Endlager Konrad

Endlagerungsbedingungen Revision 03 für Konrad wurden zurückgezogen

Die Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle für Konrad, Revision 03 (Endlagerungsbedingungen, Stand: Februar 2017) wurden am 19.05.2017 zurückgezogen.

Die Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle für Konrad, Revision 03 (Endlagerungsbedingungen, Stand: Februar 2017) wurden am 19.05.2017 zurückgezogen. Genauere Betrachtungen haben ergeben, dass weiterer Prüfbedarf besteht. Es gelten bis auf weiteres die Endlagerungsbedingungen Revision 02 von Dezember 2014.

Die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf der Grundlage von Ergebnissen einer standortspezifischen Sicherheitsanalyse erarbeitet. Sie beinhalten allgemeine Anforderungen an Abfallgebinde wie auch spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und Abfallbehälter sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide und Massenbegrenzungen für nichtradioaktive schädliche Stoffe. Anforderungen an die Dokumentation und die Anlieferung von Abfallgebinden wurden ergänzend aufgenommen.

Die Endlagerungsbedingungen Konrad sind mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) im Mai 2002 festgeschrieben.

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