Fragen und Antworten zum Endlager Konrad und zur ÜsiKo

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist seit April 2017 für die Errichtung, den Betrieb und die Schließung des Endlagers Konrad in Salzgitter in Niedersachsen verantwortlich. Es ist für schwach- und mittelradioaktive Abfälle geplant. Diese fallen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken an, aber auch in Forschungseinrichtungen, in der Industrie und Medizin.

Schacht Konrad wurde 2002 als erstes Endlager nach dem bundesdeutschen Atomrecht genehmigt. 2007 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss bestätigt, seither ist er rechtskräftig. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wird derzeit zum Endlager um- und ausgebaut. Anschließend sollen bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, also schwach- und mittelradioaktive Abfälle, endgelagert werden.

Die prognostizierten Kosten für die in etwa 1.000 Meter Tiefe errichteten Einlagerungskammern und die gesamte technische Infrastruktur zur sicheren Handhabung der Gebinde mit radioaktiven Abfällen liegen bei rund 4,2 Milliarden Euro. Das sind die reinen Baukosten. Die Betriebskosten sind noch nicht eingerechnet.

Die Überprüfung der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) ist die erste ihrer Art. Als verantwortungsvoller Betreiber führt die BGE das bereits vom vorhergehenden Betreiber, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), begonnene freiwillige Überprüfungsverfahren fort. Das Land Niedersachsen hat am 22. Mai 2002 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses war der damalige Stand von Wissenschaft und Technik.

Mit der ÜsiKo soll nun in mehreren Phasen ermittelt werden, ob es sicherheitsrelevante Abweichungen zwischen dem damaligen und dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik gibt. In der ersten Phase ist zunächst der Überprüfungsbedarf ermittelt worden. Es ging also um die Frage, ob sich aus dem veränderten Stand von Wissenschaft und Technik sicherheitsrelevante Auswirkungen auf Sicherheitsanalysen des Endlagers Konrad ergeben haben. Nur dort, wo in der Phase 1 der ÜsiKo ein Überprüfungsbedarf festgestellt wurde, werden in einer folgenden Phase 2 der ÜsiKo vertiefte Betrachtungen angestellt, und die betreffende Sicherheitsanalyse wird gegebenenfalls aktualisiert.

In der ersten Phase der ÜsiKo haben sechs Forschungsinstitute und Ingenieurbüros vier Themenkomplexe bearbeitet. Die Auftragnehmer wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewonnen. Dabei wurden besondere Anforderungen an die fachliche Kompetenz der Bewerber gestellt. Die Themenkomplexe sind: Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebs (Brenk Systemplanung GmbH), Störfallanalyse (DMT GmbH & Co. KG, DSR Ingenieurgesellschaft mbH), Sicherheitsanalyse Sicherstellung der Unterkritikalität in der Betriebsphase (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH) und Sicherheitsanalyse der Nachbetriebsphase (Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit GRS gGmbH, AF.Consult Switzerland Ltd., DMT GmbH & Co. KG). Nach der Vorlage von Entwürfen für die Berichte hat die BGE ein Team aus vier Wissenschaftlern mit einem Review beauftragt.

Das Review-Team, das sich durch fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit auszeichnet, besteht aus: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig (Institut für Endlagerforschung, TU Clausthal), Christian Küppers (Nukleartechnik und Anlagensicherheit, Öko-Institut e.V. Darmstadt), Prof. Dr. Thorsten Schäfer (Institut für Geowissenschaft/Angewandte Geologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena), Prof. Dr. Clemens Walther, Institut für Radioökologie und Strahlenschutz, Leibniz-Universität Hannover). Dieser vorläufige Sachstand ist der Fachöffentlichkeit am 23. Januar 2019 in Braunschweig präsentiert worden, bevor eine weitere Überarbeitung erfolgte. Die Abschlussberichte der Phase 1 liegen nunmehr vor.

Auf Basis der vorliegenden Abschlussberichte der Auftragnehmer sowie des Review-Teams bereitet die BGE die Phase 2 der ÜsiKo vor. In der Phase 2 werden vertiefte Betrachtungen zu den Sicherheitsanalysen angestellt und diese gegebenenfalls aktualisiert. Alle in der Phase 1 identifizierten sicherheitsrelevanten Überprüfungsbedarfe und darüber hinaus auch die Hinweise der Auftragnehmer und des Review-Teams werden seitens der BGE berücksichtigt. Die dabei identifizierten Aufgaben werden thematisch strukturiert und unter Zuhilfenahme externer und interner Experten mit der gebotenen Sorgfalt systematisch bearbeitet. Die Vorbereitung und Durchführung der Phase 2 wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Es ist geplant, auch die Ergebnisse der Phase 2 in einem Workshop mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus ebenso wie bei der Phase 1 einem unabhängigen Review unterzogen werden.

