.

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