Asse

Wesentliche Unterlagen veröffentlicht

Die BGE hat in den letzten Tagen neue wesentliche Unterlagen zur Schachtanlage Asse II veröffentlicht. Grundlage der Veröffentlichung ist § 57b Abs. 8 des Atomgesetzes.

Das Atomgesetz sieht in § 57b Abs. 8 die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat in den vergangenen Tagen folgende wesentliche Unterlagen veröffentlicht: Das Atomgesetz sieht in § 57b Abs. 8 die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat in den vergangenen Tagen folgende wesentliche Unterlagen veröffentlicht:

 

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