Asse

Meldepflichtiges Ereignis Nr. 002/2017

Bei der Überprüfung einer umschlossenen Strahlenquelle Anfang April 2017 wurde eine Undichtigkeit festgestellt. Zwei Mitarbeiter der Schachtanlage Asse II wurden an der Hand kontaminiert.

Bei der Überprüfung einer umschlossenen Strahlenquelle mit flüssigem Inhalt Anfang April 2017 wurde eine Undichtigkeit festgestellt. Zwei Mitarbeiter der Schachtanlage Asse II wurden dabei an der Hand kontaminiert. Der Strahlenschutzbeauftragte der Schachtanlage hat eine Inkorporationsüberwachung für die mit der Prüfung beauftragten Personen angeordnet, deren Ergebnis nun vorliegt.

Im Rahmen einer Inkorporationsüberwachung wird geprüft, ob unbeabsichtigt radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen worden sind, beispielsweise über die Nahrung, die Atemwege oder durch die Haut. Die Auswertung der Proben erfolgte durch die amtlich anerkannte Inkorporationsmessstelle des Forschungszentrums Jülich, welche eine Inkorporation des Alpha-strahlenden Nuklids Americium-241 feststellte.

Die effektive Dosis für beide Personen liegt jeweils unter 0,05 mSv. Sie ist damit sehr gering und liegt weit unterhalb des zulässigen Grenzwerts von 6 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B. Die Asse-GmbH hat Vorkehrungen gegen eine Wiederholung eines vergleichbaren Ereignisses getroffen.

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