Das ist der Zeitraum, nachdem die radioaktiven Abfälle unter Tage ins Endlager Konrad gebracht worden sind, die Einlagerungskammern mit Spezialbeton versetzt, weitere Hohlräume verfüllt und die beiden Schächte des Endlagers sicher verschlossen worden sind.

Das Ziel der Endlagerung ist es, die radioaktiven Abfälle dauerhaft in tiefen geologischen Formationen sicher einzuschließen. Um den Nachweis zu erbringen, dass dieses Ziel erreicht wird, wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit Hilfe geowissenschaftlicher Methoden die Langzeitentwicklung des Endlagers Konrad prognostiziert. In Modellrechnungen wurde die Ausbreitung von Radionukliden aus dem Endlager bis in das oberflächennahe Grundwasser betrachtet und bewertet.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die nach dem Atomgesetz notwendigen Sicherheitsnachweise erfolgreich erbracht wurden und alle Dosiswerte dauerhaft eingehalten werden. Beim Endlager Konrad wird die Langzeitsicherheit durch die besonderen geologischen Bedingungen sowie den sicheren Verschluss der beiden Schächte gewährleistet.

Die ÜsiKo betrachtet das geplante und genehmigte Endlager Konrad und nicht das Verfahren bis zur Planfeststellung. In der ÜsiKo geht es um Sicherheitsanalysen und damit um die Sicherheit des Endlagers Konrad. Die Frage, wie der Standort ausgewählt worden ist, hat keinen Einfluss auf die Sicherheitsanalysen.

Alle Einlagerungskammern sowie der größte Teil der untertägigen Infrastrukturräume werden in noch nicht verritzten Teilen der Lagerstätte – also den Teilen, die nicht für die Rohstoffförderung genutzt worden sind - neu aufgefahren. Für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden keine alten Grubenräume genutzt. Lediglich die bestehenden Schächte und einige Infrastrukturstrecken werden nach der Umrüstung für den Endlagerbetrieb weiter benutzt.

Das Konzept der nicht-rückholbaren Lagerung bietet für das Endlager Konrad die höchstmögliche Sicherheit für die Beschäftigten und die Umwelt. Eine Rückholbarkeit wäre „mit höheren Umweltauswirkungen verbunden, da auch langfristig noch betriebliche Ableitungen aus den Einlagerungsbereichen zu erwarten sind, die beim Versetzen der Abfälle und dem Abschluss der Einlagerungskammern entfallen oder bis zum Abschluss des Endlagers gegen die Biosphäre deutlich reduziert werden“, stellte auch die Genehmigungsbehörde, das niedersächsische Umweltministerium im Jahr 2002 im Planfeststellungsbeschluss fest (Abschnitt C I - 14). „Eine rückholbare Lagerung erfordert außerdem zusätzliche Arbeiten und Kontrollmaßnahmen, die mit zusätzlichen Strahlenexpositionen für das Personal verbunden sind.“

Im Jahr 2010 sind die „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ vom Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlicht worden. Zur Rückholbarkeit wird hier eindeutig formuliert, dass im Falle einer gleichzeitigen Einlagerung auch von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, also solcher Abfälle wie sie im Endlager Konrad eingelagert werden sollen, die Anforderungen zur Rückholbarkeit für diese Abfälle nicht einzuhalten sind.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) hat im Auftrag des Bundes im Jahr 2009 die Transportstudie Konrad erstellt. Im Jahr 2012 wurde im Auftrag der Stadt Salzgitter die Transportstudie Konrad einer fachlichen Bewertung durch das Gutachterbüro intac GmbH unterzogen, zu der die GRS wiederum Stellung genommen hat. Die GRS hat im Rahmen ihrer Neubewertung (Transportstudie Konrad, 2009) gezeigt, dass die in der Standortregion des Endlagers Konrad zusammenlaufenden Abfalltransporte kein ins Gewicht fallendes radiologisches Risiko für die Bevölkerung, das Transportpersonal und die Umwelt darstellen.

Dies gilt sowohl für den normalen Transport als auch für Transportunfälle. Am 14.07.2015 hat das BfS alle beteiligten Akteure im Rahmen des Fachworkshops „Transportstudie Konrad“ zusammengebracht. Ziel des Fachworkshops war es, die fachlichen Konsense und Dissense zu identifizieren, Zuständigkeiten für die einzelnen Themenkomplexe festzustellen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das BMU hat sich hinsichtlich der Fragestellung der Stadt Braunschweig, wann mit einer Aktualisierung der TSK zu rechnen sei wie folgt geäußert: „Um das Inventar der Abfallgebinde möglichst realistisch berücksichtigen zu können und somit im Vergleich zu früheren Studien insbesondere Abschätzungen zum Inventar konkretisieren zu können, soll eine aktualisierte TSK möglichst zeitnah zur Inbetriebnahme des Endlagers erfolgen.“


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